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Zuschussantrag für historische Archive und Bibliotheken zur Bestandserhaltung

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Beantragung von Zuschüssen für die Sortierung, Inventarisierung, Vervielfältigung und Aufwertung von Archiven und erhaltenden Bibliotheken, die als von herausragendem historischem Interesse eingestuft wurden.

An wen es sich richtet

Öffentliche Einrichtungen, Stellen, die private Archive besitzen, besitzen oder in irgendeiner Eigenschaft besitzen, die als von bedeutendem historischen Interesse erklärt wurden, kirchliche Einrichtungen, die Archive besitzen, die als von bedeutendem historischen Interesse anerkannt wurden, private Einrichtungen, die Bibliotheken besitzen, besitzen oder besitzen, die als von bedeutendem historischen Interesse erklärt wurden.

So geht es

Die Bewerbungen können entweder per E-Mail an die folgende Adresse geschickt werden serv.soprintendenza@pec.provincia.tn.it auf traditionellem Wege, d. h. per Einschreiben mit Rückschein oder persönlich am Sitz des Technischen Dienstes der Soprintendenza per i beni culturali (Oberaufsicht über das kulturelle Erbe), bei den verschiedenen dezentralen Informations- und Beratungsstellen im gesamten Gebiet oder per Fax mit den entsprechenden Anlagen eingereicht werden.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Für Eingriffe in das archivarische Erbe:

  • anschaulicher Bericht, in dem die Ausgangssituation, auf die sich der Eingriff beziehen soll, der Zweck des vorgeschlagenen Eingriffs und die daraus resultierenden Auswirkungen dargestellt werden.

Bezieht sich der Antrag auf die Konservierung und Restaurierung von Archivgut, muss der Bericht besonders präzise sein, was die Beschreibung der Dokumente, ihrer Schäden und der vorgeschlagenen Maßnahme angeht.

Bezieht sich der Antrag auf die Erfassung, Sortierung und Inventarisierung von Archivgut, muss er die Ziele der Initiative und die sich daraus ergebenden Auswirkungen enthalten und Folgendes umfassen

1) eine Beschreibung der für die Archivierung zur Verfügung stehenden geeigneten Räumlichkeiten, Einrichtungsgegenstände und Ausrüstungen oder einen Bericht über die Räumlichkeiten, die für die Archivierung bereitgestellt werden sollen

2) Beschreibung des Archivs: Kernkompetenzen des Erzeugers (im Falle von Archiven besonderer Art), Konsistenz und allgemeine chronologische Angaben, Bemerkungen zur Anordnung und zu eventuell vorhandenen Hilfsmitteln

3) Art der durchzuführenden Arbeiten: in Bezug auf die Ordnung, die Bestandteile und den analytischen Charakter des Bestands sowie die beschreibenden Elemente der Archivalieneinheiten

4) Ressourcen: Qualifikation des Personals und relativer Arbeitsaufwand, Angabe der zu verwendenden Software, erforderliches Büromaterial

5) Durchführungszeit, auch in Bezug auf eine mögliche Aufteilung in Lose.

  • Kostenvoranschlag, der frühestens 90 Tage nach Einreichung des Antrags datiert werden darf, wenn er von einem Techniker oder einer Fachfirma erstellt wurde
  • Finanzierungsplan;
  • Kopie des Beschlusses der zuständigen Stelle über die Genehmigung zur Durchführung der Maßnahme, für die ein Zuschuss gewährt wird (nur, wenn der Antrag gestellt wird von öffentlichen Einrichtungen e den Erwerb von Strukturen betrifft, die als Archivräume bestimmt sind);
  • Vorprojekt mit kartografischen Unterlagen, aus denen der Standort der Arbeiten hervorgeht (nur wenn der Antrag den Bau, die Erweiterung und die Renovierung von Strukturen betrifft, die als Archivräume genutzt werden sollen);
  • eine Kopie des Beschlusses der zuständigen Stelle über die Genehmigung der Durchführung der Arbeiten, die Gegenstand des Zuschusses sind, und die Genehmigung des Vorprojekts in technischer Hinsicht (nur wenn der Antrag eingereicht wird von öffentlichen Einrichtungen e den Bau, die Erweiterung und die Umstrukturierung von Strukturen betrifft, die als Archiv genutzt werden sollen);
  • Fotokopie eines Ausweises des Antragstellers (in den vorgesehenen Fällen);
  • Informationsschreiben gemäß der EU-Verordnung Nr. 679 von 2016(alternativ zur Erklärung, die auf der Website zur Verfügung gestellten Datenschutzbestimmungen gelesen zu haben).

Für Interventionen, die den Betrieb der Archive betreffen

  • Übersicht über die Ausgaben, die im letzten Jahr vor dem Jahr, für das die Finanzhilfe beantragt wird, getätigt wurden;
  • Bericht über die im Bezugsjahr geplante Tätigkeit, einschließlich der Ziele und der sich daraus ergebenden Auswirkungen;
  • Aufstellung der Personalkosten, einschließlich der voraussichtlichen Kosten;
  • Kostenaufstellung für verschiedene Betriebskosten (Instandhaltung der Räumlichkeiten, Ausrüstung, Strom, Telefon, Wasser usw.), einschließlich der voraussichtlichen Kosten;
  • Kostenaufstellung für die laufende Instandhaltung des Dokumentationsmaterials, einschließlich der voraussichtlichen Kosten;
  • Datenblatt für den Kauf von Büchern, einschließlich der voraussichtlichen Kosten;
  • Finanzierungsplan;
  • Erklärung gemäß Artikel 28, Absatz II des Präsidialerlasses Nr. 600 vom 29. September 1973;
  • Fotokopie eines Ausweises des Antragstellers (in den dafür vorgesehenen Fällen);
  • Informationsschreiben gemäß der EU-Verordnung Nr. 679 von 2016(alternativ zur Erklärung, die auf der Website zur Verfügung gestellten Datenschutzbestimmungen gelesen zu haben).

Bei Interventionen für Bewahrungsbibliotheken

  • anschaulicher Bericht, in dem die Ausgangssituation, in der der Eingriff erfolgen soll, der Zweck des vorgeschlagenen Eingriffs und die sich daraus ergebenden Auswirkungen dargelegt werden
  • Kostenvoranschlag, der frühestens 90 Tage nach Einreichung des Antrags datiert werden darf, wenn er von einem Fachmann oder einer Fachfirma erstellt wurde;
  • Finanzierungsplan;
  • Fotokopie eines Ausweises des Antragstellers (in den vorgesehenen Fällen);
  • Informationsschreiben gemäß der EU-Verordnung Nr. 679 von 2016(alternativ zur Erklärung, die auf der Website zur Verfügung gestellten Datenschutzbestimmungen gelesen zu haben).

Formulare

Zeiten und Fristen

Anträge können ab dem 1. März und bis zum 30. November eines jeden Jahres eingereicht werden.

Die Anträge für den Betrieb des Archivs sind ein Jahr lang gültig.

90 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

90 Tage, beginnend mit dem Tag nach Ablauf der Frist für die Einreichung der Anträge.

Kosten

1 Steuermarke
16 Euro

Steuerbefreiung gemäß Präsidialerlass 642/72 - Schema b

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Nuove disposizioni in materia di beni culturali

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Codice dei beni culturali e del paesaggio, ai sensi dell'articolo 10 della L. 6 luglio 2002, n. 137. (Delega per la riforma dell'organizzazione del Governo e della Presidenza del Consiglio dei Ministri, nonché di en

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Kontakt

Contatti di Ufficio supporto giuridico amministrativo per le funzioni di tutela

Email - Segreteria:
uff.amministrativotutela@provincia.tn.it

Pec - Segreteria:
serv.soprintendenza@pec.provincia.tn.it

Telefono - Segreteria:
0461.496616

Fax - Segreteria:
0461.496659

Contatti di Serv. tecnico soprintendenza per i beni culturali

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Pec - Segreteria:
serv.soprintendenza@pec.provincia.tn.it

Telefono - Segreteria:
0461.496616

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Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 17.02.2026 12:14

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