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Änderung des Instruments der Dienstleistungsschecks - ESF+

Um einen Dienstleistungsgutschein beantragen zu können, müssen die potenziellen Nutzer in einer wirtschaftlichen Lage sein, die unter dem Schwellenwert liegt, der auf der Grundlage des I.C.E.F.-Indikators festgelegt wurde und 0,50 oder weniger beträgt (und nicht mehr als 0,40).

Veröffentlichungsdatum:

11.03.2025

© Provincia autonoma di Trento -

Beschreibung

Mit dem Beschluss Nr. 310 des Provinzialrats von Trient vom 28. Februar 2025 wurden die"Kriterien und Durchführungsmodalitäten für Dienstleistungsgutscheine - Zeitraum 1. Januar 2025 - 31. Dezember 2027" im Rahmen des Programms des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) 2021-2027 geändert, so dass Haushalte mit einem Indikator für die wirtschaftliche Lage der Familie (I. C.E.F.) von höchstens 0,50 anstelle von 0,40, wie bereits vorgesehen, Dienstleistungsgutscheine für den Erwerb von Dienstleistungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf erhalten können .C.E.F.) von höchstens 0,50 anstelle von 0,40, wie bereits im Beschluss Nr. 2066 vom 13.12.2024 vorgesehen.

 

Die eingeführte Änderung ermöglicht daher die Aktualisierung der Beträge, die den einzelnen Dienstleistungsgutscheinen für Antragsteller mit einem I.C.E.F. zwischen 0 und 0,50 zugewiesen werden, wobei der Betrag ab dem 10. März 2025 erhöht wird und alle potenziellen Antragsteller mit einem I.C.E.F.-Indikator bis zu 0,50 in das Dienstleistungsgutschein-Tool aufgenommen werden.

 

Nutzer, die an der Zuteilung von Dienstleistungsgutscheinen interessiert sind und noch keinen Antrag gestellt haben

  • wenn sie noch keinen I.C.E.F.-Indikator haben, können sie einen Antrag bei einem akkreditierten CAF stellen, der den Indikator mit den neuen Höchstgrenzen berechnet;
  • wenn sie bereits über einen gültigen I.C.E.F.-Einkommens-/Vermögensindikator für das Jahr 2023 verfügen, können sie den Wert des Dienstleistungsgutscheins neu berechnen, indem sie den Berechnungssimulator der von der Verwaltung zur Verfügung gestellt wird OHNE DIE VERPFLICHTUNG zu einem CAF zu gehen, um das Modell neu zu berechnen oder auszudrucken.

Benutzer, die vor dem 10. März 2025 einen gültigen I.C.E.F.-Indikator für Einkommen/Vermögen für das Jahr 2023 mit einem Wert über 0,40 hatten, können auch mit Hilfe des Berechnungssimulatorselbständig den Höchstwert berechnen, der für jeden Dienstleistungsscheck zugewiesen werden kann.

 

Daher können die Benutzer wenn sie bereits im Besitz eines I.C.E.F.-Indikators sind Einkommen/Vermögen für das Jahr 2023 besitzen, nach Berechnung mit dem Berechnungssimulatorden Online-Antrag für die Zuteilung des Dienstleistungsgutscheins über das von der Provinz online zur Verfügung gestellte Computersystem ausfüllen, das durch Authentifizierung mit dem digitalen Identitätssystem SPID zugänglich ist OHNE DIE VERPFLICHTUNG zu einer CAF zu gehen, um das neue Formular neu zu berechnen oder auszudrucken.

Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 11.06.2025 10:40

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