Beschreibung
Sie werden auch von Fachleuten durchgeführt, wenn sie ihre Produktionsprozesse und die Konformität der Produktionen, insbesondere an kritischen Punkten, mit Laboranalysen überprüfen sollen.
Wenn die amtlichen Analysen von einem amtlichen Labor des Nationalen Pflanzenschutzdienstes oder unter dessen direkter Verantwortung durchgeführt werden müssen, können die von den Erzeugern für die Überprüfung der Produktionen benötigten Analysen auch von privaten Labors durchgeführt werden, die jedoch einen gewissen Grad an Zuverlässigkeit bieten.
Daher werden die Laboratorien, die im Bereich des Pflanzenschutzes tätig sind, unterschieden in:
- Nationale Referenzlaboratorien, die auf nationaler Ebene als herausragend gelten und in der Lage sind, die Analysen anderer Laboratorien in spezialisierten Bereichen des Pflanzenschutzes zu bestätigen sowie andere Laboratorien in der Durchführung von Analysen nach geeigneten und einheitlichen Protokollen zu schulen;
- Offizielle Laboratorien des Nationalen Pflanzenschutzdienstes, die von den SFNs benannt werden und für die Durchführung von Laboranalysen von Proben zuständig sind, die bei offiziellen Kontrollen des Pflanzenschutzdienstes genommen werden;
- Zugelassene Laboratorien, an die sich die Unternehmer wenden können;
- Laboratorien, die sich verpflichten, mit dem Nationalen Pflanzenschutzdienst zusammenzuarbeiten.
Alle diese Laboratorien bilden das nationale Netz der Pflanzenschutzlabors.
Auf europäischer Ebene schreiben die Verordnung (EU) 2016/2031 und die Durchführungsverordnung (EU) 2017/625 die Bestimmung von "Europäischen Referenzlaboratorien" für jeden der Bereiche landwirtschaftliche Entomologie, Akarologie, Nematologie, Bakteriologie, Mykologie und Virologie vor, für die sie alle Schulungs- und Diagnosebestätigungstätigkeiten übernehmen.
Das Dekret des Ministers für Ernährungs- und Forstpolitik vom 13. April 2022 legt die Mindestmerkmale dieser Einrichtungen fest und gibt die Modalitäten für ihre Anerkennung sowie die Aufgaben, Funktionen und die Organisation des durch Artikel 16 des Gesetzesdekrets Nr. 19/2021 eingerichteten nationalen Labornetzes an.
Die Liste der Laboratorien nach Kategorien ist unter folgendem Link abrufbar: https://www.protezionedellepiante.it/eurl/