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Landessportgesetz: Aussetzung der Antragserhebung ab 1. November 2024

Um die Überarbeitung und anschließende Genehmigung der neuen Durchführungskriterien des Provinzialgesetzes Nr. 4 vom 21. April 2016 zu ermöglichen. 4 hat der Provinzialrat mit Wirkung vom 1. November 2024 und bis zu einer anderweitigen Regelung die Fristen für die Erhebung von Beitragsanträgen gemäß den folgenden Artikeln desselben Gesetzes ausgesetzt: Artikel 15, Absatz 1, Buchstaben a), b), c), d), f), h); Artikel 16, Absätze 2 und 3; Artikel 17; Artikel 21, Absatz 1, Buchstabe a); Artikel 26, Absätze 2, 3 und 4; Artikel 36; Artikel 37, Absatz 3. Die neuen Durchführungskriterien werden in den nächsten Wochen vom Provinzialrat gebilligt, und dann wird eine Mitteilung über die Wiedereröffnung der Antragsfristen für 2025 folgen. Eine Ausnahme gilt für Anträge mit automatischem Verfahren gemäß Artikel 15, Absatz 1, Buchstaben a), b), h), die sich auf im Oktober, November und Dezember 2024 abgeschlossene Initiativen beziehen und vom 1. Januar bis zum 31. Oktober 2025 eingereicht werden können, sowie für Anträge mit automatischem Verfahren gemäß Artikel 16, Absatz 2 für 2024, die bis zum 30. November 2024 eingereicht werden können. Für diese Gesuche werden die aktuellen Umsetzungskriterien des Beschlusses Nr. 1605/2022 angewendet.

Veröffentlichungsdatum:

15.10.2024

© Lisa Keffer, Unsplash -

Beschreibung

Mit Beschluss Nr. 1600 vom 11. Oktober 2024 hat der Provinzialrat - im Hinblick auf eine in Kürze erwartete Überprüfung der Durchführungskriterien des Provinzgesetzes Nr. 4 "Provinzgesetz über den Sport 2016", dessen Genehmigung in Kürze erwartet wird, mit Wirkung vom 1. November 2024 und bis zu einer anderweitigen Regelung die Fristen für die Einziehung von Beitragsanträgen gemäß den folgenden Artikeln ausgesetzt: Artikel 15, Absatz 1, Buchstaben a), b), c), d), f), h); Artikel 16, Absätze 2 und 3; Artikel 17; Artikel 21, Absatz 1, Buchstabe a); Artikel 26, Absätze 2, 3 und 4; Artikel 36; Artikel 37, Absatz 3.

Ausgenommen sind Anträge im Rahmen des automatischen Verfahrens nach Artikel 15 Absatz 1 Buchstaben a), b) und h), die sich auf im Oktober, November und Dezember 2024 abgeschlossene Initiativen beziehen und vom 1. Januar bis 31. Oktober 2025 eingereicht werden können, sowie Anträge im Rahmen des automatischen Verfahrens nach Artikel 16 Absatz 2, die bis zum 30. November 2024 ordnungsgemäß eingereicht werden können. Für diese Anträge werden die aktuellen Durchführungskriterien des Beschlusses Nr. 1605/2022 angewandt.

Daher werden ab dem 1. November 2024 die Anträge auf Zuschüsse für Folgendes ausgesetzt

  • die Organisation von Sportveranstaltungen (Artikel 15 Absatz 1 Buchstabe a))
  • die Durchführung von Werbekampagnen zugunsten des Jugendsports, des Sports für die Gleichstellung der Geschlechter, des Sports für den sozialen Zusammenhalt und des Sports für Menschen mit Behinderungen (Artikel 15 Absatz 1 Buchstabe b))
  • Durchführung von Studien, Forschungsarbeiten, Experimenten und Erhebungen zum Thema Sport (Artikel 15 Absatz 1 Buchstabe c))
  • Organisation von Konferenzen und Fortbildungskursen für Führungskräfte, Techniker und sportmedizinisches Personal (Artikel 15 Absatz 1 Buchstabe d));
  • Initiativen zur Förderung der sportlichen Betätigung von Menschen mit Behinderungen (Artikel 15 Absatz 1 Buchstabe f));
  • Amateursportaktivitäten außerhalb der Region (Artikel 15 Absatz 1 Buchstabe h));
  • Unterstützung für jugendliche Amateursportaktivitäten (Artikel 16 Absatz 2), außer für Anträge, die bis zum 30. November 2024 eingereicht werden;
  • die Förderung junger Sporttalente (Artikel 16 Absatz 3);
  • die Unterstützung des Profi- und Spitzensports (Artikel 17);
  • die Finanzierung von bürgerschaftlichen Sportprojekten für alle (Artikel 21 Absatz 1 Buchstabe a);
  • die Anschaffung oder den Ersatz von spezifischen Einzelausrüstungen, die für die Ausübung des Sports für Menschen mit Behinderungen erforderlich sind (Artikel 26 Absätze 2 und 3);
  • Betriebskosten von Sportverbänden, die eine Abteilung für Menschen mit Behinderungen eröffnen und betreiben (Artikel 26 Absatz 4);
  • die Teilnahme an Initiativen mit europäischem Charakter (Artikel 36);
  • Projekte, die auf dem Gebiet der Provinz durch den CONI-Provinzausschuss organisiert werden (Artikel 37 Absatz 3).

Alle während des Aussetzungszeitraums eingereichten Beitragsanträge werden nicht angenommen und werden archiviert.

Eine Mitteilung über die Wiedereröffnung der Fristen wird folgen.

Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 10.06.2025 17:26

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