Beschreibung
Die EU-Verordnungen über die GAP 2023-2027 bringen einige Neuerungen mit sich, die sich auf die Governance auswirken und eine Reihe von Entscheidungen über die Verteilung von Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten in Bezug auf Verwaltung und Kontrolle innerhalb des italienischen institutionellen Rahmens erfordern. Die Artikel 101 und 110 der Verordnung (EU) 2021/2115 sehen einen organisatorischen Rahmen vor, in dem das System der Koordinierung, Programmplanung, Verwaltung, Durchführung, Überwachung und Kontrolle des PHP von einer Vielzahl von Subjekten umgesetzt wird, die mit unterschiedlichen Rollen bei der Umsetzung des strategischen Plans der GAP in Italien zusammenarbeiten. Die folgenden Akteure sind am Governance- und Koordinierungssystem des PHP beteiligt:
- Nationale Verwaltungsbehörde des PHP (Art. 123 Reg. 2021/2115)
- Regionale Verwaltungsbehörden für die Entwicklung des ländlichen Raums (Art. 123 Reg. 2021/2115)
- Zahlstellen (eine nationale und eine für die Regionen und autonomen Provinzen, die sie eingerichtet und akkreditiert haben, gemäß Art. 9 Horizontale Verordnung)
- Bescheinigende Stelle (Art. 12 Horizontale Verordnung)
- Öffentliche Koordinierungsstelle für die Zahlstellen (Art. 10 horizontale Verordnung)
- Nationaler SPS-Begleitausschuss (Art. 79 und Art. 124 der Verordnung 2021/2115)
- Regionale PRSR-Begleitausschüsse (Art. 79 und Art. 124(5) der Verordnung 2021/2115)
Jede Einrichtung legt in ihren eigenen Rechtsakten die Organisation, die Entscheidungsfindung und die Verfahren für die Koordinierung und Verwaltung des PRSP fest. Angaben zu den Aufgaben und der nationalen Behörde sowie zu den Beziehungen zwischen den nationalen und regionalen/provinziellen Begleitausschüssen finden sich insbesondere in Abschnitt 7.1 des PHP.
Die von der Provinz Trient benannten Provinzbehörden für das PHP zur Entwicklung des ländlichen Raums sind in der folgenden Tabelle zusammengefasst.
Art der Behörde | Name der Behörde | Name der verantwortlichen Person | Anschrift | |
Regionale Verwaltungsbehörde | Dienststelle für Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums | Alberto Giacomoni | Via G.B. Trener,3 Trient | serv.politichesvilupporurale@provincia.tn.it |
Zahlstelle | Zahlstelle der Provinz (APPAG) | Pietro Molfetta | Via G.B. Trener,3 Trient | appag@provincia.tn.it |
Unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen und institutionellen Bestimmungen hat Italien regionale Verwaltungsbehörden benannt, die für bestimmte Aufgaben gemäß Art. 123(2) VO zuständig sind. Für jeden Begünstigten gibt es einen Beihilfeantrag und einen Zahlungsantrag. Erstere fallen in die Zuständigkeit der in der nachstehenden Tabelle aufgeführten Interventionsstrukturen, letztere in die der Zahlstelle APPAG. Die benannten Behörden sind funktionell unabhängig. Um jedoch eine maximale Effizienz bei der Durchführung der Ergänzung zur Programmplanung zu gewährleisten, arbeiten die Verwaltungsbehörde und die Zahlstelle unter Berücksichtigung ihrer spezifischen Zuständigkeiten ständig zusammen.
Die Verwaltungsbehörde ist im Rahmen der Zuständigkeiten der Provinzen für folgende Aufgaben zuständig
a) Sie stellt in Zusammenarbeit mit der Zahlstelle sicher, dass ein elektronisches Informationssystem für die Verwaltung des EPLR eingerichtet wird
b) Sie legt die Elemente fest, die für die Vorbereitung der Auswahlverfahren der Begünstigten erforderlich sind, wobei sie die Konsultation mit dem Begleitausschuss der Provinz sicherstellt.
c) er legt die Durchführungsmodalitäten fest, insbesondere die Erfassung, Bearbeitung und Kontrolle der Förderanträge unter Einhaltung der gemeinschaftlichen und nationalen Vorschriften bis zur Gewährung der Beihilfen
d) Er legt Ausgabenstrategien fest, um die vollständige Nutzung der verfügbaren Finanzmittel zu gewährleisten, und überwacht ständig die materiellen und finanziellen Fortschritte und legt die Leitlinien für die Durchführung der Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen der Interventionen fest.
(e) dafür zu sorgen, dass die Landwirte, die anderen Begünstigten und die sonstigen an der Durchführung der Maßnahmen beteiligten Stellen
- über ihre Verpflichtungen, die sich aus der gewährten Beihilfe ergeben, informiert sind und gegebenenfalls ein getrenntes Buchführungssystem oder einen angemessenen Buchführungscode für alle Transaktionen im Zusammenhang mit einem Vorhaben verwenden
- die Anforderungen an die Übermittlung von Daten an die Verwaltungsbehörde und die Erfassung von Output und Ergebnissen kennen;
- klare und präzise Informationen - gegebenenfalls auf elektronischem Wege - über die Grundanforderungen an die Betriebsführung und die im Rahmen der Cross-Compliance-Regelung geforderten Mindeststandards bereitgestellt werden;
(f) der Zahlstelle alle erforderlichen Informationen, insbesondere über die angewandten Verfahren und die bei den für eine Finanzierung ausgewählten Vorhaben durchgeführten Kontrollen, zur Verfügung zu stellen, bevor die Zahlungen genehmigt werden;
(g) stellt sicher, dass die Begünstigten von aus dem ELER finanzierten Vorhaben, die nicht flächen- oder tierbezogen sind, die erhaltene finanzielle Unterstützung anerkennen, unter anderem durch die angemessene Verwendung des Emblems der Europäischen Union gemäß den von der Kommission festgelegten Vorschriften;
(h) die Kommunikationsstrategie festzulegen und umzusetzen, um die Öffentlichkeit - auch über das nationale GAP-Netz - zu informieren über
- potenzielle Begünstigte, Berufsverbände, Wirtschafts- und Sozialpartner, Einrichtungen, die sich für die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern einsetzen, und einschlägige Nichtregierungsorganisationen (einschließlich Umweltorganisationen)
- Landwirte, andere Begünstigte und die Öffentlichkeit über die Beiträge der Union zur Landwirtschaft und zur Entwicklung des ländlichen Raums durch den Strategieplan der GAP.
Die APPAG ist für folgende Aufgaben zuständig
- sie verwaltet das einheitliche Informationssystem für die Verwaltung der Dossiers
- Sie vereinbart mit der Verwaltungsbehörde die Verfahren für die Erfassung und Bearbeitung der Beihilfeanträge und wirkt bei deren Umsetzung im Informationssystem mit;
- Sie legt die Verfahren für die Erfassung und Bearbeitung der Beihilfeanträge fest und setzt sie im Informationssystem um, wobei sie sich an den gemeinschaftlichen, einzelstaatlichen und nationalen Rechtsvorschriften orientiert.
gemeinschaftlichen und nationalen Rechtsvorschriften die Verfahren für die Erfassung, Bearbeitung, Kontrolle und
Bearbeitung, Kontrolle und Abwicklung von Zahlungsanträgen;
- zahlt die Zahlungen an die Begünstigten aus und verbucht sie in der Buchhaltung, indem er die erforderliche Berichterstattung an den Staat und die EU vornimmt
- verwaltet die technischen, wirtschaftlichen und finanziellen Daten, um im Rahmen seiner Zuständigkeit den Jahresbericht über die Wirksamkeit der Durchführung zu erstellen;
- stellt die technischen, wirtschaftlichen und finanziellen Daten, die über Informationssysteme verfügbar sind, den
nationalen und provinziellen Überwachungssysteme;
- führt die in den Gemeinschaftsverordnungen vorgesehenen Verwaltungs- und Vor-Ort-Kontrollen der Zahlungsanträge durch;
- legt die erforderlichen Unterlagen innerhalb der Fristen und in der Form vor, die in den Gemeinschaftsvorschriften vorgesehen sind;
- macht die Daten und alle Dokumente des Informationssystems zugänglich und sorgt für deren Aufbewahrung;
- führt die Überwachung der Tätigkeiten durch, soweit sie delegiert wurden, um die Einhaltung der Verfahren zu gewährleisten.