Beschreibung
In Italien ist die Klassifizierung der Rebsorten für die Weinerzeugung im Nationalen Register der Rebsorten enthalten.
Mit demAbkommen Staat-Regionen vom 25. Juli 2002 wurde den Regionen und autonomen Provinzen die Zuständigkeit übertragen, die Klassifizierung der für den Anbau geeigneten Rebsorten innerhalb ihrer eigenen Verwaltungseinheiten auf der Grundlage der in dem genannten Abkommen festgelegten Kriterien vorzunehmen.
Die derzeitige Klassifizierung sieht vor, dass die Rebsorten für Keltertrauben für jede Verwaltungseinheit einer der folgenden Klassen zugeordnet werden:
1. zum Anbau geeignete Sorten : Um bestimmte weinbaupolitische Ziele zu erreichen, können diese Sorten wiederum in empfohlene und zugelassene Sorten unterteilt werden;
2. Sorten, die unter Beobachtung stehen: Dies sind die Sorten, an denen in der Verwaltungseinheit Anbaueignungsprüfungen durchgeführt werden.
Artikel 81 der EU-Verordnung 1308/13 sieht vor, dass die Mitgliedstaaten nur solche Sorten als Keltertraubensorten einstufen dürfen, die zur Art Vitis vinifera gehören oder aus einer Kreuzung zwischen der Art Vitis vinifera und anderen Arten der Gattung Vitis hervorgegangen sind.
Rebsorten, die aus Kreuzungen der Art Vitis vinifera mit anderen Arten der Gattung Vitis hervorgegangen sind, werden in einer separaten Liste aufgeführt, um die ordnungsgemäße Verwendung von Trauben gemäß den gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften inArtikel 93 der Verordnung (EU) Nr. 1308/13 undArtikel 33 des Gesetzes Nr. 238 vom 12. Dezember 2016 zu ermöglichen.
Das Verzeichnis der für den Anbau geeigneten Sorten und das Verzeichnis der für die Herstellung von Wein in der Autonomen Provinz Trient beobachteten Sorten wurden zuletzt durch den Beschluss des Provinzialrats Nr. 435 vom 19. März 2021 aktualisiert .