Beschreibung
Die PAT wurden gemäß Artikel 8, Absatz 1 des Gesetzesdekrets Nr. 173 von 1998 eingeführt, das die Bedeutung der Aufwertung des gastronomischen Erbes unterstreicht und den Begriff des traditionellen Erzeugnisses als eine Art von Produkt einführt, das für die menschliche Ernährung bestimmt ist und durch Faktoren wie Tradition, Territorium, Rohstoffe und Produktionstechniken strikt bedingt ist; die PAT-Bezeichnung bietet dem Verbraucher also Garantien in Bezug auf die Typizität des Erzeugnisses, indem sie die Herstellung und Verarbeitung mit spezifischen traditionellen Methoden verbindet.
1999 erließ das MiPAAF mit dem Ministerialerlass Nr. 350 vom 08.09.1999 die Verordnung mit den Normen für die Identifizierung traditioneller Agrar- und Ernährungsprodukte gemäß Art. 8 des Gesetzesdekrets Nr. 173 von 1998 und übertrug den Regionen die Aufgabe, spezielle regionale Listen zu erstellen, womit es sich auf eine reine Kontrolltätigkeit beschränkte (durch die Erstellung einer speziellen nationalen Liste traditioneller Agrar- und Ernährungsprodukte, die jährlich unter Mitwirkung der Regionen aktualisiert wird).
In einer umfassenden Konsultation wurden zunächst mehr als 66"traditionelle" Erzeugnisse auf Provinzebene ermittelt, die dann in das im Juli 2000 genehmigte nationale Verzeichnis der traditionellen Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse aufgenommen wurden. In den darauffolgenden Jahren wurden weitere Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse hinzugefügt, so dass die derzeitige Liste von 105 (aktualisiert bis 2022) in der 22. ministerielle Revision die auf der Website des Ministeriums für Landwirtschaft, Ernährungssouveränität und Forstwirtschaft (MASAF) veröffentlicht wurde.
Das Amt für den Schutz der landwirtschaftlichen Produktion des Dienstes für die Politik der ländlichen Entwicklung (PAT) ist für die Verwaltung und Aktualisierung des Verzeichnisses der traditionellen Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse zuständig.
Das Verfahren:
Da die Aufnahme eines Agrarerzeugnisses in das Verzeichnis der traditionellen Erzeugnisse der Provinz fakultativ ist, erfolgt die Anerkennung des Erzeugnisses nach Einreichung eines Antrags, der von den Interessenten bei der zuständigen Provinzverwaltung einzureichen ist.
Die Provinzverwaltung prüft die Unterlagen (Dossier), fordert gegebenenfalls Ergänzungen und Klarstellungen an, prüft die Übereinstimmung der Daten, aktualisiert die Daten und begründet eventuelle Ablehnungen.
Die Provinzverwaltung kann eigenständig traditionelle Agrar- und Ernährungsprodukte identifizieren.
Zeitplan:
Da die nationale Liste der traditionellen Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse einmal jährlich aktualisiert wird, können die Interessenten das ganze Jahr über Anträge stellen.
DOKUMENTATION
Anträge auf Neueintragungen:
Die Verantwortung für die im Antrag enthaltenen Informationen liegt bei dem/den Unterzeichner(n) des Antrags.
Dem Antrag ist Folgendes beizufügen
- das Merkblatt für das Produkt;
- ein historischer Bericht, aus dem hervorgeht, dass die Herstellungsverfahren in dem betreffenden Gebiet einheitlich und nach traditionellen Regeln praktiziert werden und sich über einen Zeitraum von mindestens fünfundzwanzig Jahren erstrecken;
- dem historischen Bericht wird eine Dokumentation beigefügt (z. B. historische literarische oder bibliografische Zitate, Anekdoten oder Wiederholungen, Interviews, Filme und alles, was sonst noch nützlich ist), Broschüren oder anderes populäres oder werbliches Material, Plakate und Flugblätter von Messen oder Festivals, Rechnungen oder andere
Verwaltungsdokumente, die die Produktion rechtfertigen;
- ein kurzer Wirtschaftsbericht, der auch eine zusammenfassende Bewertung der aktuellen Situation des Produkts ermöglicht;
- aktuelle Fotos des Produkts, falls vorhanden, und des Produktionsprozesses, falls vorhanden;
Antrag auf Änderung:
Der Antrag muss hinreichend begründet werden.
Dem Antrag muss Folgendes beigefügt werden
- Beschreibung und Begründung der Änderung,
- das ordnungsgemäß überarbeitete Produktdatenblatt.
Die Änderungsanträge werden von der zuständigen Dienststelle der Provinz geprüft, um den traditionellen Charakter des Produkts zu wahren; es darf sich also nicht um Änderungen handeln, die die besonderen Merkmale des Produkts verfälschen könnten.
ABSCHLUSS DER VORUNTERSUCHUNGEN, GENEHMIGUNG DER VORLÄUFIGEN ERGEBNISSE UND MITTEILUNG
Innerhalb von 60 Tagen nach Einreichung des Antrags auf Eintragung/Änderung in die Provinzliste der traditionellen Agrar- und Ernährungsprodukte erstellt und genehmigt die für das Verfahren zuständige Person die Ergebnisse der Voruntersuchung in Form einer Verwaltungsentscheidung. Die Entscheidung wird den Antragstellern von der PEC mitgeteilt.