Beschreibung
Um sicherzustellen, dass das mit den spezifizierten Tätigkeiten verbundene Pflanzengesundheitsrisiko beseitigt oder auf ein annehmbares Maß reduziert wird, muss die Genehmigung für das Verbringen und die Verbringung von verbotenem Material in die Union von bestimmten Bedingungen abhängig gemacht werden, die die Einreichung eines vollständigen und angemessenen Genehmigungsantrags, die Bewertung der Art und der Ziele der spezifizierten Tätigkeiten, die Bestätigung, dass die spezifizierten Tätigkeiten in Quarantänestationen oder Eindämmungseinrichtungen durchgeführt werden, und die sichere Vernichtung und Entfernung von kontaminiertem Material gewährleisten.
Die Art und Weise und die Form, in der der Antrag bei der zuständigen Pflanzenschutzbehörde einzureichen ist, sind in der Delegierten Verordnung (EU) 2019/829 vom 14. März 2019 festgelegt.