- Betreten der bewirtschafteten Flächen, auch mit Kraftfahrzeugen, durch den Eigentümer, Pächter oder Besitzer, mit Ausnahme spezifischer Vorschriften zum Schutz seltener Arten bei der Reproduktion.
- Waldbewirtschaftung auf der Grundlage des nach den Kriterien des naturnahen Waldbaus erstellten Waldbewirtschaftungsplans oder eines von der für Schutzgebiete zuständigen Dienststelle der Provinz erstellten Waldbewirtschaftungsplans.
- Befahren des Waldes mit Kraftfahrzeugen, mit Ausnahme spezifischer Vorschriften zum Schutz seltener Arten in der Reproduktion.
- Bau von Infrastrukturen von öffentlichem Interesse, für die es keinen alternativen Standort gibt, vorbehaltlich der verbindlichen Stellungnahme der für die Schutzgebiete zuständigen Dienststelle der Provinz.
- Tätigkeiten, die für die kulturelle und wissenschaftliche Nutzung des Provinznaturschutzgebiets, seinen Schutz, seine Erhaltung, seine Renaturierung, seine bioökologische und ökologische Verbesserung erforderlich sind, auf der Grundlage eines spezifischen Plans und vorbehaltlich der Genehmigung durch die für die Schutzgebiete zuständige Provinzdienststelle.
- Mähen der Wiesen nach den von der für die Schutzgebiete zuständigen Provinzbehörde festgelegten Techniken und Zeitplänen.
- Fortführung der derzeitigen Wasserentnahme zu Bewässerungszwecken durch die bestehende Wasserentnahme mit regulärer Konzession im Gebiet von Ischia di Isera.
- Transit von Herden während der Wandertierhaltung und deren Beweidung in der Zeit von November bis Februar.
- Hydraulische Arbeiten und Instandhaltung des Flussbettes (einschließlich Abtragung von Material und Zurückschneiden der Vegetation), die von der Wasserbaubehörde als notwendig erachtet werden, um den Abfluss des Hochwassers zu gewährleisten, wobei die Planung auf die Sicherheit der bewohnten Gebiete und ein Höchstmaß an verträglicher Natürlichkeit ausgerichtet ist.
- Angeln an den Ufern der Etsch.
| - Die Elemente des Provinznaturschutzgebiets in irgendeiner Weise zu verändern, mit Ausnahme von Eingriffen, die notwendig sind, um den Abfluss der Flussüberschwemmungen zu gewährleisten.
- Die Ablagerung von Abfällen oder Materialien jeglicher Art sowie die Durchführung von Ausgrabungen, Änderungen der Bewirtschaftung, Landgewinnung oder Entwässerung, mit Ausnahme von Eingriffen, die notwendig sind, um den Flusslauf der Überschwemmungen zu gewährleisten.
- Abbau von Steinbrüchen und Torfmooren (mit rechtmäßigem Widerruf der bestehenden Genehmigungen).
- Tätigkeiten, die eine Störung oder Veränderung bestehender ökologischer Werte auslösen oder verursachen können.
- Einbringen, Entfernen oder Beschädigen von Flora und Pilzen jeglicher Art, außer aus wissenschaftlichen und konservatorischen Gründen des Provinznaturparks und mit vorheriger Genehmigung.
- Töten, Verletzen, Fangen, Stören, Einführen oder Entnehmen von Tierarten
- Direktes oder indirektes Einleiten von Abwässern oder Wasser, das die Eigenschaften des Provinznaturschutzgebiets verändern kann.
- Konstruktionen oder Artefakte jeglicher Art oder jeglichen Materials zu errichten, auch wenn sie nur vorübergehend sind.
- Ableitung von Wasserressourcen, mit Ausnahme der für das Gebiet von Ischia di Isera vorgesehenen.
- Verwendung von Pestiziden und Herbiziden jeglicher Toxizitätsklasse, außer bei Maßnahmen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit.
- Rodung von Wäldern, Wiesen und unbebauten Flächen zu landwirtschaftlichen Zwecken.
- Das Durchqueren des Gebiets mit Freileitungen für Strom und Telefon und anderen ober- oder unterirdischen Leitungen.
- Das Überfliegen des Provinznaturschutzgebiets in niedriger Höhe mit Flugzeugen oder Hubschraubern.
- Lärm, Geräusche und störende Lichter zu machen
- Befahren mit Fahrzeugen jeglicher Art
- Zelten, Feuer machen
- Hunde oder andere Haustiere frei herumlaufen lassen, außer aus den vorgesehenen Gründen und mit der entsprechenden Genehmigung
- Das Betreten des Schutzgebiets außerhalb der markierten Wege, außer durch den Eigentümer, Nutznießer, Pächter oder Besitzer in anderer Eigenschaft und andere Personen, die wissenschaftliche, Überwachungs- und Verwaltungstätigkeiten durchführen
- Errichtung von Zäunen jeglicher Art, mit Ausnahme derjenigen, die dem im Bewirtschaftungsplan angegebenen Typ entsprechen oder im Voraus genehmigt wurden.
- Erholungs-, Sport- und/oder Freizeitaktivitäten ausüben, es sei denn, sie sind ausdrücklich davon ausgenommen.
- Entfernung oder Beschädigung der Kennzeichnung und der Begrenzungsschilder des Provinznaturschutzgebiets.
|