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Provinziales Naturschutzgebiet Lavini di Marco - erlaubte Aktivitäten und Verbote

Auszug aus dem Errichtungsbeschluss und eventuellen Änderungsbeschlüssen mit den erlaubten Aktivitäten und den für das Provinznaturschutzgebiet festgelegten Grenzen und Verboten.
Die Angaben in den Beschlüssen, auf die am Ende der Seite verwiesen wird, sind in jedem Fall maßgebend.

Veröffentlichungsdatum:

19.12.2025

Beschreibung

Erlaubte Aktivitäten
Beschränkungen und Verbote
  • Die Fortführung der landwirtschaftlichen Tätigkeit auf den Flächen, die bei der Einrichtung des Provinznaturschutzgebiets bewirtschaftet wurden, unter Anwendung traditioneller Methoden oder kompatibler moderner Anbautechniken. Die Einführung von landwirtschaftlichen Kulturen, die dem traditionellen Kontext fremd sind (z. B. intensiver Anbau von Kleinkulturen und Gemüse), unterliegt der vorherigen und verbindlichen Stellungnahme der für die Schutzgebiete zuständigen Dienststelle der Provinz.
  • Umstrukturierung von Geräteschuppen auf landwirtschaftlichen Flächen.
  • Zugang zu bewirtschafteten Flächen, auch mit Kraftfahrzeugen, durch den Eigentümer, Pächter oder Besitzer.
  • Ausübung der Waldbewirtschaftung gemäß dem Waldbewirtschaftungsplan oder den Vorschriften der für die Schutzgebiete zuständigen Provinzdienststelle.
  • Verkehr von Kraftfahrzeugen für forstliche Nutzungstätigkeiten.
  • Eingriffe zur Erhaltung von Anlagen oder Infrastrukturen von öffentlichem Interesse, vorbehaltlich der Stellungnahme der für die Schutzgebiete zuständigen Provinzdienststelle.
  • Eingriffe, die für die Erhaltung, das bio-ökologische Gleichgewicht, die kulturelle Nutzung und die wissenschaftliche Forschung notwendig sind, durch oder im Auftrag der für die Schutzgebiete zuständigen Provinzbehörde.
  • Bau und Betrieb des Abschnitts des Rad- und Fußgängerwegs, der das Gebiet des Provinznaturschutzgebiets am Rande berührt, gemäß dem Projekt "Arbeiten zum Bau eines neuen Rad- und Fußgängerwegs zwischen Lizzana, Marco und dem Industriegebiet der Gemeinde Rovereto (TN)", vorbehaltlich der Einhaltung der Vorschriften und Genehmigungen.
  • Die Elemente, die das Provinznaturschutzgebiet bilden, in irgendeiner Weise zu verändern oder zu modifizieren.
  • Bauten oder Gegenstände jeglicher Art und jeglichen Materials zu errichten, auch wenn sie nur vorübergehend sind.
  • Das Schutzgebiet mit mechanischen oder tierischen Transportmitteln jeglicher Art zu betreten, mit Ausnahme des Zugangs zu bewirtschafteten Flächen durch Eigentümer, Pächter oder Besitzer.
  • Abfälle oder Materialien jeglicher Art abzulagern, Ausgrabungen, Änderungen der Bewirtschaftung, Rekultivierungsarbeiten oder Entwässerungen vorzunehmen.
  • Die Kultivierung von Steinbrüchen und Torfmooren.
  • Anpflanzen, Entfernen oder Beschädigen von Pflanzen oder Teilen davon jeglicher Art; Sammeln oder Beschädigen von Pilzen oder anderen Unterholzprodukten.
  • Jagen und Fischen; Freilassen, Entnehmen oder Stören von Tierarten; Freilassen von Hunden oder anderen Haustieren
  • Ablassen oder Einleiten von Wasser oder Abwasser.
  • Landwirtschaftliche Bearbeitung von Wäldern, Grünland und unbewirtschafteten Flächen.
  • Verwendung von Pestiziden jeglicher Art oder Giftködern für Zwecke außerhalb der erlaubten Aktivitäten.
  • Verwendung von Mulch mit künstlichen Materialien.
  • Das Durchqueren des Gebietes mit neuen Stromleitungen, Telefonleitungen oder anderen ober- oder unterirdischen Leitungen.
  • Verlassen der Wege und Wandern im Provinznaturschutzgebiet außerhalb der Wege (außer für Eigentümer/Mieter)
  • Fliegen in niedriger Höhe und Landen von Flugzeugen.
  • Zelten, Feuer machen, störende Lichter, Klänge und Geräusche verursachen
  • Durchführung von Wettkämpfen oder folkloristischen Aktivitäten (andere organisierte Veranstaltungen sind genehmigungspflichtig).
  • Das Aufstellen von Zäunen jeglicher Art.
  • Entfernen oder Beschädigen der Kennzeichnung und der Begrenzungsschilder des Provinznaturparks.

Referenzorte

Lavini di Marco

Provinzielles Naturschutzgebiet

Das Naturschutzgebiet besteht aus zwei kleinen Feuchtgebieten, dem "Laghet grant" und dem "Laghet picol", die in einem Gebiet liegen, das durch die Ablagerungen von Erdrutschen am Hang des Monte Zugna gekennzeichnet ist und unter dem Namen "Lavini di Marco" bekannt ist.
Die Hauptgründe für das naturkundliche Interesse sind geomorphologischer Natur (nacheiszeitliche Erdrutsche) und als Brutstätte für verschiedene Amphibienarten.

Das Reservat ist auch ein besonderes Schutzgebiet (mit dem Namen "Laghetti di Marco").

Dokumente

Beigefügte Anlagen

Deliberazione della Giunta Provinciale n. 16942 del 30/11/1992

Individuazione del biotopo di interesse provinciale denominato 'Lavini di Marco' ai sensi dell'art. 5 della legge provinciale 23 giugno 1986, n. 14 e s.m. 'Norme per la salvaguardia dei biotopi di rilevante interesse ambiantale, culturale e scientifico'.

Deliberazione della Giunta Provinciale n. 19729 del 30/12/1993

Modifica deliberazione della Giunta Provinciale n. 16942 di data 30 novembre 1992:Individuazione del biotopo di interesse provinciale denominato 'Lavini di Marco' ai sensi dell'art. 5 della Legge provinciale 23 giugno 1986, n. 14 e s.m. - Norme per la salvaguardia dei biotopi di rilevante interesse ambientale culturale e scientifico.

Deliberazione della Giunta Provinciale n. 388 del 18/03/2022

Modifica della Deliberazione della Giunta Provinciale n. 16942 del 30 novembre 1992: Individuazione del biotopo di interesse provinciale denominato 'Lavini di Marco' ai sensi dell'art. 5 della legge provinciale 23 giugno 1986, n. 14 e s.m. 'Norme per la salvaguardia dei biotopi di rilevante interesse ambientale, culturale e scientifico', già modificata con Deliberazione della Giunta Provinciale n. 19729 del 30 dicembre 1993.

Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 23.12.2025 12:21

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