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g.U. - g.g.A. und g.t.S.

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Bezeichnungen g.U., g.g.A. und g.t.S.

© stato - Dominio pubblico

Beschreibung

Mit den Bezeichnungen g.U., g.g.A. und g.t.S. sollen die Qualitätsstandards von Agrar- und Lebensmittelerzeugnissen geschützt, ihre Produktionsmethoden gesichert und den Verbrauchern klare Informationen über die Merkmale gegeben werden, die den Erzeugnissen einen Mehrwert verleihen. Durch die ausschließliche Verwendung dieser Bezeichnungen werden die Verbraucher vor Täuschungen über den tatsächlichen Ursprung der Erzeugnisse und die Erzeuger vor unlauterem Wettbewerb durch Nachahmungen geschützt.

Dieg.U. (geschützte Ursprungsbezeichnung) garantiert dem Verbraucher, dass alle verwendeten Rohstoffe aus einem bestimmten geografischen Gebiet stammen. Alle Verarbeitungsschritte, die in einem Dokument, der so genannten Spezifikation, detailliert beschrieben sind, müssen in demselben Gebiet stattfinden. Das geografische Umfeld umfasst die natürlichen (Mikroklima) und menschlichen (lokale Kenntnisse und Techniken) Faktoren, die zusammen ein Erzeugnis hervorbringen, das außerhalb des Herkunftsgebiets nicht nachahmbar ist.

- Die g.g.A.(geschützte geografische Angabe) ist weniger verbindlich als die g.U., da es ausreicht, dass nur ein Teil des Rohstoffs oder bestimmte Verarbeitungsschritte (Erzeugung, Verarbeitung, Reifung usw.) in einem bestimmten geografischen Gebiet stattfinden. Von diesem territorialen Zusammenhang hängen jedoch ein oder mehrere spezifische Qualitätsmerkmale ab, die das Ansehen des Erzeugnisses bestimmen. Wie bei der g.U. muss eine Produktionsspezifikation beachtet werden.

- Dieg.t.S. (garantiert traditionelle Spezialität) bezieht sich auf Erzeugnisse, die nach einem typischen traditionellen Rezept hergestellt werden, wobei sich das Erzeugnis durch die Herstellungsmethode und nicht durch das Herkunftsgebiet auszeichnet. Um das g.t.S.-Zeichen verwenden zu können, muss die Spezifikation eingehalten werden und der Herstellungsort und der Ursprung der Rohstoffe müssen in der Europäischen Union liegen.

Nachfolgend finden Sie die Liste der Erzeugnisse mit g.U., g.g.A. und g.t.S. die im Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen, der geschützten geografischen Angaben und der garantiert traditionellen Spezialitäten eingetragen sind, das auf der Website des Ministeriums für Landwirtschaft, Ernährung undForsten aktualisiert wird

Im Einzelnen handelt es sich bei den im Trentino anerkannten Erzeugnissen mit g.U., g.g.A. und g.t.S. um

Asiago DOP
Apfel Val di Non DOP
Natives Olivenöl extra Garda Trentino DOP
Provolone Valpadana DOP
Puzzone di Moena/Sprets Tzaori DOP
DOP Spressa delle Giudicarie
Susina di Dro DOP
Trentinagrana-Grana Padano g.U.
IGP Mortadella Bologna
IGP Salmerino del Trentino
g.g.A. Forelle aus dem Trentino
g.t.S. Mozzarella
g.t.S. Pizza Napoletana

Beschränkungen

Liste der Konsortien zum Schutz der g.U.- und g.g.A.-Erzeugnisse, die gemäß Artikel 14 des Gesetzes 526/99 ernannt wurden (Stand 20.12.2024).

Bitte beachten Sie, dass alle vorgeschlagenen Änderungen der Produktspezifikationen in der Rubrik NACHRICHTEN veröffentlicht werden.

An wen es sich richtet

An die Betroffenen.

So geht es

Wie in den geltenden Vorschriften festgelegt.

Zeiten und Fristen

Definiert durch die Gesetzgebung.

Kosten

KOSTENLOS

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