Beschreibung
Die Überwachung wird von Fachkräften mit der Qualifikation als Kriminalpolizisten durchgeführt, die dem Dienst unterstehen, und richtet sich gegen Personen, die den Betrieb eines Steinbruchs oder Bergwerks bei der Aufsichtsbehörde melden, mit dem Ziel, zu überprüfen, ob die Tätigkeiten unter Einhaltung der einschlägigen Landes- und Bundesvorschriften erfolgen, im Sinne einer präventiven Herangehensweise, die darauf abzielt, die Selbstkontrolle durch Aufklärung über die gesetzlichen Verpflichtungen zu fördern.
Die vom Dienst durchgeführte Überwachung betrifft:
- die Einhaltung der Abbaukonzepte
- die Einhaltung der spezifischen bergbaupolizeilichen Vorschriften gemäß dem Präsidialdekret 128/1959, die darauf abzielen, die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer zu schützen, den ordnungsgemäßen Ablauf der Arbeiten unter Berücksichtigung der Sicherheit Dritter und von Tätigkeiten von übergeordnetem öffentlichem Interesse zu gewährleisten sowie die ordnungsgemäße Bewirtschaftung der Bodenschätze sicherzustellen
- den Schutz der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer bei Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Abbau und der Erstverarbeitung, wie beispielsweise dem Spalten und Sortieren im Porphyrbereich sowie dem Sieben und der Auswahl des Materials im Bereich der Zuschlagstoffe, für die weitere Vorschriften gelten, darunter das Gesetzesdekret 624/1996 und das Gesetzesdekret 81/2008.
Darüber hinaus werden die in diesem Sektor aufgetretenen Unfälle untersucht und die entsprechenden Ermittlungen im Auftrag der Justizbehörden durchgeführt.
Im Rahmen der Bergbautätigkeiten werden Überwachungsmaßnahmen auch vom Arbeitsdienst der PAT durchgeführt, und was Arbeiten betrifft, die nicht zum bergbaulichen Produktionszyklus gehören und die Verwendung von Bergbauprodukten zum Gegenstand haben, wie beispielsweise die Zweit- und Drittverarbeitung, von der Operativen Einheit für Prävention und Sicherheit am Arbeitsplatz (UOPSAL) der APSS durchgeführt.
Zu diesem Zweck wird jährlich von der Landesregierung das „Jahresprogramm für die Kontrollen der Exploration, des Abbaus und der Verarbeitung von Steinbruchmaterialien“ verabschiedet, mit dem die von den oben genannten Stellen durchzuführenden Mindestkontrollen in diesem Sektor festgelegt werden.
Relevante Rechtsvorschriften
Unter folgendem Link können die Rechtsvorschriften und die regelmäßig erlassenen Rundschreiben für den Bereich der Aufsicht eingesehen werden.