Beschreibung
In den letzten Jahren hat der Markt für Kurzzeitvermietungen, allgemein bekannt als Kurzzeitvermietungen, ein starkes Wachstum erfahren. Dieses Wachstum wurde weitgehend durch die Expansion von Online-Plattformen vorangetrieben. Während sich die Vielfalt der Unterkunftsmöglichkeiten, wie z. B. die Umwandlung von Privathäusern in Besucherunterkünfte, positiv auf den Tourismus ausgewirkt hat, hat die rasche Expansion des Marktes auch eine Reihe kritischer Probleme ans Licht gebracht. Der Mangel an Unterkünften in beliebten Reisezielen, steigende Mietpreise und die allgemeinen Auswirkungen auf die Lebensqualität einiger Gebiete sind einige der negativen Folgen, die sich auf die lokalen Gemeinschaften auswirken.
Im Jahr 2022 wurden in der Europäischen Union 547 Millionen Übernachtungen über die vier großen Online-Buchungsplattformen (Airbnb, Booking, Expedia Group und Tripadvisor) gebucht. Das bedeutet, dass jede Nacht mehr als 1,5 Millionen Menschen in Kurzzeitunterkünften übernachteten.
Die Rangliste der Reiseziele mit den meisten Gästen im Jahr 2022 wird angeführt von Paris (mit 13,5 Millionen Gästen), gefolgt von Barcelona und Lissabon (mit jeweils mehr als 8,5 Millionen Gästen), auf Platz 4 von Rom (mit mehr als 8 Millionen Gästen), auf Platz 10 von Mailand (mit 3,9 Millionen Gästen) und auf den Plätzen 15 und 16 von Florenz und Venedig (mit jeweils 3,2 Millionen Gästen).
Als Reaktion auf die wachsende Zahl von Kurzzeitvermietungen wurden in mehreren Städten und Regionen lokale Vorschriften eingeführt, um den Zugang zu Kurzzeitvermietungen zu beschränken.
Herausforderungen im Zusammenhang mit Kurzzeitvermietungen
Die Zunahme von Kurzzeitmietunterkünften stellt die europäischen Städte vor eine Reihe von Herausforderungen:
- Notwendigkeit von mehr Transparenz: Der Mangel an Transparenz bei Kurzzeitvermietungen erschwert es den Behörden, diese Dienstleistungen wirksam zu überwachen und zu regulieren.
- Regulatorische Herausforderungen: Aufgrund unzureichender Informationen können die Behörden nur schwer sicherstellen, dass Kurzzeitvermietungen mit den örtlichen Vorschriften, Steuern und Sicherheitsstandards übereinstimmen.
- Bedenken hinsichtlich der Stadtentwicklung: Einige Städte haben Schwierigkeiten, mit der raschen Zunahme von Kurzzeitvermietungen umzugehen, die Wohngebiete verändern und öffentliche Dienstleistungen wie die Müllabfuhr zusätzlich belasten könnten.
Welche Maßnahmen ergreift die EU, um gegen die Zunahme der Kurzzeitvermietung vorzugehen?
Im November 2022 legte die Europäische Kommission einen Vorschlag vor, der für mehr Transparenz im Bereich der Kurzzeitvermietung sorgen und die Behörden bei der Förderung eines nachhaltigen Tourismus unterstützen soll. Das Parlament und der Rat erzielten im November 2023 eine Einigung über den Vorschlag. Zu den vereinbarten Maßnahmen gehören:
- Erleichterte Registrierung: Die Einigung sieht ein vereinfachtes Online-Registrierungsverfahren für Kurzzeitmietobjekte in den EU-Ländern vor, in denen dies erforderlich ist. Nach Abschluss dieses Verfahrens erhalten die Gastgeber eine Registrierungsnummer, die es ihnen ermöglicht, ihre Immobilie zu vermieten. Dies wird die Identifizierung von Gastgebern und die Überprüfung ihrer Daten durch die Behörden erleichtern.
- Erhöhte Sicherheit für die Nutzer: Die Online-Plattformen müssen die Richtigkeit der von den Vermietern gemachten Angaben überprüfen und stichprobenartige Kontrollen durchführen. Die Behörden können bei Bedarf Maßnahmen ergreifen, die von der Sperrung von Registrierungen über die Entfernung nicht konformer Objekte bis hin zur Verhängung von Sanktionen gegen Plattformen reichen.
- Gemeinsame Nutzung von Daten: Um Daten über die Beherbergungsaktivitäten von Plattformen zu erhalten, werden die Mitgliedstaaten einen einzigen digitalen Zugangspunkt einrichten, der die lokalen Behörden bei der Überwachung der Vermietungstätigkeit und der Verbesserung des Tourismus unterstützt. Für Kleinst- und kleine Plattformen mit bis zu 4.250 Angeboten wird jedoch ein vereinfachtes System für den Datenaustausch eingeführt.
Damit die vorläufige Vereinbarung in Kraft treten kann, muss sie vom Rat und vom Parlament angenommen werden. Danach haben die Mitgliedstaaten 24 Monate Zeit, sie umzusetzen. Die Abstimmung über das Abkommen im Binnenmarktausschuss des Parlaments ist für Januar 2024 vorgesehen.
Quelle und Bild: Pressestelle des Europäischen Parlaments