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Aromia bungii (Rothals-Cerambizid)

Aromia bungii ist ein xylophagisches Insekt (cerambicide beetle), das im Larvenstadium schädlich ist. Er ist ein Quarantäneorganismus, der in Anhang II, Teil B der Verordnung (EU) 2019/2072 aufgeführt ist, da er das Austrocknen und Absterben von Pflanzen verursachen kann.

Veröffentlichungsdatum:

28.07.2025

Beschreibung

HERKUNFT UND GEOGRAFISCHE VERBREITUNG. Die Art ist in Südostasien heimisch. In Europa wurde sie nur in Deutschland gemeldet (Bayern 2011, 2016, 2017, 2019) und in Italien gibt es zwei Ausbrüche in der Provinz Neapel (seit 2012) und in der Provinz Mailand (seit 2013). Im Trentino ist sie nicht vorhanden.

WIRTSPFLANZEN. Aromia bungii befällt sowohl gesunde als auch gestresste Pflanzen, fast ausschließlich Arten, die zur Gattung Prunus gehören, darunter: Aprikosenbaum(Prunus armeniaca), Kirschbaum(Prunus avium, Prunus cerasus), Pfirsichbaum(Prunus persica), Pflaumenbaum (Prunusdomestica), Mandelbaum(Prunus dulcis) und blühende Prunus-Zierpflanzen. Apfelbäume(Malus domestica) und Birnbäume(Pyrus communis) können ebenfalls befallen werden, allerdings weniger häufig.

BIOLOGIE. Die Weibchen legen ihre Eier in Ritzen der Rinde und an den Hauptästen ab. Die Larven ernähren sich zunächst von den subkortikalen Geweben und dringen dann tiefer in das Holz ein. Vom Schlüpfen der Eier bis zum Erscheinen der erwachsenen Tiere können 2 bis 4 Jahre vergehen, je nach den klimatischen Bedingungen, der Qualität des Wirtes und dem Breitengrad. Er überwintert im Larvenstadium. Die erwachsenen Tiere schlüpfen ab dem späten Frühjahr aus den Wirtspflanzen, wobei der Höhepunkt der Aktivität in den Sommermonaten liegt.

Morphologie des erwachsenen Insekts. Die erwachsenen Tiere von A. bungii sind 28 bis 35 mm lang, glänzend schwarz und haben ein charakteristisches orangerotes Pronotum (auch als Halsschild bezeichnet); es gibt jedoch auch komplett schwarze Exemplare. Bei den Männchen sind die Fühler viel länger als der Körper, während sie bei den Weibchen so lang wie der Körper sind.

Die Larven leben im Inneren der befallenen Pflanzen und sind beim Schlüpfen 2-2,5 mm lang, erreichen aber bei der Reife eine Länge von 50 mm; sie sind weißlich gefärbt und haben eine längliche Form.

SYMPTOME UND SCHÄDEN Die ersten Symptome, die beobachtet werden können, sind der Ausstoß von reichlich Sägemehl aus den holzigen Teilen der Pflanze und ovale, flackernde Löcher (2-3 mm Durchmesser). Direkte Schäden werden durch die trophische Aktivität der Larven verursacht, die sich von den verholzten Pflanzenteilen ernähren und dabei Gänge bilden, die den Saftkreislauf schädigen. Darüber hinaus können sich sekundäre Krankheitserreger aus den von den erwachsenen Tieren mit ihren Mandibeln erzeugten Flimmerlöchern in der Pflanze ansiedeln. Infolgedessen können trockene Äste und allgemeiner Pflanzenverfall beobachtet werden, der in den schwersten Fällen bis zum Tod führen kann.

VERBREITUNGSWEGE. Die Einschleppung in das Gebiet kann durch den Transport oder die Einfuhr von folgenden Materialien erfolgen

- Rohholz für Verpackungen, Kisten, Paletten und Warenträger, das aus Gebieten stammt, in denen das Vorkommen von A. bungii bestätigt wurde, da es, wenn es nicht sorgfältig kontrolliert wird, Eier, Larven und Puppen von A. bungii beherbergen kann;

- Holz und Pflanzen der Gattung Prunus, die mit Eiern, Larven oder adulten Tieren befallen sind.

Im Falle einer Einschleppung dürfte die Ausbreitung in freier Wildbahn in unserem Gebiet eher langsam verlaufen, wie Studien über bereits in Italien aufgetretene Ausbrüche zeigen; tatsächlich wurde für A. bungii in der Lombardei eine Ausbreitungsrate von etwa 2 km in 6 Jahren und in Kampanien von 5 km in 6 Jahren festgestellt.

BEKÄMPFUNG UND PFLANZENSCHUTZRECHTLICHE MASSNAHMEN. In den befallenen Gebieten erfolgt die Bekämpfung durch das Fällen und Vernichten der befallenen Pflanzen. Es ist wichtig, dass das Holz und die Wurzeln der befallenen Pflanzen zerkleinert und verbrannt werden, da das Insekt seinen Entwicklungszyklus auch in einem einzelnen Holzstück abschließen kann. Wenn schnell gehandelt wird, kann der Erreger ausgerottet werden.

In den Gebieten, die als frei von dem Erreger gelten, darunter auch das Trentino, wird vom Pflanzenschutzdienst der Provinz eine Überwachungsmaßnahme durchgeführt, die in den Protokollen (Offizielles Technisches Dokument - DTU Nr. 37 - des Nationalen Pflanzenschutzdienstes) vorgesehen ist und in der visuellen Überwachung der Wirtspflanzen besteht. Durch die Verbreitung von Informationsmaterial hofft man außerdem auf die Beteiligung von Bürgern und Fachleuten bei der Meldung von Verdachtsfällen. Ziel ist es, den Erreger frühzeitig abzufangen, wenn er in unser Gebiet eingeschleppt wird.

BERICHTEN. Für Meldungen und Informationen wenden Sie sich bitte an den Pflanzenschutzdienst der Provinz (Tel. 0461/495660; E-Mail: serv.agricoltura@provincia.tn.it; pec: serv.agricoltura@pec.provincia.tn.it).

REFERENZEN RECHTSVORSCHRIFTEN: Verordnung (EU) 2016/ 2031; Durchführungsverordnung (EU) 2019/2072; Gesetzesverordnung Nr. 19/2021; Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1503 der Kommission vom 8. Oktober 2018 mit Maßnahmen zur Verhinderung der Einschleppung und Ausbreitung vonAromia bungii (Faldermann) in der Union.

Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 30.09.2025 18:19

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