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Inlandsflüge und Schengen-Flüge

ENAC bestätigt: Kein Personalausweis mehr beim Boarding

Veröffentlichungsdatum:

22.07.2025

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Beschreibung

Ab dem 10. Juli hat die italienische Zivilluftfahrtbehörde (ENAC) mit Genehmigung des Innenministeriums eine wichtige Neuerung für Flugreisende eingeführt: Auf Inlandsflügen und auf den meisten europäischen Strecken im Schengen-Raum ist es nicht mehr erforderlich, am Flugsteig einen Personalausweis vorzuzeigen. Um das Flugzeug zu besteigen, genügt die Bordkarte, auch in digitaler Form. Ziel ist es, die Kontrollen zu vereinfachen und das Boarding schneller und effizienter zu gestalten.

Die Maßnahme gilt für Inlandsflüge und Flüge in die Schengen-Länder, zu denen 25 EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Norwegen, die Schweiz und Liechtenstein gehören. Ausgenommen sind Ziele außerhalb des Schengen-Raums, wie Irland und das Vereinigte Königreich, wo die Dokumentenprüfung weiterhin obligatorisch ist. Darüber hinaus können die Behörden auf bestimmten Strecken, die aus Sicherheits- oder Migrationsgründen als "sensibel" eingestuft werden, wie z. B. einige Strecken nach Frankreich, die Identitätsprüfung wieder einführen.

Wie das ENAC klarstellte, beeinträchtigt die Abschaffung der Ausweiskontrolle am Flugsteig in keiner Weise die Sicherheit des Fluges, die weiterhin durch die bestehenden Maßnahmen zur Fluggastkontrolle im Einklang mit den geltenden europäischen Vorschriften gewährleistet wird. Diejenigen, die den "sterilen" Bereich des Flughafens (jenseits der Sicherheitsschleusen) betreten, haben bereits die vorgeschriebenen Kontrollen, wie Metalldetektoren und Röntgengeräte, durchlaufen. Daher wird es in vielen Fällen ausreichen, nur die Bordkarte vorzuzeigen, was Reisenden innerhalb des europäischen Raums der Freizügigkeit, der mehr als 450 Millionen Menschen umfasst, zugute kommt.

Was man vor der Reise wissen und beachten sollte
Auch wenn das neue Verfahren das Boarding vereinfacht, ist es nach wie vor unerlässlich, immer mit einem gültigen Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass oder - nur für Inlandsflüge - Führerschein) zu reisen. Das ENAC hat nämlich darauf hingewiesen, dass stichprobenartige Kontrollen durchgeführt werden können, und das Dokument kann sich als unentbehrlich erweisen, wenn unvorhergesehene Umstände eintreten, wenn der Flug geändert wird, wenn die Bordkarte verloren geht oder wenn man aus einem Land, in dem das neue Verfahren noch nicht gilt, nach Italien zurückkehrt.

Eine weitere Situation, in der das Dokument immer benötigt wird, ist das Einchecken am Flughafen: Wer sich am Schalter der Fluggesellschaft vorstellt, muss es vorzeigen, um eine Bordkarte zu erhalten. Darüber hinaus ist es ratsam, immer die Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaft zu prüfen: Einige, insbesondere Billigfluggesellschaften, verlangen das Dokument aus innerstaatlichen Gründen weiterhin, obwohl es gesetzlich nicht mehr vorgeschrieben ist. Im Zweifelsfall ist es ratsam, sich vor dem Abflug direkt an die Fluggesellschaft zu wenden.

Schließlich ist es immer ratsam, sich im Voraus über die Einreisebedingungen des Ziellandes zu erkundigen. Vergewissern Sie sich unbedingt, dass Ihr Reisedokument am Tag der Abreise gültig ist, und prüfen Sie vor der Buchung, ob es besondere Anforderungen gibt, z. B. obligatorische Pässe, Visa, Krankenversicherungen, Impfungen oder andere Formalitäten.

Besonderes Augenmerk sollte auf Reisen mit mehreren Zwischenstopps oder internationalen Zwischenstopps gelegt werden. Jedes Land, das durchquert wird, könnte unterschiedliche Vorschriften anwenden, selbst wenn es sich nur um einen Transit handelt. So könnte man zum Beispiel von Italien nach Australien fliegen, mit einem Zwischenstopp in Indien. Obwohl das Endziel Australien ist, verlangt Indien in einigen Fällen auch ein Transitvisum für Passagiere, die den Flughafen nicht verlassen. Wenn Sie nicht im Besitz des erforderlichen Visums sind, laufen Sie Gefahr, während des Transits abgewiesen zu werden oder sogar beim Abflug nicht an Bord gehen zu können. In diesen Fällen ist es wichtig, im Voraus zu planen und die Anforderungen der einzelnen Länder zu prüfen, auch derjenigen, in denen Sie nur einen Zwischenstopp einlegen, um Probleme beim Einsteigen oder während Ihrer Reise zu vermeiden.

Bei Problemen können Sie sich an den Kundendienst der Fluggesellschaft oder an die Flughafenpolizei wenden. Für kostenlose Unterstützung und zur Durchsetzung Ihrer Rechte als Fluggast können Sie sich an das Europäische Verbraucherzentrum Italien wenden.

Quelle und Bild: Europäisches Verbraucherzentrum Italien - ECC-Net Italy

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