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Straßenbeleuchtung: weniger Umweltverschmutzung

Mit der Verabschiedung des Provinzialratsbeschlusses Nr. 3265 vom 30. Dezember 2009 und dem Inkrafttreten des Dekrets des Provinzpräsidenten vom 20. Januar 2010, Nr. 2-34/Leg. (B.U. Nr. 13/I-II vom 30.03.2010, berichtigt durch Bekanntmachung in B.U. Nr. 16/I-II vom 20.04.2010) wurde der Regelungsrahmen für die Umsetzung des Provinzgesetzes Nr. 16 vom 3. Oktober 2007 (Energieeinsparung und Lichtverschmutzung) festgelegt.

Veröffentlichungsdatum:

16.04.2025

Beschreibung

Mit der Verabschiedung des Provinzialratsbeschlusses Nr. 3265 vom 30. Dezember 2009 und dem Inkrafttreten des Dekrets des Provinzpräsidenten vom 20. Januar 2010, Nr. 2-34/Leg. (B.U. Nr. 13/I-II vom 30.03.2010, berichtigt durch Bekanntmachung in B.U. Nr. 16/I-II vom 20.04.2010), wurde der Regelungsrahmen für die Umsetzung des Provinzialgesetzes Nr. 16 vom 3. Oktober 2007 (Energieeinsparung und Lichtverschmutzung) festgelegt.
Gleichzeitig traten nämlich sowohl die Durchführungsbestimmungen zu diesem Gesetz, die die technisch-rechtlichen Bezugsvorschriften vervollständigen, als auch der Interventionsplan der Provinz zur Vorbeugung und Verringerung des Energieverbrauchs und der Lichtverschmutzung - gemäß Artikel 4 des genannten Gesetzes - in Kraft, der unter anderem die technischen Leitlinien für die Erstellung von kommunalen Interventionsplänen zur Verringerung der Lichtverschmutzung und für die Planung neuer Außenbeleuchtungsanlagen und die Umrüstung bestehender Anlagen enthält.
Damit sind wir in die eigentliche Betriebsphase eingetreten, die den Kommunen die Möglichkeit gibt, ihre öffentlichen Beleuchtungsanlagen an die neuen Kriterien anzupassen und gleichzeitig auf die Fördermöglichkeiten zurückzugreifen, die bereits durch die Ausschreibung 2009, die durch die Verfügung des Direktors der Energieagentur der Provinz Nr. 7 vom 29. April 2009 genehmigt wurde, geschaffen wurden. Es obliegt der Energieagentur, diese Website auf dem neuesten Stand zu halten, damit die Interessenten die Zeit- und Verfahrensfristen der oben genannten Umsetzungsphase kennen.
Im Folgenden werden die einzelnen Abschnitte dieser Website beschrieben, um den Zugang zu den Referenzdaten der Regulierung, zu den Bestimmungen des Plans und zu den für den Zugang zu den Beiträgen der Provinz erforderlichen Erfüllungen zu erleichtern.

Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 10.06.2025 09:26

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