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Neue EU-Vorschriften für Online-Finanzdienstleistungen ermöglichen Verbrauchern, Verträge mit einem Klick zu widerrufen

Die neuen EU-Vorschriften für Online-Finanzdienstleistungen

Veröffentlichungsdatum:

18.12.2023

© Provincia autonoma di Trento -

Beschreibung

Heute sind neue EU-Vorschriften für Online-Finanzdienstleistungen in Kraft getreten. Die Richtlinie über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen wird die Verbraucherrechte stärken und die grenzüberschreitende Erbringung von Finanzdienstleistungen im Binnenmarkt fördern.

Dank einer neuen "Rücktrittsschaltfläche", die von den Dienstleistern eingeführt wird, können die Verbraucher nun mit einem Klick vom Vertrag zurücktreten. Neben der Verpflichtung, klarere vorvertragliche Informationen zur Verfügung zu stellen, werden die Vorschriften auch vorschreiben, dass Kunden in Fällen, in denen die Chatbot-Kommunikation nicht zufriedenstellend ist, menschliche Unterstützung erhalten müssen.

Didier Reynders, Kommissar für Justiz und Verbraucherschutz, erklärte:"Die Inanspruchnahme einer Finanzdienstleistung kann aus vielen verschiedenen Gründen riskant sein, wenn der Verbraucher nicht gut über das Produkt informiert ist. Deshalb haben wir dafür gesorgt, dass die Verbraucher im Voraus über die Risiken informiert werden und ausreichend geschützt sind, umso mehr, wenn solche Dienstleistungen online erworben werden. Wir wissen, dass die von Chatbots bereitgestellten Informationen nicht immer klar genug sind und dass die Informationen über das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, besser sichtbar sein müssen. Die neuen Vorschriften werden die Situation für die Verbraucher durch eine Reihe konkreter Schutzmaßnahmen verbessern, wie z. B. eine sichtbare und leicht zugängliche Schaltfläche zum Rücktritt vom Vertrag."

Die neuen Vorschriften gehen auf die überarbeitete Richtlinie von 2002 zurück und sollen der Digitalisierung des Sektors, neuen Arten von Finanzdienstleistungen und Online-Transaktionen besser Rechnung tragen. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die Richtlinie bis zum 19. Dezember 2025 umzusetzen. Weitere Informationen über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen finden Sie hier.

Quelle und Foto: EU-Vertretung in Italien

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