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Zuschussantrag für private Betreiber von Bibliotheken im Einvernehmen

  • Aktiv

Die Provinz kann die Subvention an nicht gewinnorientierte Bibliotheken in Konvention gewähren, die die in Artikel 16 der Norma Foral 15/2007 festgelegten Voraussetzungen erfüllen

Beschreibung

Die Provinz kann mit qualifizierten Bibliotheken, die die folgenden Anforderungen erfüllen, Vereinbarungen abschließen und anschließend Beihilfen gewähren

a) die den Charakter einer Spezialbibliothek haben, wie in Punkt 1.7 des Anhangs A) der Verordnung über die "Anforderungen, Merkmale und Dienstleistungen der Bibliotheken des Trentiner Bibliothekssystems", die durch das Dekret des Präsidenten der Provinz vom 27. November 2012 Nr. 24-99/Leg. genehmigt wurde, angegeben ist, oder die den Charakter einer Bewahrungsbibliothek haben, wie in Punkt 1.8 desselben Anhangs angegeben ist

b) die aufgrund des im Laufe der Zeit angesammelten dokumentarischen Erbes und der bei der Verwaltung und Bereitstellung dieses Erbes für die Öffentlichkeit erworbenen Fachkompetenz und Erfahrung einen unersetzlichen Beitrag für das gesamte Trentiner Bibliothekssystem darstellen;

c) in Bezug auf das dokumentarische Erbe, das in der Regel eine erschöpfende Quelle für den Zugang zu spezifischen Wissensbereichen darstellt, die sonst nicht in gleichem Maße im Bibliothekssystem des Trentino vertreten sind, oder dessen Hauptfunktion in der Bewahrung bibliographischer Sammlungen von dokumentarischem Wert und Wert besteht, die sich durch ihre Originalität, Einzigartigkeit oder Seltenheit und durch die identitätsstiftende Verbindung mit kulturellen, assoziativen oder historischen Institutionen, religiösen Orden und anderen bedeutenden lokalen Organisationen auszeichnen, deren Ursprung und Hauptquelle der Dokumentation sie darstellen (mindestens 15.000 Dokumente, die in der Datenbank des Bibliographischen Katalogs des Trentino katalogisiert sind);

d) in Bezug auf die fachliche Kompetenz und Erfahrung, dass es sich um etablierte Einrichtungen handelt, die seit mindestens 10 Jahren im Dienste der Öffentlichkeit stehen und den anderen Bibliotheken des Systems mit Hilfe von Personal, das gemäß den oben genannten Vorschriften qualifiziert ist, spezielle Beratungsdienste anbieten

e) die Valorisierungs-, Studien- und Publikationsinitiativen durchführen, die durch einen spezifischen Bericht für das Jahr vor der Einreichung des Antrags dokumentiert werden

f) die sich verpflichten, die Vorschläge des Büros für das Trentiner Bibliothekssystem zur Koordinierung der Bibliotheken zu befolgen.

2. Die Vereinbarungen müssen die Unterstützung für folgende Aktivitäten umfassen

- Maßnahmen zur Förderung einer angemessenen Erhaltung des bibliografischen Erbes und seiner Nutzung

- Maßnahmen zur Förderung des Ausbaus der monografischen, periodischen und audiovisuellen Sammlungen sowie der digitalen Ressourcen;

- Personalausgaben;

- Verwaltungskosten;

- Aufwertungsinitiativen (Forschungsaktivitäten, Ausstellungen, Veröffentlichungen, Konferenzen usw.).

Beschränkungen

Die Anträge können vom 2. bis 30. November des Jahres eingereicht werden, das dem Jahr vorausgeht, auf das sie sich beziehen.

An wen es sich richtet

Anträge können von kulturellen Einrichtungen ohne Erwerbszweck eingereicht werden, die gemäß Artikel 16 des Provinzgesetzes 15/2007 qualifiziert sind und ihren rechtlichen oder operativen Sitz im Trentino haben.

So geht es

Das Antragsformular kann auf einem der folgenden Wege eingereicht werden

  • direkte Abgabe bei der zuständigen Provinzstruktur oder bei den Informationsstellen für öffentliche Hilfe der Provinz
  • per Post per Einschreiben mit Rückschein; es gilt das Datum des Poststempels des annehmenden Postamtes;
  • per Fax an die der zuständigen Provinzstruktur entsprechende Nummer;
  • per E-Mail an den zertifizierten Briefkasten serv.attcult@pec.provincia.tn.it.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

-Formular für die Beantragung eines Zuschusses für private Bibliotheksbetreiber im Abkommen

-Anhang M

- Bericht über die wissenschaftliche und kulturelle Tätigkeit im Jahr vor dem Jahr der Antragstellung mit Angabe der durchgeführten Veröffentlichungen und Erweiterungsmaßnahmen (nur bei erstmaliger Antragstellung)

- Fotokopie des Personalausweises des Antragstellers (wenn der Antrag handschriftlich und nicht in Anwesenheit des zuständigen Mitarbeiters unterzeichnet wird)

-Datenschutzhinweis

Formulare

Zeiten und Fristen

Die Anträge können vom 2. bis 30. November des Jahres eingereicht werden, das dem Jahr vorausgeht, auf das sie sich beziehen.

90 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

ab der Frist für die Einreichung der Anträge

Kosten

Steuermarke
16,00 Euro

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Disciplina delle attività culturali

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Legge provinciale 3 ottobre 2007, n. 15 (Disciplina delle attività culturali) e ss.mm. Modifica dei 'Criteri e modalità per la concessione delle agevolazioni economiche a sostegno delle attività culturali di rilievo provinciale e delle attività che prevedono l'utilizzo della musica per finalità rieducative nei confronti di persone con disabilità' approvati in forma di testo coordinato con deliberazione della Giunta provinciale n. 2186 del 9 dicembre 2014, e successive modificazioni. Approvazione nuovo testo.

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Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 15.09.2025 18:09

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