Beschreibung
Die Eigentümer öffentlicher Wälder sind verpflichtet, diese nach Plänen zu bewirtschaften, für deren Ausarbeitung die Provinz Zuschüsse gewährt. Beiträge werden auch privaten Waldbesitzern gewährt, für die jedoch keine Verpflichtung besteht.
Zuschussfähige Ausgabenobergrenzen
Der Höchstbetrag der förderfähigen Ausgaben liegt bei 100.000 Euro pro Plan.
Beitragsmaßnahme
Die Beihilfemaßnahmen im Rahmen der "De-minimis"-Beihilferegelung sind:
- 50% in den meisten Fällen
- 10 % Aufschlag für erste Planentwürfe und/oder aggregierte Pläne und/oder bewaldete Gebiete mit geringem Einkommen
- 30 % Aufschlag, begrenzt auf die Kosten für die Erstellung der Auswirkungsstudie.