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Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) blickt in die Zukunft und bietet Praktika an

Praktika bieten jungen Hochschulabsolventen und Fachkräften die Möglichkeit, in einem multikulturellen Team beim EUIPO Berufserfahrung zu sammeln

Veröffentlichungsdatum:

06.04.2023

© Provincia autonoma di Trento -

Beschreibung

Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO), das bis zum 23. März 2016 HABM hieß, ist für die Erteilung ausschließlicher Rechte zum Schutz von Marken, Mustern und Modellen in der gesamten EU mit einer einzigen Anmeldung zuständig. In seinem Strategieplan 2025 bietet das EUIPO auch Praktika für junge Hochschulabsolventen und Fachleute an. Das Angebot gliedert sich in vier Arten von Praktika

  1. Paneuropäisches Siegel"-Programm für Berufspraktika (monatliche Finanzierung für die Ausgabe 2023-2024: 1.200 € in Alicante und 1.300 € in Brüssel oder Luxemburg);
  2. Praktika für junge Fachkräfte (monatliche Finanzierung für die Ausgabe 2023-2024: 1.200 EUR in Alicante und 1.300 EUR in Brüssel oder Luxemburg)
  3. Praktika für Berufsanfänger im Bereich des geistigen Eigentums (monatlicher Zuschuss für die Ausgabe 2023-2024: 1.200 EUR)
  4. unbezahlte Praktika (geschlossen).

Für die Ausgabe 2023-2024 sind derzeit nur Bewerbungen für das Paneuropa-Siegel-Praktikantenprogramm und das Praktikantenaustauschprogramm bis zum 31. März 2023 möglich.

Das Paneuropäische Siegel-Jugendprogramm richtet sich an junge Hochschulabsolventen, Fachleute und Berufsanfänger im Bereich des geistigen Eigentums. Es bietet jungen Hochschulabsolventen die Möglichkeit, die Europäische Union und insbesondere das Amt aus erster Hand kennenzulernen und die während des Studiums erworbenen Kenntnisse in die Praxis umzusetzen, insbesondere in ihren spezifischen Fachgebieten. Es hilft ihnen auch, die Ziele und Verfahren im Zusammenhang mit den Marken der Europäischen Union und dem Gemeinschaftsgeschmacksmustersystem sowie die Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums und Fragen der Durchsetzung dieser Rechte und der Bekämpfung von Verletzungen zu verstehen. Das Programm steht jungen Hochschulabsolventen aus den EU-Mitgliedstaaten und aus Nicht-EU-Ländern (begrenzte Anzahl) offen:

  • die vor Beginn des Auswahlverfahrens mindestens den ersten Zyklus eines Hochschulstudiums abgeschlossen haben, was durch ein offizielles Universitätsdokument bescheinigt wird;
  • mit Kenntnissen in einer der fünf Arbeitssprachen des Amtes (Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch und Spanisch), die dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechen
  • vorzugsweise mit guten Kenntnissen in einer weiteren EU-Amtssprache.

Quelle: EUIPO

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