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Europäisch

Durch die Anwendung der Verordnung (EU) 652/2014 (inzwischen ersetzt durch die Verordnung (EU) 2021/690) finanziert die Europäische Union den Mitgliedstaaten die Kosten, die ihnen bei der Durchführung der Überwachung entstehen.

Veröffentlichungsdatum:

28.07.2025

Beschreibung

In schadorganismusfreien Gebieten werden Überwachungsmaßnahmen im Rahmen einer mehrjährigen Programmplanung geplant, die EU-relevante Schadorganismen im Verhältnis zu dem auf der Grundlage von Umweltfaktoren, dem Vorhandensein von Wirtsarten und möglichen Einführungs- und Ausbreitungswegen (z. B. Einfuhr anfälliger Pflanzen oder Pflanzenerzeugnisse) berechneten Pflanzengesundheitsrisiko identifiziert.

Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 28.08.2025 18:14

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