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Gemeinschaftskrankenhäuser: Stärkung der intermediären Gesundheitsversorgung und ihrer Einrichtungen

Die Maßnahme sieht die Aktivierung von 8 Gemeinschaftskrankenhäusern vor, d. h. Kurzzeitpflegeeinrichtungen, die mit 15/20-Betten-Modulen ausgestattet sind, die als Zwischenstation zwischen dem häuslichen Umfeld und dem Krankenhausaufenthalt fungieren, mit dem Ziel, die geschützte Entlassung für die funktionelle Wiederherstellung und die Autonomie der Patienten zu fördern.

Veröffentlichungsdatum:

04.04.2025

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Letzte Änderung: 10.06.2025 08:45

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