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National

Wie in den europäischen und nationalen Pflanzenschutzvorschriften (Verordnung (EU) 2016/2031 und Gesetzesdekret Nr. 19/2021) vorgeschrieben, verfügt Italien über einen nationalen Erhebungsplan (PNI) für Pflanzenschädlinge, der jährlich durchzuführen ist.
Der PNI auf nationaler Ebene ergibt sich aus den Erhebungsaktivitäten, die jeder regionale Pflanzenschutzdienst und die autonomen Provinzen Trient und Bozen für das betreffende Jahr planen.

Veröffentlichungsdatum:

28.07.2025

Beschreibung

Das PNI ist ein Programm zur Kontrolle der Orte, an denen vegetatives Material erzeugt wird (RUOP-registrierte Unternehmen), und des Territoriums in Gebieten, in denen das Vorhandensein von Quarantäneorganismen, die für die Europäische Union und Italien prioritär und relevant sind, nicht bekannt ist, um deren Einschleppung rechtzeitig zu erkennen.

Zu Planungszwecken wurden mehrere Aspekte ermittelt, darunter

  • die wichtigsten Gebiete, in denen Erhebungen durchgeführt werden sollten, wie z. B. Anbauflächen, Waldgebiete, Grünflächen, Baumschulen/Gärten und andere Erhebungsorte;
  • die Wirtsarten für jeden Schädling
  • Erhebungsmaßnahmen, die für die Überwachung geeignet sind, einschließlich Probenahme und Fallenfang;
  • Diagnosetechniken zur Identifizierung von Schädlingen.

Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 28.09.2025 00:03

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