Beschreibung
Am 13. Dezember traten die neuen Vorschriften der Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit in Kraft, die die Sicherheit aller Non-Food-Verbraucherprodukte gewährleisten, die offline oder online auf dem EU-Markt verkauft werden. Die Vorschriften verdeutlichen auch die Verpflichtungen der Unternehmen und tragen dazu bei, gleiche Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten. Die neue Richtlinie ersetzt die derzeitige Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit und die Richtlinie über Lebensmittelimitate und bringt erhebliche Verbesserungen für Verbraucher und Behörden.
Sie wird den Herausforderungen, die sich aus der Zunahme des Online-Verkaufs und der Direkteinfuhren aus Drittländern ergeben, besser begegnen. Sie wird eine bessere Durchsetzung gewährleisten und die Wirksamkeit von Rückrufen gefährlicher Produkte verbessern. Außerdem erhalten die Verbraucher das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf bei unsicheren Produkten und es werden bessere Kommunikationskanäle für die Meldung von Sicherheitsproblemen geschaffen. Die neuen Vorschriften dürften auch zu erheblichen Einsparungen für die Gesellschaft und die Verbraucher führen, denn die vermeidbaren Verletzungen und Todesfälle durch unsichere Produkte belaufen sich auf 11,5 Milliarden Euro pro Jahr.
Die Kommission schlug die Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit im Juni 2021 vor, und die Vorschriften traten am 12. Juni 2023 in Kraft.
Quelle: Vertretung der Europäischen Kommission in Italien
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