Dieser Inhalt wurde mit einem automatischen Übersetzungstool übersetzt: Der Text kann ungenaue Informationen enthalten.

Erdgas: Verteilungsdienstleistungen

Die Provinzagentur für Wasserressourcen und Energie nimmt im Namen und im Auftrag der Gemeinden des einheitlichen Provinzgebiets die neue Rolle der Konzession für die öffentliche Dienstleistung der Erdgasverteilung auf dem Gebiet aller Gemeinden des Gebiets sowie die Funktionen der Überwachung und Kontrolle der vom Verteiler des Gebiets auf der Grundlage eines spezifischen Dienstleistungsvertrags ausgeführten Arbeiten wahr.

Veröffentlichungsdatum:

25.11.2024

Beschreibung

Erdgas: die Liberalisierung des Sektors und die funktionale Entflechtung der Aktivitäten

Ähnlich wie im Elektrizitätssektor wurde seit Ende der 1990er Jahre auch im Erdgassektor, einschließlich LNG, ein Prozess der Abschaffung von Monopolsituationen zugunsten einer schrittweisen Öffnung des Marktes eingeleitet, der die Entwicklung des Wettbewerbs ermöglicht. Dieser Prozess bestand zum einen darin, die Kette des Gassystems nach funktionalen Tätigkeiten zu organisieren (d. h. Gasproduktion, Transport, Verteilung, Vermarktung und Speicherung), um den einzelnen Akteuren, die frei in der Kette agieren, Verantwortung zu übertragen, und zum anderen die Rolle der unabhängigen nationalen Regulierungsbehörde -ARERA- in Bezug auf die Regulierung der Preise und der Dienstleistungsqualität sowie die Rolle des öffentlichen Dienstes, der den einzelnen Tätigkeiten zugrunde liegt, zu stärken; so dass öffentliche Einrichtungen (auf staatlicher, provinzieller oder lokaler Ebene) mit der Planung, Kontrolle und Überwachung der verschiedenen funktionalen Aktivitäten betraut werden. All dies mit dem Ziel, dem Endverbraucher eine garantierte und sichere Erdgasversorgung zu ermöglichen.

Das Gasnetz besteht also hauptsächlich aus miteinander verbundenen Rohrleitungsnetzen. Das nationale Netz wird von den Einspeisepunkten des nationalen Gasfernleitungsnetzes, den LNG-Wiederverdampfungsterminals oder den Tiefspeicher- bzw. Vorratslagerstätten gespeist. Das Fernleitungsnetz, das in nationale und regionale Leitungen unterteilt ist, transportiert das Gas zu den Übergabepunkten für die lokalen Verteilungsnetze oder zu den Punkten mit hohem Verbrauch, wie energieintensive Tätigkeiten oder Wärmekraftwerke. Die Tätigkeit der Erdgasverteilung ist also funktionell und rechtlich unabhängig von der des Transports und des Verkaufs an die Endverbraucher.

Die Tätigkeit der Erdgasverteilung

Bei der Erdgasverteilung handelt es sich um eine öffentliche Dienstleistung. Die Dienstleistung wird ausschließlich im Rahmen von Ausschreibungen für einen Zeitraum von höchstens 12 Jahren vergeben. Die lokalen Behörden, die die Dienstleistung auf der Grundlage eines speziellen Dienstleistungsvertrags erbringen, üben Tätigkeiten der Leitung, Überwachung, Planung und Kontrolle der Verteilungstätigkeiten aus. Die Erdgasverteilungsunternehmen sind verpflichtet, die Kunden, die dies beantragen und sich in dem Gebiet befinden, auf das sich der Auftrag, auf dessen Grundlage sie tätig sind, bezieht, anzuschließen, sofern die Kapazität des ihnen zur Verfügung stehenden Netzes vorhanden ist und die für den Anschluss des Kunden erforderlichen Arbeiten nach den von ARERA festgelegten Kriterien technisch und wirtschaftlich durchführbar sind, wobei die Verpflichtungen zur Universalität des öffentlichen Dienstes einzuhalten sind. Die Verteilerunternehmen sind außerdem verpflichtet, sich für Energieeinsparungen und die Entwicklung erneuerbarer Energiequellen einzusetzen. Die Erdgasversorgungsunternehmen müssen außerdem auf Verlangen der für die Kontrollen zuständigen örtlichen Behörde die Gasversorgung der Anlagen des Endkunden unterbrechen, wenn die Anlage des Endkunden nicht den Normen entspricht oder wenn die im Gesetz Nr. 10/1991 vorgesehenen Kontrollen verweigert werden.

Die derzeitigen Erdgasversorgungsunternehmen

Bis heute (Stand 19.02.2025) wird in den 101 Gemeinden des Trentino die Erdgasverteilung über ein kanalisiertes und mit dem Gastransportnetz verbundenes Netz (das von SNAM rete gas S.p.a. und Retragas S.p.a. verwaltet wird) von einer Reihe von Betreibern auf der Grundlage von Betrauungsregelungen durchgeführt, die von jeder Gemeinde vor Inkrafttreten des Gesetzesdekrets 164/2000, mit dem die Dienstleistung als lokale öffentliche Dienstleistung eingeführt wurde, festgelegt wurden. Diese Betrauungen sind fast alle erloschen, aber der Dienst wird laut Gesetz weiterhin so erbracht, dass eine Diskontinuität in der Verwaltung zugunsten des Endnutzers vermieden wird.

Infolge verschiedener Zusammenschlüsse zwischen Betreibern, die in den letzten Jahren stattgefunden haben, wird die Tätigkeit der Erdgasverteilung ab dem 1. Januar 2024 von den folgenden fünf zugelassenen Unternehmen ausgeübt:

  • 2I RETE GAS S.p.A. mit Sitz in Via Alberico Albricci, 10 -20122 MAILAND, die die Gasverteilung in der Gemeinde AVIO (TN) betreibt
  • ALTO GARDA SERVIZI S.p.A. mit Sitz in via Ardaro, 27 - 38066 RIVA DEL GARDA (TN). Das Unternehmen betreibt die Gasversorgung in den Gemeinden ARCO, DRO, RIVA DEL GARDA, TENNO (TN)
  • GIUDICARIE GAS S.p.A. mit Sitz in Via Stenico, 11 - 38079 TIONE DI TRENTO (TN). Sie verwaltet den Gasverteilungsdienst in den Gemeinden von: BONDONE, BORGO CHIESE, BORGO LARES, PIEVE DI BONO-PREZZO, SELLA GIUDICARIE, TIONE DI TRENTO und TREVILLE (TN).
  • ITALGAS RETI S.p.A., einziger Aktionär, Sitz in Largo Regio Parco, 11 - 10153 TORINO - Unternehmen, das der Verwaltung und Koordination von Italgas S.p.A. unterliegt - Unternehmen, das zur "Italgas VAT Group" gehört. Sie verwaltet den Gasverteilungsdienst in den Gemeinden von STORO (TN), BAGOLINO (BS)
  • NOVARETI S.p.A. ein einziger Aktionär, mit Sitz in via Manzoni, 24 - 38078 ROVERETO (TN) - unterliegt der Koordination und Kontrolle durch Dolomiti Energia Holding S.p.A. Sie verwaltet die Gasverteilungsdienste in den Gemeinden ALA, ALBIANO, ALDENO, ANDALO, BASELGA DI PINE', BEDOLLO, BESENELLO, BIENO, BORGO VALSUGANA, ALTOPIANO DELLA VIGOLANA, BRENTONICO, CALCERANICA AL LAGO, CALDONAZZO, CALLIANO, CAMPITELLO DI FASSA, CAMPODENNO, CAPRIANA, CARANO, CARZANO, CASTEL IVANO, CASTELLO TESINO, CASTELLO-MOLINA DI FIEMME, CASTELNUOVO, CAVEDAGO, CAVEDINE, CEMBRA LISIGNAGO, CINTE TESINO, CIVEZZANO, CLES, CONTA', DENNO, FAI DELLA PAGANELLA, ALTAVALLE, FOLGARIA, FORNACE, GIOVO, GRIGNO, ISERA, LAVARONE, LAVIS, LEVICO TERME, LONA LASES, LUSERNA, MADRUZZO, MAZZIN, MEZZOCORONA, MEZZOLOMBARDO, MOENA, MORI, NAGO-TORBOLE, VILLE D'ANAUNIA, TERRE D'ADIGE, NOGAREDO, NOMI, NOVALEDO, OSPEDALETTO, PANCHIA', PERGINE VALSUGANA, PIEVE TESINO, POMAROLO, SEN JAN DI FASSA, PREDAZZO, RONCEGNO TERME, ROVERE' DELLA LUNA ROVERETO, SAMONE, SCURELLE, SEGONZANO, SORAGA, SOVER, SPORMAGGIORE, SPORMINORE, PREDAIA, TELVE, TELVE DI SOPRA, TENNA, TERRAGNOLO, TESERO, TORCEGNO, TRAMBILENO, TRENTO, VALFLORIANA, VALLELAGHI, VILLA LAGARINA, VILLE DI FIEMME, VOLANO, ZAMBANA, ZIANO DI FIEMME (TN). Das Unternehmen hat sich auch verpflichtet, das Verteilungsnetz zu bauen und den Dienst in den Gemeinden CANAZEI und CAVALESE (nur in Masi) aufzunehmen.
Der einheitliche Zuständigkeitsbereich der Provinz und der neue Geschäftsführer

Auf der Grundlage ihrer gesetzlichen Befugnisse, die auch von den einschlägigen staatlichen Vorschriften anerkannt werden, hat die Autonome Provinz Trient mit dem Provinzgesetz Nr. 20 aus dem Jahr 2012 und in Übereinstimmung mit den nationalen Vorschriften festgelegt, dass die öffentliche Dienstleistung der Erdgasverteilung in einem einzigen Provinzgebiet erbracht wird, mit Ausnahme eventueller restlicher territorialer Änderungen, die vom Provinzialrat aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen festgelegt werden. Mit dem Beschluss Nr. 73 vom 27. Januar 2012 hat der Provinzialrat im Einvernehmen mit dem Rat der lokalen Autonomien die Zusammenfassung aller Gemeinden des Trentino zu einem einzigen Gebiet anerkannt, zu dem auch die Gemeinde Bagolino (BS) gehört, wie im Ministerialdekret vom 18. Oktober 2011 vom Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung im Einvernehmen mit dem Ministerium für die Beziehungen zu den Regionen und den territorialen Zusammenhalt festgelegt, nachdem die Gemeinde selbst eine positive Stellungnahme abgegeben hatte. Damit wird die vom Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung in seinem Erlass vom 19. Januar 2011 formulierte Bestimmung zur Einrichtung von drei autonomen Gebieten (A.Te.M. Trento 1, Trento 2 und Trento 3) aufgehoben. Darüber hinaus sieht dasselbe Provinzgesetz Nr. 20 aus dem Jahr 2012 in seinen Artikeln 34 und 39 Folgendes vor

  • Bei der ersten Anwendung des Gesetzes gelten die staatlichen Vorschriften über die Ausschreibungskriterien und die Bewertung des Angebots für die Beauftragung mit der öffentlichen Dienstleistung der Erdgasverteilung
  • die Autonome Provinz Trient oder die Provinzbehörden die Funktionen der Vergabestelle und die anderen Funktionen, die die staatlichen Vorschriften der Gemeinde der Provinzhauptstadt zuweisen, wahrnehmen. In diesem Zusammenhang hat der Provinzialrat mit Beschluss Nr. 1825 vom 27. Oktober 2014 die Provinzagentur für Wasserressourcen und Energie (APRIE) als zuständige Stelle für die Vorbereitungs- und Vorphase der Ausschreibung (einschließlich der von den Gemeinden des Gebiets delegierten Tätigkeiten) und für die Abwicklung aller Beziehungen mit dem neuen Betreiber gemäß Artikel 2 Absatz 5 des Ministerialdekrets Nr. 226/2011 bestimmt, wobei auch externe Berater eingesetzt werden;

Aus diesem Grund wurde die Provinzagentur für Wasserressourcen und Energie - APRIE - beauftragt, anstelle der einzelnen Gemeinden die typischen Aufgaben des Ambit wahrzunehmen, und zwar sowohl im Hinblick auf das Verfahren zur Auswahl des Betreibers, dem die Gasverteilungsdienstleistung für das gesamte einheitliche Gebiet der Provinz übertragen werden soll, als auch in Bezug auf die Rolle des Vertragspartners (nach der Übertragung der Dienstleistung), d.h. die Überwachung und Kontrolle der ordnungsgemäßen Erfüllung der vom Betreiber des Gebiets im Dienstleistungsvertrag mit einer Laufzeit von 12 Jahren eingegangenen Verpflichtungen.

Am 27. Dezember 2023 wurde die Ausschreibung für die Beauftragung mit der Gasverteilung in der einzigen Provinz veröffentlicht. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens erhält der Betreiber, der den Zuschlag erhält, die Dienstleistungskonzession für eine Dauer von 12 Jahren. Der Betreiber wird zum einen von den fünf scheidenden Konzessionären die Verwaltung der bestehenden Gasverteilungsanlagen auf dem Gebiet der Gemeinden des Geltungsbereichs (bereits methanisierte Gemeinden) übernehmen und zum anderen den Dienst auf einige interessierte Gemeinden (nicht methanisierte Gemeinden) ausdehnen, die bisher noch nicht daran teilgenommen haben, und zu diesem Zweck neue Anlagen und Netze gemäß seinem eigenen Projektvorschlag bauen.

Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 10.06.2025 07:55

Sito web OpenCity Italia · Zugriff auf Site-Editoren