Beschreibung
Die für Familienpolitik zuständige Provinzbehörde gewährt einen Zuschuss zur Deckung der Kosten für einen technischen Organisationsbeauftragten (im Folgenden „R.T.O.“), der von jeder federführenden Organisation eingesetzt wird, um die Umsetzung des Arbeitsprogramms des Familienbezirks, in dem sie tätig ist, zu unterstützen.
Im Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 31. Oktober können die federführenden Organisationen der Familienbezirke einen Antrag auf einen Zuschuss zur Deckung der Kosten für die Mitarbeiter stellen, die die Tätigkeit der Familienbezirke im folgenden Jahr unterstützen.
Nach Bestätigung der Bewilligung wird der Zuschuss in zwei Raten ausgezahlt:
a. Nach Einreichung des Antrags auf eine Vorauszahlung wird innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Eingang des Antrags eine Rate in Höhe von 80 % des bewilligten Zuschusses ausgezahlt;
b. Nach Einreichung des Antrags auf Restzahlung wird der Restbetrag innerhalb von sechzig (60) Tagen nach Eingang des Antrags ausgezahlt.