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Zweiter Aufruf zur Qualität im Trentino (2022) - Beherbergungssektor

  • Nicht aktiv

Die Meldefrist endete am 31. März 2025

Aufruf zur Unterstützung des Neustarts kleiner und mittlerer Unternehmen im Beherbergungsgewerbe: Anhebung der Qualitätsstandards - MASSNAHME LÄUFT AM 14. Oktober 2022 um 12 Uhr aus. Es ist nicht mehr möglich, einen Antrag einzureichen.

© Provincia autonoma di Trento -

Beschreibung

Es handelt sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss für Investitionen in die Modernisierung und Verbesserung von Unterkünften mit dem Ziel, die Qualitätsstandards anzuheben.

Zuschussfähige Initiativen

Unternehmen können den Zuschuss für feste Investitionen zur Modernisierung und Verbesserung von Beherbergungsbetrieben in der Provinz beantragen, und zwar in Bezug auf

  • Räume, die für die Unterbringung von Gästen vorgesehen sind oder genutzt werden sollen
  • Räume, die als Gemeinschaftsräume für den Aufenthalt der Gäste bestimmt sind oder bestimmt werden sollen
  • Räume, die fürSport-, Heil-, Erholungs- und Freizeitaktivitäten bestimmt sind oder bestimmt werden sollen
  • neue Parkplätze für den Beherbergungsbetrieb

Wenn die Ausnahmeregelung gewählt wird, müssen die geplanten Maßnahmen eine der folgenden Bedingungen erfüllen

  • eine Erweiterung der für die betriebliche Tätigkeit vorgesehenen Flächen/Volumina
  • eine Umgestaltung der Betriebseinheit mit Diversifizierung der angebotenen Produkte und Dienstleistungen durch neue zusätzliche Produkte/Dienstleistungen oder eine radikale Umgestaltung der in der betreffenden Betriebseinheit ausgeübten Tätigkeit.

Überprüfen Sie die Einzelheiten der förderfähigen Initiativen in Punkt 3 derBekanntmachung (LINK ZUR BEKANNTMACHUNG) und konsultieren Sie die FAQ zur weiteren Klärung.

 

Zuschussfähige Ausgaben

Zu den förderfähigen Ausgaben gehören

  • Ausgaben für Immobilieninvestitionen: Bauarbeiten, Anlagen, technische Ausgaben, Erwerb von Parkplätzen oder Grundstücken für Parkplätze;
  • Ausgaben für bewegliche Investitionen: Möbel, Einrichtungsgegenstände, Ausrüstungen, Computerhardware und -software, Mobilheime.

Überprüfen Sie die Einzelheiten der förderfähigen Ausgaben unter Punkt 4.2 der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen(LINK ZUR AUFRUFUNG) und konsultieren Sie die FAQ für weitere Erläuterungen.

Nicht förderfähige Ausgaben

Nicht förderfähig sind Ausgaben für:

  • neue Unterkunftseinrichtungen;
  • Personalräume.

Überprüfen Sie die Einzelheiten zu den nicht förderfähigen Ausgaben in Punkt 4.3 der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen(LINK AL BANDO) und konsultieren Sie die FAQ für weitere Erläuterungen.

Zuschussfähige Ausgabenobergrenzen
  • Mindestbetrag der förderfähigen Ausgaben: € 30.000,00
  • Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben: 1.500.000,00
  • Höchstbetrag für den Erwerb von Parkplätzen oder Grundstücken für Parkplätze: 300.000,00 €.
Beitragsmaßnahme

Der Prozentsatz des Beitrags, den das Unternehmen erhalten kann, beträgt

  • im Rahmen der De-minimis-Regelung: 30%
  • im Rahmen der Freistellungsregelung
    • kleines Unternehmen: 20%
    • mittlere Unternehmen: 10 %.

Der Beitrag wird in einer einzigen Tranche nach Abschluss und Meldung der Investition gezahlt.

Beschränkungen

Kosten

Außer der Stempelgebühr fallen bei der Anmeldung keine Kosten an.

Verpflichtungen

Erleichterte Investitionen müssen

  • die Anforderungen an Rationalität und Funktionalität erfüllen
  • ausschließlich von dem begünstigten Unternehmen für die Durchführung der im Rahmen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen geförderten Aktivitäten verwendet werden;
  • sich auf eine Betriebseinheit in der Provinz beziehen;
  • sich auf Immobilien im Besitz des Antragstellers beziehen (bei Investitionen von mehr als 500.000,00 €, Gesamtantrag).
Attenzione!

In der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen(LINK ZUR BEKANNTMACHUNG) finden Sie alle Verpflichtungen und Ausnahmen, die in besonderen Fällen vorgesehen sind (z. B. Geschäftspachtverträge zwischen Mutter- oder Tochtergesellschaften oder zwischen Unternehmen, die denselben Personen gehören).

Die Inanspruchnahme des Zuschusses bringt für Sie folgende Verpflichtungen mit sich

  • die Güter oder Dienstleistungen, für die die Zuschüsse gewährt wurden, nicht zu veräußern, zu übertragen oder in irgendeiner Weise ihrer Bestimmung zu entziehen (unbewegliches Vermögen im Wert von über 250.000,00 €: 10 Jahre; unbewegliches Vermögen im Wert von bis zu 250.000,00 €: 5 Jahre; bewegliches Vermögen im Wert von über 250.000,00 €: 5 Jahre; bewegliches Vermögen im Wert von bis zu 250.000,00 €: 3 Jahre)
  • unverzügliche Mitteilung jeder subjektiven oder objektiven Änderung, die für die Gewährung der Fazilität oder deren Fortführung von Bedeutung ist;
  • Anwendung von Tarifverträgen und -vereinbarungen auf nationaler und provinzieller Ebene, Einhaltung der Arbeits-, Sozialversicherungs- und Sozialhilfegesetze sowie der Bestimmungen zum Schutz der Gesundheit und der körperlichen Unversehrtheit der Arbeitnehmer auf die Arbeitnehmer;
  • die Rückzahlung von Vermögenswerten, die Gegenstand von Leasingverträgen sind.
Attenzione!

Bei einem Verstoß gegen eine dieser Verpflichtungen wird die Provinz den erhaltenen Beitrag streichen.

Kumulierung

Für ein und dieselbe Investition können Sie keine Beiträge im Rahmen des LP 6/99 oder des Bando Qualità in Trentino - settore ricettivo (Ausgabe 2020) erhalten haben.

Auch Anteile an einer Immobilieninvestition mit einer einzigen Qualifikation, für die der Antragsteller einen Antrag im Rahmen des LP 6/99 gestellt hat oder zu stellen beabsichtigt,sind nicht förderfähig.

Für dieselbe Investition können Sie alle Steuer- und Sozialversicherungserleichterungen in Anspruch nehmen, sofern es sich nicht um staatliche Beihilfen handelt.

Attenzione!

Prüfen Sie die Regeln für die Kumulierung mit anderen Beihilfen, die von anderen Parteien als der Provinz gewährt werden, in Punkt 13 derMitteilung (LINK ZUR MITTEILUNG) und konsultieren Sie die FAQ für weitere Erläuterungen zur Kumulierung.

An wen es sich richtet

Kleine und mittlere Unternehmen, die unter die folgenden Kategorien fallen:

  • Hotelbetriebe
  • Nicht-Hotelbetriebe, die auf unternehmerischer Basis geführt werden, und im Falle von Ferienhäusern und -wohnungen (CAV), wenn sie über mindestens 10 Wohneinheiten verfügen
  • Ausflugslokale
  • Beherbergungsbetriebe unter freiem Himmel
Attenzione!

Nicht in unternehmerischer Form geführte Tätigkeiten (Bed & Breakfast) und landwirtschaftliche Betriebe sind ausgeschlossen. Nähere Angaben zu den Begünstigten finden Sie in Punkt 2.1 der Bekanntmachung.(LINK ZUR BEKANNTMACHUNG)

Zugangsvoraussetzungen

Um einen Antrag zu stellen, muss das Unternehmen

  • ein kleines oder mittleres Unternehmen sein
  • im Unternehmensregister eingetragen sein
  • Es darf sich nicht in Schwierigkeiten befinden, wie in den europäischen Verordnungen über staatliche Beihilfen definiert.

Der Antrag kann eingereicht werden von:

  • Gesetzlicher Vertreter des Unternehmens
  • Delegierter

So geht es

Einreichung eines Antrags

Um den Zuschuss zu beantragen, muss das Unternehmen einen Antrag über eine IT-Plattform einreichen.

Für die Einreichung ist es erforderlich, im Besitz des öffentlichen digitalen Identitätssystems (SPID) zu sein.

Attenzione!

Pro Unternehmensbereich kann nur ein Antrag eingereicht werden.

Fristen für die Einreichung von Anträgen

Die Frist ist am 14. Oktober 2022 um 12 Uhr abgelaufen. Es ist nicht mehr möglich, einen Antrag einzureichen.

HILFSKONTAKTE

Bei Fragen zum IT-Verfahren oder zu rechtlichen Aspekten können Sie sich von Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr an die gebührenfreie Nummer 800.196.977 wenden .

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Nur bei Anträgen mit Ausgaben von mehr als 100.000,00 €, wenn der Antragsteller nicht über eigene Mittel oder liquide Mittel verfügt, eine Erklärung einer Bank oder Leasinggesellschaft, die bescheinigt, dass dem Antragsteller für die betreffende Investition ein Darlehen in Höhe von mindestens 50 % der geplanten Ausgaben gewährt wurde.

Attenzione!

Wenn Sie die Bankfähigkeitserklärung bei der Einreichung Ihres Antrags nicht auf die Plattform hochgeladen haben, denken Sie daran, dass Sie eine Frist von höchstens 30 Tagen ab dem Schlusstermin der Aufforderung haben, um diese Erklärung an die APIAE pec zu senden (apiae.incentivi@pec.provincia.tn.it)

Formulare

Zeiten und Fristen

Frist für die Berichterstattung 31. März 2025

Kosten

Steuermarke
16 Euro

Zugang zum Service

Authentifizierung

SPID Stufe 2

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Interventi della Provincia per il sostegno dell'economia e della nuova imprenditorialità locale, femminile e giovanile. Aiuti per i servizi alle imprese, alle reti d'impresa, all'innovazione e all'internazionalizzazione. Modificazioni della legge sulla programmazione provinciale.

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Approvazione del 'Secondo bando Qualità in Trentino - Settore commercio e servizi' e 'Secondo bando Qualità in Trentino - Settore ricettivo'.

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Assegnazione ad APIAE delle risorse per l'esercizio finanziario 2022 necessarie all'esercizio delle competenze ai sensi dell'articolo 39 ter l.p. n. 3/2006 e all'incremento dei budget relativi ai Secondi Bandi Qualità in Trentino - settore commercio e servizi e settore ricettivo di cui alla D.G.P. n. 1242/2022. Autorizzazione ad APIAE alla ridestinazione di una quota di avanzo di amministrazione vincolato dell'esercizio 2021 ad incremento del budget dedicato all'Avviso FESR 2/2022 'Investimenti in impianti fotovoltaici' di cui alla D.G.P. 1034/2022

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Approvazione del Piano di attività per l'esercizio 2023 e del Bilancio di previsione 2023-2025 di APIAE e contestuale incremento dei budget dei Secondi Bandi Qualità in Trentino - Settore commercio e servizi e Settore ricettivo, di cui alla D.G.P. 1242/2022 e s.m.i.

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Assegnazione ad APIAE di nuove risorse per l'esercizio finanziario 2023 necessarie all'esercizio delle competenze ai sensi dell'articolo 39 ter l.p. n. 3/2006 e aumento dei budget dei Secondi Bandi Qualità in Trentino - Settore Commercio e servizio e Servizio Ricettivo, di cui D.G.P. n. 1242/2022 e s.m.i.

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Modifica delle linee operative dell'intervento di facilitazione all'accesso al credito di cui alla DGP 2251/2022 e specifica tecnica relativa al 'Secondo bando Qualità in Trentino - Settore commercio e servizi' e 'Secondo bando Qualità in Trentino - Settore ricettivo', approvati con DGP 1242/2022 e s.m.i..

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L.p. n. 6/1999. Proroga dei termini di realizzazione degli interventi agevolati a valere sul 'Secondo bando qualità in Trentino - settore commercio e servizi' e 'Secondo bando qualità in Trentino - settore ricettivo', approvati con D.G.P. n. 1242/2022. L.p. n. 3/2020. Ridefinizione dei vincoli previsti dalla legge provinciale n. 6/1999 e dalla legge provinciale n. 35/1988.

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