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Zweite Ausschreibung „Qualità in Trentino“ (2022) – Beherbergungsbranche

  • Nicht aktiv

Die Frist für die Einreichung des Berichts ist am 31. März 2025 abgelaufen.

Ausschreibung zur Unterstützung des Neustarts kleiner und mittlerer Unternehmen im Bereich der Beherbergungstourismus: Anhebung der Qualitätsstandards – DIE MASSNAHME IST AM 14. Oktober 2022 um 12.00 Uhr ABGELAUFEN. Es können keine Anträge mehr eingereicht werden.

© Provincia autonoma di Trento -

Beschreibung

Es handelt sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss für Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen an Beherbergungsbetrieben mit dem Ziel, die Qualitätsstandards zu erhöhen.

Förderfähige Maßnahmen

Das Unternehmen kann den Zuschuss für Sachinvestitionen zur Modernisierung und Sanierung von Beherbergungsbetrieben beantragen, die sich auf dem Gebiet der Provinz befinden, und zwar in Bezug auf:

  • Räumlichkeiten, die der Beherbergung von Gästen dienen oder dienen sollen
  • Räume, die als Gemeinschaftsbereiche für die Gäste genutzt werden oder genutzt werden sollen
  • Räumlichkeiten, diefür sportliche, kurative, Freizeit- und Erholungsaktivitäten bestimmt sind oder bestimmt werden sollen
  • neue Parkplätze für die Beherbergungseinrichtung

Bei Wahl der Befreiungsregelung müssen die geplanten Maßnahmen eine der folgenden Bedingungen erfüllen:

  • eine Erweiterung der für die Geschäftstätigkeit bestimmten Flächen/Volumen;
  • eine Umstrukturierung der Betriebseinheit mit Diversifizierung der angebotenen Produkte und Dienstleistungen durch neue, zusätzliche Produkte/Dienstleistungen oder eine radikale Umgestaltung der in der betroffenen Betriebseinheit ausgeübten Tätigkeit.

Informieren Sie sich unter Punkt 3 der Ausschreibung (LINK ZUR AUSSCHREIBUNG) über die Einzelheiten der förderfähigen Maßnahmen und lesen Sie die FAQ für weitere Erläuterungen.

 

Förderfähige Ausgaben

Zu den förderfähigen Ausgaben gehören:

  • Ausgaben für Immobilieninvestitionen: Bauarbeiten, Anlagen, technische Kosten, Erwerb von Parkplätzen oder Grundstücken für Parkplätze;
  • Kosten für Investitionen in bewegliche Vermögenswerte: Möbel, Einrichtungsgegenstände, Ausrüstung, IT-Hardware und -Software sowie Mobilheime.

Die Einzelheiten zu den förderfähigen Ausgaben finden Sie unter Punkt 4.2 der Ausschreibung (LINK ZUR AUSSCHREIBUNG) und weitere Erläuterungen in den FAQ.

Nicht förderfähige Ausgaben

Nicht förderfähig sind Ausgaben für:

  • neue Beherbergungsbetriebe;
  • Zimmer für das Personal.

Die Einzelheiten zu den nicht förderfähigen Ausgaben finden Sie unter Punkt 4.3 der Ausschreibung (LINK ZUR AUSSCHREIBUNG). Weitere Erläuterungen finden Sie in den FAQ.

Obergrenze für förderfähige Ausgaben
  • Mindestgrenze für förderfähige Ausgaben: 30.000,00 €
  • Höchstgrenze für förderfähige Ausgaben: 1.500.000,00 €
  • Obergrenze für den Erwerb von Parkplätzen oder Grundstücken für Parkplätze: 300.000,00 €
Fördermaßnahme

Der Förderanteil, den das Unternehmen erhalten kann, beträgt:

  • im Rahmen der De-minimis-Regelung: 30 %
  • im Rahmen der Ausnahmeregelung
    • Kleinstunternehmen: 20 %
    • mittleres Unternehmen: 10 %

Der Zuschuss wird nach Abschluss und Abrechnung der Investition in einer einzigen Zahlung ausgezahlt. 

Beschränkungen

Kosten

Es fallen keine Bearbeitungsgebühren an, abgesehen von der Stempelmarke.

Verpflichtungen

Die geförderten Investitionen müssen:

  • den Anforderungen an Rationalität und Funktionalität entsprechen;
  • ausschließlich vom begünstigten Unternehmen zur Ausübung der in der Ausschreibung geförderten Tätigkeiten genutzt werden;
  • sich auf eine Betriebseinheit auf dem Gebiet der Provinz beziehen;
  • sich auf Immobilien beziehen, die sich im Eigentum des Antragstellers befinden (bei Investitionen mit einem Gesamtbetrag von über 500.000,00 €).
Attenzione!

Informieren Sie sich in der Ausschreibung (LINK ZUR AUSSCHREIBUNG) über alle Verpflichtungen und Ausnahmen, die in besonderen Fällen vorgesehen sind (wie beispielsweise bei der Verpachtung eines Betriebs zwischen Mutter- und Tochtergesellschaften oder zwischen Unternehmen, die denselben Eigentümern gehören).

Der Bezug des Zuschusses ist für Sie mit folgenden Verpflichtungen verbunden:

  • Die Güter oder Dienstleistungen, für die die Fördermittel gewährt wurden, dürfen nicht veräußert, abgetreten oder anderweitig ihrem Verwendungszweck entzogen werden (Immobilien mit einem Wert von mehr als 250.000,00 €: 10 Jahre; Immobilien mit einem Wert von bis zu 250.000,00 €: 5 Jahre; Immobilien mit einem Wert von über 250.000,00 €: 5 Jahre; bewegliche Güter mit einem Wert von bis zu 250.000,00 €: 3 Jahre);
  • rechtzeitige Mitteilung jeder subjektiven oder objektiven Änderung, die für die Gewährung oder Aufrechterhaltung der Vergünstigung von Bedeutung ist;
  • Anwendung der Tarifverträge sowie der nationalen und provinzialen Vereinbarungen auf die eigenen Mitarbeiter, Einhaltung der Gesetze in den Bereichen Arbeit, Sozialversicherung und Sozialhilfe sowie der Bestimmungen zum Schutz der Gesundheit und der körperlichen Unversehrtheit der Arbeitnehmer;
  • Abkauf der Gegenstände, die Gegenstand der Leasingverträge sind.
Attenzione!

Bei Verstößen gegen eine dieser Verpflichtungen widerruft die Provinz den von Ihnen erhaltenen Zuschuss.

Kumulierung

Für dieselbe Investition dürfen Sie weder Fördermittel gemäß dem Gesetz LP 6/99 noch im Rahmen der Ausschreibung „Qualità in Trentino – Beherbergungssektor“ (Ausgabe 2020) in Anspruch genommen haben.

Ebensowenig sind Anteile an einer Immobilieninvestition mit einer einzigen Genehmigungsurkunde förderfähig, für die der Antragsteller einen Antrag gemäß dem LP 6/99 gestellt hat oder stellen will.

Für dieselbe Investition kannst du eventuelle Steuer- oder Sozialabgabenentlastungen in Anspruch nehmen, sofern diese keine staatlichen Beihilfen darstellen.

Attenzione!

Informieren Sie sich unter Punkt 13 der Ausschreibung (LINK ZUR AUSSCHREIBUNG) über die Regelungen zur Kumulierung mit anderen Beihilfen, die von anderen Stellen als der Provinz gewährt werden, und lesen Sie die FAQ für weitere Erläuterungen zur Kumulierung.

An wen es sich richtet

Kleine und mittlere Unternehmen, die zu folgenden Kategorien gehören:

  • Beherbergungsbetriebe
  • unternehmerisch geführteBeherbergungsbetriebe außerhalb des Hotelgewerbes sowie Ferienhäuser und Ferienwohnungen (CAV), sofern sie über mindestens 10 Wohneinheiten verfügen
  • Wanderhütten
  • Beherbergungsbetriebe im Freien
Attenzione!

Ausgeschlossen sind Tätigkeiten, die nicht gewerblich ausgeübt werden (Bed & Breakfast), sowie landwirtschaftliche Betriebe. Weitere Einzelheiten zu den Förderberechtigten findest du unter Punkt 2.1 der Ausschreibung. (LINK ZUR AUSSCHREIBUNG)

Zugangsvoraussetzungen 

Um einen Antrag stellen zu können, muss das Unternehmen:

  • ein kleines oder mittleres Unternehmen sein;
  • im Handelsregister eingetragen sein;
  • darf sich nicht gemäß der Definition der europäischen Rechtsvorschriften über staatliche Beihilfen in einer „Schwierigkeitslage“ befinden.

Der Antrag kann gestellt werden von:

  • dem gesetzlichen Vertreter des Unternehmens
  • Bevollmächtigter

So geht es

Einreichung des Antrags

Um den Zuschuss zu beantragen, muss das Unternehmen einen Antrag über die Online-Plattform einreichen.

Für die Einreichung ist der Besitz des öffentlichen digitalen Identitätssystems (SPID) erforderlich.

Attenzione!

Pro Betriebseinheit ist nur ein Antrag zulässig.

Fristen für die Einreichung der Anträge

Die Fristen sind am 14. Oktober 2022 um 12:00 Uhr abgelaufen. Es können keine Anträge mehr eingereicht werden.

KONTAKT UND HILFE

Für Unterstützung beim Online-Verfahren oder bei rechtlichen Fragen können Sie die gebührenfreie Rufnummer 800.196.977 von Montag bis Freitag von 8:00 bis 17:00 Uhr anrufen.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Nur bei Anträgen mit Kosten von mehr als 100.000,00 € ist – sofern keine eigenen Mittel oder liquiden Mittel vorhanden sind – eine Erklärung einer Bank oder einer Leasinggesellschaft vorzulegen, aus der hervorgeht, dass dem Antragsteller ein Darlehen für die im Antrag genannte Investition gewährt wurde, dessen Höhe mindestens 50 % der veranschlagten Kosten beträgt.

Attenzione!

Falls die Bankbestätigung bei Einreichung des Antrags nicht auf die Plattform hochgeladen wurde, beachte bitte, dass du eine Frist von maximal 30 Tagen ab dem Abschlussdatum der Ausschreibung hast, um diese Erklärung an die PEC-Adresse von APIAE (apiae.incentivi@pec.provincia.tn.it) zu senden.

Formulare

Zeiten und Fristen

Die Fristen für die Berichterstattung enden am 31. März 2025

Kosten

Stempelmarke
16 Euro

Zugang zum Service

Authentifizierung

SPID Stufe 2

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Interventi della Provincia per il sostegno dell'economia e della nuova imprenditorialità locale, femminile e giovanile. Aiuti per i servizi alle imprese, alle reti d'impresa, all'innovazione e all'internazionalizzazione. Modificazioni della legge sulla programmazione provinciale.

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Approvazione del 'Secondo bando Qualità in Trentino - Settore commercio e servizi' e 'Secondo bando Qualità in Trentino - Settore ricettivo'.

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Assegnazione ad APIAE delle risorse per l'esercizio finanziario 2022 necessarie all'esercizio delle competenze ai sensi dell'articolo 39 ter l.p. n. 3/2006 e all'incremento dei budget relativi ai Secondi Bandi Qualità in Trentino - settore commercio e servizi e settore ricettivo di cui alla D.G.P. n. 1242/2022. Autorizzazione ad APIAE alla ridestinazione di una quota di avanzo di amministrazione vincolato dell'esercizio 2021 ad incremento del budget dedicato all'Avviso FESR 2/2022 'Investimenti in impianti fotovoltaici' di cui alla D.G.P. 1034/2022

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Approvazione del Piano di attività per l'esercizio 2023 e del Bilancio di previsione 2023-2025 di APIAE e contestuale incremento dei budget dei Secondi Bandi Qualità in Trentino - Settore commercio e servizi e Settore ricettivo, di cui alla D.G.P. 1242/2022 e s.m.i.

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Assegnazione ad APIAE di nuove risorse per l'esercizio finanziario 2023 necessarie all'esercizio delle competenze ai sensi dell'articolo 39 ter l.p. n. 3/2006 e aumento dei budget dei Secondi Bandi Qualità in Trentino - Settore Commercio e servizio e Servizio Ricettivo, di cui D.G.P. n. 1242/2022 e s.m.i.

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Modifica delle linee operative dell'intervento di facilitazione all'accesso al credito di cui alla DGP 2251/2022 e specifica tecnica relativa al 'Secondo bando Qualità in Trentino - Settore commercio e servizi' e 'Secondo bando Qualità in Trentino - Settore ricettivo', approvati con DGP 1242/2022 e s.m.i..

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L.p. n. 6/1999. Proroga dei termini di realizzazione degli interventi agevolati a valere sul 'Secondo bando qualità in Trentino - settore commercio e servizi' e 'Secondo bando qualità in Trentino - settore ricettivo', approvati con D.G.P. n. 1242/2022. L.p. n. 3/2020. Ridefinizione dei vincoli previsti dalla legge provinciale n. 6/1999 e dalla legge provinciale n. 35/1988.

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