Beschreibung
Die folgenden Rechtsträger können die Vergünstigungen in Anspruch nehmen, auch wenn sie gemeinsam vorgehen wollen:
- Unternehmen, die eine gewerbliche Tätigkeit zur Herstellung von Waren oder zur Erbringung von Dienstleistungen oder im Landverkehr im Sinne von Art. 2195 Nr. 1 und Nr. 3 des italienischen Zivilgesetzbuchs ausüben, einschließlich Handwerksbetriebe;
- agrarindustrielle Unternehmen, die überwiegend industrielle Tätigkeiten ausüben;
- Unternehmen, die die in Art. 2195 Nr. 5 des italienischen Zivilgesetzbuchs genannten Hilfstätigkeiten zugunsten der unter den Buchstaben a) und b) genannten Unternehmen ausüben;
- Forschungszentren.
Förderfähige Projekte:
Die Tätigkeiten der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung müssen auf Folgendes ausgerichtet sein:
- auf die Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen
- oder auf deren wesentliche Verbesserung
Die Forschungs- und Entwicklungsprojekte müssen förderfähige Ausgaben und Kosten von mindestens 5 Millionen Euro vorsehen, eine Laufzeit von höchstens 36 Monaten haben und nach Einreichung des Förderantrags beim Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung beginnen.
Weitere Informationen, der Wortlaut des Dekrets und die Unterlagen sind aufder entsprechenden Seite der Website des Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung sowie in den auf dieser Seite verfügbaren Folien zu finden.
HINWEIS
Der Finanzrahmen der für die erste Förderrunde verfügbaren Mittel wurde veröffentlicht, einschließlich der finanziellen Beiträge der Verwaltungen, die die Rahmenvereinbarungen unterzeichnet haben.
Die Autonome Provinz Trient steuert 3 Millionen Euro bei.