Beschreibung
Direktzahlungen in der Landwirtschaft sind Finanzhilfen, die die Europäische Union aktiven Landwirten in Form von Einkommensbeihilfen gewährt, um die Einkommen zu stützen und zu stabilisieren, nachhaltige Praktiken zu fördern, eine qualitativ hochwertige Produktion zu unterstützen und zur Bereitstellung von öffentlichen Gütern in den Bereichen Umwelt und Landschaft beizutragen.
Die Modalitäten des Zugangs zu den Direktzahlungen für den Programmplanungszeitraum 2023-2027 werden durch die Verordnungen der Europäischen Union Nr. 2021/2115 über die Strategiepläne der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und Nr. 2021/2116 über die Finanzierung, Verwaltung und Überwachung der GAP, den italienischen Strategieplan für die GAP 2023-2027, das Ministerialdekret MASAF Nr. 660087 vom 23. Dezember 2022 in seiner geänderten Fassung geregelt, das Gesetzesdekret Nr. 42 vom 17. März 2023 in der geänderten Fassung, die von der AGEA-Koordination veröffentlichten Rundschreiben und der Beschluss des Provinzialrats Nr. 1262 vom 14. Juli 2023.
Die in Italien aktivierten Interventionsarten in Form von Direktzahlungen sind folgende
- entkoppelte Unterstützungen, bestehend aus der Basis-Einkommensunterstützung für Nachhaltigkeit (BISS), der ergänzenden umverteilenden Einkommensunterstützung für Nachhaltigkeit (CRISS) und der ergänzenden Einkommensunterstützung für Junglandwirte (CIS-YF);
- Klima-, Umwelt- und Tierschutzregelungen (Ökoregelungen für die Tierhaltung und Ökoregelungen für den Boden);
- Gekoppelte Einkommensstützung (CIS): Gekoppelte Tierhaltung und Fläche.
Um für Direktzahlungen in Frage zu kommen, muss der Antragsteller ein aktiver Landwirt sein.
Die Zahlung der BISS ist an den Besitz von Zahlungsansprüchen (GAP-Titel) gebunden, die bei der CUAA unter folgendem Link abgerufen werden können: https://www.sian.it/titoli/pac20152020/start20232027.do
Für die Aktivierung von Zahlungsansprüchen und die Zahlung von Prämien auf der Grundlage der Fläche (Hektar) meldet der Betriebsinhaber im Sammelantrag (dem Antrag auf Direktzahlungen) eine entsprechende Anzahl beihilfefähiger Hektar an, die ihm am 15. Mai des Antragsjahres im nationalen Hoheitsgebiet zur Verfügung stehen. Für die Zahlung von Prämien auf der Grundlage von Tieren (Stück und ausgewachsene Rinder) meldet der Betriebsinhaber im nachgestellten Antrag die Bestände an, die er besitzt und/oder in der Datenbank des nationalen Viehregisters (BDN) führt.
Der Landwirt muss sein landwirtschaftliches Dossier einrichten, aktualisieren und validieren, bevor er die Nachweise bei der Zahlstelle einreicht, die sie aufbewahrt. Darüber hinaus muss er bis zum Zeitpunkt der Einreichung des Sammelantrags im Fascicolo Aziendale den nach den Methoden des Ministerialerlasses Nr. 162 vom 12. Januar 2015 erstellten Anbauplan einreichen und sich verpflichten, alle Aktualisierungen zu übermitteln.
Ein Prozentsatz in Höhe von 3 % der Direktzahlungen, die den Landwirten für jedes Jahr der Antragstellung zu zahlen sind, wird dem Nationalen Fonds für den Ausgleich von Katastrophenfällen zugewiesen, der im Rahmen der Risikomanagementinstrumente aktiviert wird.