Beschreibung
Allen Interessenten an der Finanzierung neuer experimenteller Projekte zur Entwicklung von Berggebieten, die im Provinzialgesetz Nr. 3 Art. 24 ter vom 16. Juni 2006 vorgesehen ist, wird hiermit mitgeteilt, dass diese Finanzierung nach der Annahme des Beschlusses des Provinzialrats Nr. 487 vom 11. April 2025 bis zum 31. Dezember 2025 ausgesetzt wird.
Neue Anträge sind daher unzulässig.
Die Aussetzung betrifft nur die Einreichung neuer Projektvorschläge, während die vor der Verabschiedung des genannten Beschlusses bereits laufenden Projekte in keiner Weise betroffen sind, da sie ihre Aktivitäten bis zu ihrer vollständigen Entwicklung und ihrem Abschluss fortsetzen können.
Die Reaktivierung des ausgesetzten Finanzierungskanals wird auf eine spätere Entschließung verschoben, im Lichte der Überlegungen und Bewertungen des Rahmens der Gesamtmaßnahmen zur Förderung des territorialen Zusammenhalts, die im Jahr 2025 gefördert werden sollen.