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Green Pass Datenschutzrichtlinie

Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Überprüfung der grünen Zertifizierung von Covid 19

Gemäß den Artikeln 13 und 14 der EU-Verordnung 679/2016

Die EU-Verordnung 679/2016 (im Folgenden "Verordnung") enthält Vorschriften zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten.

Unter Beachtung des in den Artikeln 5 und 12 der Verordnung vorgesehenen Transparenzgrundsatzes stellt Ihnen die Autonome Provinz Trient mit dieser Informationsschrift die in Artikel 13 der Verordnung (Datenerhebung bei der betroffenen Person) geforderten Informationen über die Verarbeitung der Daten der Beschäftigten und aller anderen Personen zur Verfügung, die in irgendeiner Eigenschaft ihre Arbeit, ihre berufliche oder ehrenamtliche Tätigkeit in den Dienststellen der Provinzverwaltung ausüben, auch auf der Grundlage externer Verträge oder Lieferverträge.

Der Inhaber der Datenverarbeitung ist die Autonome Provinz Trient (im Folgenden "Inhaber der Datenverarbeitung"), in der Person ihres gesetzlichen Vertreters (amtierender Präsident des Provinzialrats), Piazza Dante n. 15, 38122 - Trient, Tel. 0461.494697, Fax 0461.494603, E-Mail direzionegenerale@provincia.tn.itpec segret.generale@pec.provincia.tn.it.

DieVerantwortlichen für die Verarbeitung der Daten und die Personen, die für die Beantwortung der Fragen der betroffenen Personen zuständig sind, sind der Generaldirektor für Organisation, Personal und allgemeine Angelegenheiten (Via Grazioli n. 1, 38122 - Trento, Tel. 0461.496269, Fax 0461.496224, E-Mail dip.org.pers@provincia.tn.it, pec dip.org.pers@pec.provincia.tn.it) und der Direktor für Sicherheit und gemeinsame Verwaltung (Via Dogana n. 8, 38122 - Trento, Tel. 0461.496400, Fax 0461.496407, E-Mail serv.sicurezzagestionicomuni@provincia.tn.it, pec serv.sicurezzagestionicomuni@pec.provincia.tn.it).

Die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten (DSB) lauten: via Mantova n. 67, 38122 - Trento, fax 0461.499277, e-mail idprivacy@provincia.tn.it (in der Betreffzeile bitte angeben:"Antrag auf Eingreifen des DSB gemäß Art. 38 EU-Verordnung").

Die Liste der Systemadministratoren, deren Tätigkeit indirekt auch Dienste oder Systeme betrifft, die personenbezogene Daten der Arbeitnehmer verarbeiten oder verarbeiten lassen, kann bei der spezifischen Struktur, der der Arbeitnehmer zugewiesen ist, eingesehen werden. Die Liste dieser Systemadministratoren, die von Trentino Digitale S.p.A. als Datenverarbeiter ernannt wurden, kann im Intranet der Provinz eingesehen werden.

Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt unter Einhaltung der Rechtsvorschriften zum Schutz personenbezogener Daten und insbesondere der Grundsätze der Korrektheit, Rechtmäßigkeit und Transparenz, der Speicherbegrenzung und der Datenminimierung gemäß den Artikeln 5 und 25 der Verordnung.

1. QUELLE DER PERSONENBEZOGENEN DATEN

Ihre Daten wurden bei der betroffenen Person (Sie selbst) und beim Nationalen Institut für soziale Sicherheit erhoben.

2. KATEGORIE DER PERSONENBEZOGENEN DATEN

Die fragliche Verarbeitung betrifft ausschließlich die Gültigkeit oder Ungültigkeit der grünen Bescheinigung COVID 19 und die personenbezogenen Daten der betroffenen Person wie Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Identifikationsdaten sowie das Datum der Abstrichentnahme (d. h. das Datum, an dem die Bescheinigung abläuft) und das Ergebnis nur im Falle der Vorlage von Dokumenten, die von öffentlichen oder privaten Gesundheitseinrichtungen ausgestellt wurden. Die tatsächliche Position der betreffenden Person in Bezug auf die Impfpflicht wird nicht erfasst, sondern nur das mögliche Ergebnis der Ungültigkeit der Kontrolle.

3. ZWECK DER VERARBEITUNG

Gemäß Artikel 13 der Verordnung werden Ihre Daten verarbeitet, um die spezifische Pflicht des für die Verarbeitung Verantwortlichen zu erfüllen, die in Artikel 1 der Gesetzesverordnung Nr. 127 vom 21. September 2021 und der Gesetzesverordnung Nr. 139 vom 8. Oktober 2021 (Rechtsgrundlage für die Verarbeitung) vorgesehenen Vorgänge zur Überprüfung der Gültigkeit der grünen Bescheinigung COVID 19, die sich im Besitz der betroffenen Person befindet, für den Zugang zu den Arbeitsräumen durchzuführen, um eine größere Wirksamkeit der Maßnahmen zur Eindämmung des SARS-CoV-2-Virus und die Sicherheit der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz zu gewährleisten.

Die Bereitstellung Ihrer Daten ist obligatorisch, und für ihre Verarbeitung ist keine Einwilligung erforderlich. Falls die betroffene Person nicht im Besitz einer Bescheinigung über die Befreiung von der Impfung gemäß den Runderlassen des Gesundheitsministeriums Nr. 35309/2021 und 35444/2021 ist und daher das grüne COVID 19-Zertifikat besitzen muss, wird ihr der Zugang zu den Arbeitsräumen der Provinz verweigert, wenn sie sich weigert, dieses vorzulegen, oder ein ungültiges, verdächtig falsches oder nicht vollständiges Zertifikat vorlegt.

4. ART DER BEARBEITUNG

Die Verarbeitung erfolgt mit Hilfe von Totem-Geräten, die von der Verwaltung auf Anordnung des Provinzpräsidenten zur Verfügung gestellt werden, oder alternativ ausschließlich mit Hilfe der App "VerificaC19" und durch Verknüpfung mit der vom Nationalen Institut für soziale Sicherheit verwalteten Anwendung Greenpass50+.

Ihre Daten werden ausschließlich zu den oben genannten Zwecken von den speziell mit der Kontrolle beauftragten und zur Datenverarbeitung befugten Mitarbeitern sowie auf Anweisung der Datenverarbeiter (Verantwortliche) oder ihrer Beauftragten verarbeitet.

5. AUTOMATISIERTE ENTSCHEIDUNGSPROZESSE UND PROFILING

Das Vorhandensein eines automatisierten Entscheidungsprozesses, einschließlich Profiling, ist ausgeschlossen.

6. ÜBERMITTLUNG UND WEITERGABE VON DATEN (KATEGORIEN VON EMPFÄNGERN)

Ihre personenbezogenen Daten werden den Arbeitgebern oder den zuständigen Behörden für die eventuelle Einleitung von Haftungsverfahren in den vorgesehenen Fällen mitgeteilt. Ihre Daten werden nicht weitergegeben.

7. ÜBERMITTLUNG AUSSERHALB DER EU

Ihre personenbezogenen Daten werden nicht in Länder außerhalb der Europäischen Union übermittelt.

8. PERIAUFBEWAHRUNG VON DATEN

Gemäß dem Grundsatz der Beschränkung der Datenspeicherung werden Ihre Daten in keiner Form aufbewahrt, mit Ausnahme derjenigen, die für die Anwendung der in Artikel 9-ter, Absätze 2 und 5, 9-quinquies, Absätze 6 ff. und 9-septies, Absätze 6 ff. des Gesetzesdekrets Nr. 52 vom 22. April 2021 in seiner geänderten Fassung vorgesehenen Maßnahmen unbedingt erforderlich sind. Unter Beachtung des Grundsatzes der Unerlässlichkeit, der Relevanz und der Nichtüberflüssigkeit wird der COVID 19 green certificate checker keine Informationen über die vorgelegte Bescheinigung erfragen, wie z.B. den Umstand, aus dem die Bescheinigung stammt (Impfung, Abstrich oder Verwertung) oder andere damit zusammenhängende Daten.

9. DRECHTE DER BETROFFENEN PERSON

Gegenüber dem für die Verarbeitung Verantwortlichen können Sie jederzeit Ihre Rechte aus der Verordnung geltend machen.

Nach der Verordnung können Sie:

  1. Zugang zu Ihren personenbezogenen Daten verlangen und eine Kopie davon erhalten(Art. 15);
  2. wenn Sie der Meinung sind, dass die Daten unrichtig oder unvollständig sind, deren Berichtigung bzw. Ergänzung verlangen(Art. 16);
  3. wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, die Löschung der Daten zu verlangen(Art. 17) oder das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung auszu üben(Art. 18);
  4. jederzeit aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben,Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer Daten einlegen, es sei denn, die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt(Art. 21).

GemäßArt. 19 unterrichtet der für die Verarbeitung Verantwortliche, sofern sich dies als unmöglich erweist oder mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden ist, jeden möglichen Empfänger, dem die personenbezogenen Daten übermittelt wurden, über die erfolgte Berichtigung oder Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung; auf Ihren Wunsch teilt der für die Verarbeitung Verantwortliche Ihnen diese Empfänger mit.

Außerdem haben Sie das Recht, jederzeit eine Beschwerde bei der Datenschutzbehörde einzureichen.

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