Beschreibung
Die Genehmigungen zur Erkundung von Mineralien und die Bergbaukonzessionen für feste Mineralien sowie für Mineralwasser zur Abfüllung werden durch das Provinzgesetz 14/2020 vom 11. Dezember 2020 und seine Durchführungsverordnung, das Präsidialdekret 20-26/Leg vom 3. Dezember 2024, geregelt.
Das Gesetz 14/2020 regelt die Erforschung, den Anbau und die Nutzung von Lagerstätten mineralischer Stoffe der ersten Kategorie, die gemäß Artikel 2, zweiter Absatz, des Königlichen Dekrets Nr. 1443 vom 29. Juli 1927 (Norme di carattere legislativo per disciplinare la ricerca e la coltivazione delle miniere nel regno) identifiziert wurden, mit Ausnahme von Thermalwässern.
Die Aufsuchungserlaubnis für Lagerstätten fester mineralischer Stoffe hat die Erkundung eines bestimmten Gebietsteils zum Zweck der Identifizierung einer Lagerstätte zum Gegenstand, ohne die Umwelt und das Gebiet zu beeinträchtigen oder zu schädigen.
Die Genehmigung umfasst die geologische Untersuchung des betreffenden Gebiets, geognostische Untersuchungen und Bohrungen, die zur Identifizierung der Lagerstätte und zur Bestimmung ihrer Ausdehnung erforderlich sind.
Sie gilt für höchstens drei Jahre und kann um ein weiteres Jahr verlängert werden, um die Exploration abzuschließen.
Bei Ablauf der Explorationsgenehmigung legt der Inhaber die Endabrechnung der für die Explorationstätigkeit getätigten Ausgaben, einen Abschlussbericht und eine Interessenbekundung für die Erteilung der Förderkonzession zu seinen Gunsten vor
DieBergbaukonzession wird von der Provinz unter Beachtung der Grundsätze des Wettbewerbs, der Gleichbehandlung, der Nichtdiskriminierung, der Unparteilichkeit, der Transparenz, der Publizität und des Umweltschutzes erteilt.
Neue Konzessionen für feste Mineralien werden wie die für Mineralwasser zur Abfüllung im Rahmen eines Wettbewerbsverfahrens nach Ablauf der Bergbaukonzession oder im Falle einer erfolgreichen Exploration vergeben.
Bergbaukonzessionen für feste Mineralien in der Provinz Trient ab Dezember 2025
Den Inhabern von Bergbaukonzessionen stehen die folgenden Dienstleistungen zur Verfügung:
Bergbau: Ausübung der Tätigkeit (feste Mineralien, Mineral- und Thermalwasser)
Dieser Dienst ermöglicht die Erteilung neuer Bergbau- und Thermalwasserkonzessionen sowie die Verwaltung von Änderungen bestehender Bergbaukonzessionen (Verlängerung, Erweiterung, Erlöschen...)
Neue Konzessionen für abgefülltes Mineralwasser und neue Konzessionen für feste Mineralien werden im Rahmen eines Wettbewerbsverfahrens vergeben.
Bergbau: Übermittlung von Daten zu statistischen Zwecken
Diese Tätigkeit betrifft alle Betreiber, die im Besitz von Aufsuchungsgenehmigungen und Bergbaukonzessionen sind.
Steinbrüche und Bergwerke: Verwendung und Verwaltung von Sprengstoffen
Anträge und Bescheinigungen, die für die Verwendung und Verwaltung von Sprengstoffen in Steinbrüchen und Bergwerken erforderlich sind.