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Naturpark der Provinz Lona-Lases - erlaubte Aktivitäten und Verbote

Auszug aus dem Errichtungsbeschluss und eventuellen Änderungsbeschlüssen mit den erlaubten Aktivitäten und den für das Provinznaturschutzgebiet festgelegten Grenzen und Verboten.
Die Angaben in den Beschlüssen, auf die am Ende der Seite verwiesen wird, sind in jedem Fall maßgebend.

Veröffentlichungsdatum:

19.12.2025

Beschreibung

Erlaubte Aktivitäten
Beschränkungen und Verbote
  • Fortführung der landwirtschaftlichen Tätigkeit mit traditionellen Methoden oder modernen Techniken, die mit den natürlichen und landschaftlichen Merkmalen des Provinznaturparks vereinbar sind;
  • Zugang zu den bewirtschafteten Flächen, auch mit Kraftfahrzeugen, durch den Eigentümer, Pächter oder Besitzer.
  • Ausübung der Waldbewirtschaftung gemäß dem Waldbewirtschaftungsplan und den Vorschriften der für die Schutzgebiete zuständigen Provinzialbehörde.
  • Befahren der Verbindungsstraße zwischen der Provinzstraße und dem Porphyrabbau- und -verarbeitungsgebiet Dossi Grotta mit Kraftfahrzeugen für forstwirtschaftliche Tätigkeiten und freie Durchfahrt, mit der Möglichkeit, auf der letztgenannten Straße ordentliche und außerordentliche Wartungsarbeiten durchzuführen.
  • Wartungsarbeiten an Anlagen oder Infrastrukturen auf der Grundlage der Vorschriften der für die Schutzgebiete zuständigen Provinzbehörde.
  • Durchführung von Maßnahmen zur Umweltsanierung und zum Schutz der Umwelt, die von der für die Schutzgebiete zuständigen Dienststelle der Provinz gefördert oder genehmigt wurden, vorbehaltlich der Zustimmung des Anwesens.
  • Ausübung der Trockenfischerei (vom Ufer aus) mit Fanggeräten, die in der Lizenz des Typs B zugelassen sind, ausschließlich in den folgenden Gebieten
    a) vom Westufer aus, von der nördlichen Grenze des Provinznaturschutzgebiets bis zum mit einer Bank ausgestatteten Rastplatz (ca. 90 Meter).
    b) vom Ostufer, von der nördlichen Grenze des Provinznaturschutzgebiets bis zum Schilfgürtel (ca. 60 m).
  • Das Angeln ist in der Zeit zwischen dem ersten Sonntag im März und dem ersten Sonntag im Juni eines jeden Jahres verboten, was der Brutzeit der Vögel entspricht.
  • die Elemente des Provinznaturschutzgebiets in irgendeiner Weise zu verändern oder umzugestalten.
  • Abfälle oder Materialien jeglicher Art abzulagern, Ausgrabungen, Änderungen der Bewirtschaftung, Landgewinnung oder Entwässerungsarbeiten vorzunehmen
  • Steinbrüche und Torfmoore zu kultivieren
  • Pflanzen oder Pflanzenteile jeglicher Art zu setzen, zu entfernen oder zu beschädigen; Pilze oder andere Produkte des Unterholzes zu sammeln oder zu beschädigen
  • Jagen; Einführen, Entnehmen oder Stören von Tierarten; Freilaufenlassen von Hunden oder anderen Haustieren.
  • Einführen von landwirtschaftlichen Kulturen, die dem traditionellen Umfeld fremd sind (z. B. intensiver Anbau von Kleinkulturen und Gemüse).
  • Das Fischen ist verboten, mit den spezifischen Ausnahmen, die in den erlaubten Aktivitäten angegeben sind, und auf jeden Fall während der Vogelbrutzeit.
  • Das Errichten von Bauwerken oder Artefakten jeglicher Art und jeglichen Materials, auch wenn sie nur vorübergehend sind.
  • Ableiten oder Einspritzen von Wasser oder Klärschlamm.
  • Verwendung von Pestiziden jeglicher Art oder Giftködern für Zwecke außerhalb der erlaubten Aktivitäten.
  • Verwendung von Mulch mit künstlichem Material.
  • Das Durchqueren des Gebiets mit neuen Strom- oder Telefonleitungen oder anderen ober- oder unterirdischen Leitungen.
  • Zelten, Anzünden von Feuern, Verbreiten von Lichtern, Tönen und störenden Geräuschen.
  • Durchführung von Wettkämpfen oder folkloristischen Aktivitäten (andere organisierte Veranstaltungen sind genehmigungspflichtig).
  • Das Errichten von Zäunen jeglicher Art, die Schäden verursachen oder den Durchgang von Wildtieren behindern können.
  • Entfernung oder Beschädigung der Kennzeichnung und der Begrenzungsschilder des Provinznaturparks

Referenzorte

Lona - Lasen

Provinzielles Naturschutzgebiet

Das Naturschutzgebiet umfasst drei räumlich voneinander getrennte und hinsichtlich der vorhandenen Umweltbedingungen sehr unterschiedliche Gebiete. Es handelt sich um die letzten erhaltenen "Flecken" einer ganz besonderen Umweltsituation, die einst in der Umgebung des Dorfes Lases und des gleichnamigen Sees in viel größerem Umfang als heute bestand.

Das Reservat ist auch ein besonderes Schutzgebiet.

Dokumente

Beigefügte Anlagen

Deliberazione della Giunta Provinciale n. 8784 del 5/08/1988

Individuazione del biotopo di interesse provinciale denominato 'Lona Lases' ai sensi dell'art. 5 della legge provinciale 23 giugno 1986, n. 14 e s.m., 'Norme per la salvaguardia dei biotopi di rilevante interesse ambientale, culturale e scientifico'.

Deliberazione della Giunta Provinciale n. 9059 del 11/08/1995

Modifica deliberazione n. 8784 di data 5 agosto 1988:'Individuazione del biotopo di interesse provinciale denominato Lona Lases, ai sensi della legge provinciale 23 giugno 1986, n. 14 e s.m. Norme per la salvaguardia dei biotopi di rilevante interesse ambientale, culturale e scientifico'

Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 23.12.2025 12:23

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