Beschreibung
Gemäß Art. 42 der EU-Verordnung 1060/2021 werden die kumulierten Fortschrittsdaten des EFRE-Programms veröffentlicht, die die Verwaltungsbehörde jedes Jahr zum 31. Januar, 30. April, 31. Juli, 30. September und 30. November an die Europäische Kommission übermittelt.