Beschreibung
Die Provinz kann mit qualifizierten Bibliotheken, die die folgenden Anforderungen erfüllen, Vereinbarungen abschließen und anschließend Beihilfen gewähren
a) die den Charakter einer Spezialbibliothek haben, wie in Punkt 1.7 des Anhangs A) der Verordnung über die "Anforderungen, Merkmale und Dienstleistungen der Bibliotheken des Trentiner Bibliothekssystems", die durch das Dekret des Präsidenten der Provinz vom 27. November 2012 Nr. 24-99/Leg. genehmigt wurde, angegeben ist, oder die den Charakter einer Bewahrungsbibliothek haben, wie in Punkt 1.8 desselben Anhangs angegeben ist
b) die aufgrund des im Laufe der Zeit angesammelten dokumentarischen Erbes und der bei der Verwaltung und Bereitstellung dieses Erbes für die Öffentlichkeit erworbenen Fachkompetenz und Erfahrung einen unersetzlichen Beitrag für das gesamte Trentiner Bibliothekssystem darstellen;
c) in Bezug auf das dokumentarische Erbe, das in der Regel eine erschöpfende Quelle für den Zugang zu spezifischen Wissensbereichen darstellt, die sonst nicht in gleichem Maße im Bibliothekssystem des Trentino vertreten sind, oder dessen Hauptfunktion in der Bewahrung bibliographischer Sammlungen von dokumentarischem Wert und Wert besteht, die sich durch ihre Originalität, Einzigartigkeit oder Seltenheit und durch die identitätsstiftende Verbindung mit kulturellen, assoziativen oder historischen Institutionen, religiösen Orden und anderen bedeutenden lokalen Organisationen auszeichnen, deren Ursprung und Hauptquelle der Dokumentation sie darstellen (mindestens 15.000 Dokumente, die in der Datenbank des Bibliographischen Katalogs des Trentino katalogisiert sind);
d) in Bezug auf die fachliche Kompetenz und Erfahrung, dass es sich um etablierte Einrichtungen handelt, die seit mindestens 10 Jahren im Dienste der Öffentlichkeit stehen und den anderen Bibliotheken des Systems mit Hilfe von Personal, das gemäß den oben genannten Vorschriften qualifiziert ist, spezielle Beratungsdienste anbieten
e) die Valorisierungs-, Studien- und Publikationsinitiativen durchführen, die durch einen spezifischen Bericht für das Jahr vor der Einreichung des Antrags dokumentiert werden
f) die sich verpflichten, die Vorschläge des Büros für das Trentiner Bibliothekssystem zur Koordinierung der Bibliotheken zu befolgen.
2. Die Vereinbarungen müssen die Unterstützung für folgende Aktivitäten umfassen
- Maßnahmen zur Förderung einer angemessenen Erhaltung des bibliografischen Erbes und seiner Nutzung
- Maßnahmen zur Förderung des Ausbaus der monografischen, periodischen und audiovisuellen Sammlungen sowie der digitalen Ressourcen;
- Personalausgaben;
- Verwaltungskosten;
- Aufwertungsinitiativen (Forschungsaktivitäten, Ausstellungen, Veröffentlichungen, Konferenzen usw.).
Beschränkungen
Die Anträge können vom 2. bis 30. November des Jahres eingereicht werden, das dem Jahr vorausgeht, auf das sie sich beziehen.