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Das computergestützte Grundbuch

Das Tavolarsystem und die digitale Revolution

Veröffentlichungsdatum:

11.01.2023

Beschreibung

In den letzten Jahren wurde das Grundbuchsystem stark durch den Einsatz neuer Technologien geprägt: Das Regionalgesetz Nr. 4 vom 14. August 1999 und die nachfolgende Durchführungsverordnung bilden den rechtlichen Rahmen für das Projekt der Informatisierung des Grundbuchs, ein ehrgeiziges Vorhaben von beeindruckender Tragweite, dessen Innovation in der Übertragung der Komplexität der Rechts- und Grundbuchwelt auf das Internet liegt.

Die "digitale Revolution" begann mit dem Hochladen der Grundbucheinträge in eine computergestützte Datenbank : Alle Informationen über den Rechtsstatus von Immobilien wurden so auf einen technologischen Träger übertragen: Es ging nicht nur darum, eine komplexe Datenbank zu erstellen, sondern, und hierin liegt die absolute Einzigartigkeit dieses Projekts, Eintragungen zu verarbeiten, die seit mehr als einem Jahrhundert im Papiersystem vorhanden waren, und sie verständlich und mit Computerwerkzeugen kompatibel zu machen.

Das Hochladen der Grundbucheinträge wurde für jede Katastralgemeinde gesondert von einer Kommission durchgeführt, die von einem Kommissar in Form eines Beamten koordiniert wurde, der von einer Sekretärin unterstützt wurde: In dieser Phase wurden nur "aktuelle" Einträge in die Datenbank eingegeben, während die "nicht aktuellen oder abgelaufenen", aber nicht offiziell gelöschten Einträge nur in den Papiergrundbüchern verbleiben. Jedes einzelne Projekt für ein neues computergestütztes Grundbuch wurde von der regionalen Prüfungskommission beim Appellationsgericht Trient einer Stichprobenprüfung unterzogen. Erst nachdem das Projekt genehmigt worden war, legte das Berufungsgericht per Erlass den Tag fest, ab dem die Katastralgemeinde das "neue elektronische Grundbuch" ist. Von diesem Tag an werden die ausgemusterten Papierkataster in den zuständigen Grundbuchämtern aufbewahrt und dienen als historisches Archiv.

Nach Abschluss der Ladevorgänge in den zwölf Tavolari-Büros in der Provinz Trient waren insgesamt mehr als 448.000 Parzellen auf EDV umgestellt.

Computerisiertes Tavolar-Paket

Das Tavolar-Paket ist wie folgt aufgebaut
die Kopfzeile der Folgendes enthält

  • die Identifikationsdaten der Partita (Nummer, Katastralgemeinde, Bezirk)
  • eventuell anhängige Parzellen (vorläufig oder endgültig)
  • die Angabe des letzten mit dem computergestützten System bearbeiteten Antrags

das Blatt A1 mit
die Liste der in der Partita Tavular enthaltenen Parzellen;
dank der Verbindung mit der Grundbuchdatenbank werden die Parzellen mit den Katasterdaten über die Bewirtschaftung, das Einkommen (nur für die Parzellen) und die Katasterfläche integriert.

iBlatt A2 zeigt:
die aktiven Dienstbarkeiten und Miteigentümerschaften, die mit den auf Blatt A1 eingetragenen Flurstücken verbunden sind;
wenn das Flurstück in wesentliche Teile unterteilt ist, die Beschreibung der einzelnen Teile mit Angabe der G.N. in Verbindung mit den Planimetern für jeden Teil.

Blatt B mit
die Namen der Eigentümer mit den Eigentumsanteilen und den zugehörigen Kauftiteln;
jeder Name kann mit Eintragungen verbunden sein, die die Ausübung des Rechts einschränken (Verfügungen über ein Verbot, Entmündigung, Konkurs, Bestellung eines Unterstützungsverwalters), Vermerke von Vorladungen, bedingte Verträge, Vorverträge, usw.

Blatt C mit folgenden Angaben
Belastungen des in der Parzelle enthaltenen Eigentums: Hypotheken, Pfändungen, passive Dienstbarkeiten, Nießbrauchsrechte, Nutzungsrechte, Wohnrechte, bürgerliche Nutzungsrechte, Reallasten, Oberflächenrechte, langfristige Pachtverträge, Zuteilungsverträge, direkte und/oder indirekte Beschränkungen des Kunstschutzes usw.

Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 09.06.2025 21:24

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