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Rechtsgrundlage ESF+ 2021–2027

Rechtsvorschriften zum Programm „Europäischer Sozialfonds Plus 2021–2027“ der Autonomen Provinz Trient.

Veröffentlichungsdatum:

06.02.2023

© Provincia autonoma di Trento -

Beschreibung

Im Folgenden finden Sie die landesweiten, nationalen und gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften zum Programm „Europäischer Sozialfonds Plus 2021–2027“ der Autonomen Provinz Trient.

  • ESF+-Programm 2021–2027
    Dokument, in dem die Autonome Provinz Trient ihre Strategie zur Programmplanung der Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) darlegt, gemäß den Bestimmungen der Partnerschaftsvereinbarung zwischen Italien und der Europäischen Kommission zur Kohäsionspolitik für den Zeitraum 2021–2027.

    Einezusammenfassende Darstellung des ESF+-Programmplans 2021–2027 ist verfügbar.

  • Beschluss der Europäischen Kommission C(2022) 5852 vom 8. August 2022
    Genehmigung des Programms„PR PA Trento ESF+ 2021–2027“zur Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds Plus im Rahmen des Ziels „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum“ für die Autonome Provinz Trient in Italien.
  • Beschluss der Landesregierung Nr. 1810 vom 7. Oktober 2022
    Endgültige technische Genehmigung des Programms des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) 2021-2027 der Autonomen Provinz Trient nach dessen Genehmigung durch die Europäische Kommission mit dem Beschluss C(2022) 5852 vom 8. August 2022.
  • Beschluss der Europäischen Kommission C(2025) 4620 vom 4. Juli 2025
    Änderung des Programms des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) 2021–2027 der Autonomen Provinz Trient (Fassung 2) nach Genehmigung dieser Änderung durch die Europäische Kommission mit dem Durchführungsbeschluss C(2025)4620 vom 4. Juli 2025.
  • Beschluss der Landesregierung Nr. 1210 vom 25. August 2025
    Endgültige Genehmigung der Änderung des Programms „Europäischer Sozialfonds Plus“ (ESF+) 2021–2027 der Autonomen Provinz Trient (Fassung 2) nach Genehmigung dieser Änderung durch die Europäische Kommission mit dem Durchführungsbeschluss C(2025)4620 vom 4. Juli 2025 sowie Änderung der finanziellen Aufteilung der im ESF+-Programm 2021–2027 aufgeführten und mit Beschluss Nr. 1810 vom 7. Oktober 2022 genehmigten exemplarischen Maßnahmen.

  • Partnerschaftsabkommen Italien 2021–2027
    Die Partnerschaftsvereinbarung zwischen Italien und der Europäischen Kommission für den Programmplanungszyklus 2021–2027 wurde am 15. Juli 2022 durch einen Durchführungsbeschluss der Europäischen Kommission genehmigt.

Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 11.06.2026 18:18

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