Beschreibung
Europäische Verordnungen:
Verordnung (EU) 2021/2115 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Dezember 2021 zur Festlegung von Vorschriften für die Unterstützung der strategischen Pläne, die die Mitgliedstaaten im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP-Strategiepläne) erstellen müssen und die aus dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) finanziert werden und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 1305/2013 und (EU) Nr. 1307/2013;
Verordnung (EU) 2021/2116 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Dezember 2021 über die Finanzierung, Verwaltung und Überwachung der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013;
Verordnung (EU) 2021/2117 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Dezember 2021 zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1308/2013 über die gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse, (EU) Nr. 1151/2012 über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel, (EU) Nr. 251/2014 über die Begriffsbestimmung, Bezeichnung, Aufmachung, der Etikettierung und des Schutzes geografischer Angaben von aromatisierten Weinbauerzeugnissen sowie (EU) Nr. 228/2013 über spezifische Maßnahmen im Agrarbereich zugunsten der Regionen in äußerster Randlage der Union;
Durchführungsverordnung (EU) 2022/129 der Kommission vom 21. Dezember 2021 zur Festlegung von Vorschriften für die Interventionsarten in Bezug auf Ölsaaten, Baumwolle und Nebenprodukte der Weinherstellung gemäß der Verordnung (EU) 2021/2115 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie die Anforderungen an Information, Werbung und Sichtbarkeit im Zusammenhang mit der Unterstützung durch die Union und den strategischen Plänen der GAP.
Nationaler Strategieplan der GAP:
Version 7.1 des PSP Italien – derzeit in Kraft.
Programmergänzung für die ländliche Entwicklung der PAT:
CSR Version 1, genehmigt durch Beschluss der Landesregierung Nr. 262 vom 17. Februar 2023;
CSR Version 2, genehmigt durch Beschluss der Landesregierung Nr. 2001 vom 6. Dezember 2024;
CSR Version 3, genehmigt durch Beschluss der Landesregierung Nr. 167 vom 14. Februar 2025;
CSR-Fassung 4, verabschiedet mit Beschluss der Landesregierung Nr. 1111 vom 1. August 2025;
Die derzeit geltende Fassung 5 des CSR wurde mitBeschluss der Landesregierung Nr. 111 vom 30. Januar 2026 genehmigt.
Die vom Begleitausschuss genehmigten Auswahlkriterien für die Maßnahmen des CSR.
Provinzdokumente:
Mit dem Beschluss der Landesregierung Nr. 1543 vom 26.08.2022 wurden die strategischen Leitlinien der Provinz verabschiedet.