Beschreibung
Die folgenden Unternehmen sind förderfähig, auch wenn sie beabsichtigen, gemeinsam vorzugehen
- Unternehmen, die industrielle Tätigkeiten zur Herstellung von Waren oder Dienstleistungen oder im Landverkehr im Sinne von Artikel 2195 Absätze 1 und 3 des Zivilgesetzbuchs ausüben, einschließlich Handwerksbetriebe;
- agro-industrielle Unternehmen, die hauptsächlich industrielle Tätigkeiten ausüben;
- Unternehmen, die Hilfstätigkeiten im Sinne von Artikel 2195 Absatz 5 des Zivilgesetzbuches zugunsten der unter den Buchstaben a) und b) genannten Unternehmen ausüben;
- Forschungszentren.
Zuschussfähige Projekte:
Die Tätigkeiten der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung müssen Folgendes zum Ziel haben
- die Schaffung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen
- oder deren wesentliche Verbesserung
Die Forschungs- und Entwicklungsprojekte müssen Ausgaben und förderfähige Kosten in Höhe von mindestens 5 Mio. EUR vorsehen, eine Laufzeit von höchstens 36 Monaten haben und nach der Beantragung der Fördermittel beim Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung begonnen werden.
Weitere Informationen, der Text des Dekrets und die Dokumentation sind auf der entsprechenden Seite der Website des Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung und in den auf dieser Seite verfügbaren Folien zu finden.
HINWEIS
Der Finanzrahmen der für die erste Fazilität verfügbaren Mittel, einschließlich der finanziellen Beiträge der Verwaltungen, die die Rahmenvereinbarungen unterzeichnet haben, wurde veröffentlicht.
Die Autonome Provinz Trient steuert 3 Millionen Euro bei.