Beschreibung
Der Intersektorale Fonds der Autonomen Provinz Trient (abgekürzt Fondo di Solidarietà del Trentino) ist ein bilaterales Wohlfahrtsinstrument, das durch einen interministeriellen Erlass im Jahr 2016 von Confindustria Trento, Confcommercio Imprese per l'Italia Trentino, Confesercenti del Trentino, Associazione Albergatori ed Imprese Turistiche, Federazione Trentina della Cooperazione, Confprofessioni und CGIL del Trentino, CISL del Trentino und UIL del Trentino eingerichtet wurde. Ziel des Solidaritätsfonds ist es, den Arbeitnehmern privater Arbeitgeber, die hauptsächlich in der Provinz Trient tätig sind, unabhängig von der Größe der Belegschaft des Unternehmens einen Schutz während des Arbeitsverhältnisses im Falle einer Verringerung oder Aussetzung der Arbeitstätigkeit zu gewährleisten, und zwar aus Gründen, die in der ordentlichen oder außerordentlichen Tarifbindung vorgesehen sind.
Ziel des Trentiner Solidaritätsfonds ist es auch, einen ergänzenden Schutz in Bezug auf Leistungen im Zusammenhang mit dem Verlust des Arbeitsplatzes zu gewährleisten, außerordentliche Einkommensbeihilfen zu gewähren, die im Rahmen von Entlassungsregelungen für Arbeitnehmer, die die Voraussetzungen für den Eintritt in den Ruhestand erfüllen, anerkannt werden, und die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen im Falle von Generationswechselmechanismen vorzusehen. Als weiterer Zuständigkeitsbereich kann der Fonds zur Finanzierung von Ausbildungsprogrammen für die berufliche Umstellung oder Umschulung beitragen.
Am 23. Januar dieses Jahres wurden auf der ersten Sitzung des erneuerten Verwaltungsausschusses des Trentiner Solidaritätsfonds strategische Interventionen zur Unterstützung des Produktionssystems und der Beschäftigung eingeleitet, um eine neue Saison des Fonds als Instrument zur Sicherung und Entwicklung des Trentiner Arbeitsmarktes einzuleiten.
Kurzfristig können die Unternehmen, die dem Fonds angehören, neben den Anträgen auf Lohnzuschläge zwei weitere Interventionen durchführen.
Diese Interventionen betreffen insbesondere
- Zusatzleistungen zum NASpI, über den normalen Zeitraum hinaus für Saisonarbeiter und Arbeitnehmer, die das 58;
- Ausbildungsprogramme für die berufliche Umstellung oder Umschulung, auch in Verbindung mit den entsprechenden Fonds der Provinz, des Staates oder der Europäischen Union.
Die Durchführungsbestimmungen werden in einer INPS-Mitteilung dargelegt, die in Kürze, d.h. im März, veröffentlicht werden soll und detaillierte Informationen darüber enthält, wie die Arbeitgeber die Maßnahmen auf elektronischem Wege beantragen können, so dass keine experimentellen Aktivierungen mehr erforderlich sind.
Das beigefügte Blatt enthält die derzeit verfügbaren Informationen in Erwartung der technischen Elemente, die in der INPS-Mitteilung enthalten sein werden.
Die Sozialpartner werden gebeten, die Arbeitgeber darüber zu informieren.
Für eventuelle Rückfragen stehen Ihnen die Beamten der Arbeitsverwaltung zur Verfügung: dott.ssa Paola Zalla (Tel. 0461/494096) und dott. Paolo Maurina (Tel. 0461/494017).