Beschreibung
Es handelt sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss für Investitionen in die Modernisierung und Verbesserung von Unterkünften mit dem Ziel, die Qualitätsstandards anzuheben.
Zuschussfähige Initiativen
Unternehmen können den Zuschuss für feste Investitionen zur Modernisierung und Verbesserung von Beherbergungsbetrieben in der Provinz beantragen, und zwar in Bezug auf
- Räume, die für die Unterbringung von Gästen vorgesehen sind oder genutzt werden sollen
- Räume, die als Gemeinschaftsräume für den Aufenthalt der Gäste bestimmt sind oder bestimmt werden sollen
- Räume, die fürSport-, Heil-, Erholungs- und Freizeitaktivitäten bestimmt sind oder bestimmt werden sollen
- neue Parkplätze für den Beherbergungsbetrieb
Wenn die Ausnahmeregelung gewählt wird, müssen die geplanten Maßnahmen eine der folgenden Bedingungen erfüllen
- eine Erweiterung der für die betriebliche Tätigkeit vorgesehenen Flächen/Volumina
- eine Umgestaltung der Betriebseinheit mit Diversifizierung der angebotenen Produkte und Dienstleistungen durch neue zusätzliche Produkte/Dienstleistungen oder eine radikale Umgestaltung der in der betreffenden Betriebseinheit ausgeübten Tätigkeit.
Zuschussfähige Ausgaben
Zu den förderfähigen Ausgaben gehören
- Ausgaben für Immobilieninvestitionen: Bauarbeiten, Anlagen, technische Ausgaben, Erwerb von Parkplätzen oder Grundstücken für Parkplätze;
- Ausgaben für bewegliche Investitionen: Möbel, Einrichtungsgegenstände, Ausrüstungen, Computerhardware und -software, Mobilheime.
Nicht förderfähige Ausgaben
Nicht förderfähig sind Ausgaben für:
- neue Unterkunftseinrichtungen;
- Personalräume.
Zuschussfähige Ausgabenobergrenzen
- Mindestbetrag der förderfähigen Ausgaben: € 30.000,00
- Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben: 1.500.000,00
- Höchstbetrag für den Erwerb von Parkplätzen oder Grundstücken für Parkplätze: 300.000,00 €.
Beitragsmaßnahme
Der Prozentsatz des Beitrags, den das Unternehmen erhalten kann, beträgt
- im Rahmen der De-minimis-Regelung: 30%
- im Rahmen der Freistellungsregelung
- kleines Unternehmen: 20%
- mittlere Unternehmen: 10 %.
Der Beitrag wird in einer einzigen Tranche nach Abschluss und Meldung der Investition gezahlt.
Beschränkungen
Kosten
Außer der Stempelgebühr fallen bei der Anmeldung keine Kosten an.
Verpflichtungen
Erleichterte Investitionen müssen
- die Anforderungen an Rationalität und Funktionalität erfüllen
- ausschließlich von dem begünstigten Unternehmen für die Durchführung der im Rahmen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen geförderten Aktivitäten verwendet werden;
- sich auf eine Betriebseinheit in der Provinz beziehen;
- sich auf Immobilien im Besitz des Antragstellers beziehen (bei Investitionen von mehr als 500.000,00 €, Gesamtantrag).
Die Inanspruchnahme des Zuschusses bringt für Sie folgende Verpflichtungen mit sich
- die Güter oder Dienstleistungen, für die die Zuschüsse gewährt wurden, nicht zu veräußern, zu übertragen oder in irgendeiner Weise ihrer Bestimmung zu entziehen (unbewegliches Vermögen im Wert von über 250.000,00 €: 10 Jahre; unbewegliches Vermögen im Wert von bis zu 250.000,00 €: 5 Jahre; bewegliches Vermögen im Wert von über 250.000,00 €: 5 Jahre; bewegliches Vermögen im Wert von bis zu 250.000,00 €: 3 Jahre)
- unverzügliche Mitteilung jeder subjektiven oder objektiven Änderung, die für die Gewährung der Fazilität oder deren Fortführung von Bedeutung ist;
- Anwendung von Tarifverträgen und -vereinbarungen auf nationaler und provinzieller Ebene, Einhaltung der Arbeits-, Sozialversicherungs- und Sozialhilfegesetze sowie der Bestimmungen zum Schutz der Gesundheit und der körperlichen Unversehrtheit der Arbeitnehmer auf die Arbeitnehmer;
- die Rückzahlung von Vermögenswerten, die Gegenstand von Leasingverträgen sind.
Kumulierung
Für ein und dieselbe Investition können Sie keine Beiträge im Rahmen des LP 6/99 oder des Bando Qualità in Trentino - settore ricettivo (Ausgabe 2020) erhalten haben.
Auch Anteile an einer Immobilieninvestition mit einer einzigen Qualifikation, für die der Antragsteller einen Antrag im Rahmen des LP 6/99 gestellt hat oder zu stellen beabsichtigt,sind nicht förderfähig.
Für dieselbe Investition können Sie alle Steuer- und Sozialversicherungserleichterungen in Anspruch nehmen, sofern es sich nicht um staatliche Beihilfen handelt.