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Zierpflanzengärtnerei

Seit 1991 werden bestimmte Zierarten, die hauptsächlich zwischen europäischen Ländern gehandelt werden, sowohl auf EU-Ebene als auch auf nationaler Ebene durch die Gesetzesverordnung Nr. 151 vom 19. Mai 2000 zur Umsetzung der Richtlinie 98/56/EG und durch die Ministerialverordnung vom 9. August 2000 geregelt, die das Paket der von den europäischen Richtlinien festgelegten Durchführungsmaßnahmen darstellt.

Veröffentlichungsdatum:

28.07.2025

Beschreibung

Dieser Baumschulensektor weist derartige kommerzielle (Markt-)Merkmale auf, dass eine harmonisierte Regelung ähnlich wie in anderen Baumschulensektoren schwierig ist. Insbesondere im Blumenzuchtsektor ist der Sortenumsatz zu hoch, als dass es möglich wäre, ein nationales Sortenregister zu führen.

Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 22.08.2025 18:01

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