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Zuschuss zur Deckung der Kosten für die RTO der Familienbezirke

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So beantragen Sie den Zuschuss für die federführenden Organisationen der Familienbezirke

Distretto family

Beschreibung

Die für Familienpolitik zuständige Provinzbehörde gewährt einen Zuschuss zur Deckung der Kosten für einen technischen Organisationsbeauftragten (im Folgenden „R.T.O.“), der von jeder federführenden Organisation eingesetzt wird, um die Umsetzung des Arbeitsprogramms des Familienbezirks, in dem sie tätig ist, zu unterstützen.

Im Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 31. Oktober können die federführenden Organisationen der Familienbezirke einen Antrag auf einen Zuschuss zur Deckung der Kosten für die Mitarbeiter stellen, die die Tätigkeit der Familienbezirke im folgenden Jahr unterstützen.

Nach Bestätigung der Bewilligung wird der Zuschuss in zwei Raten ausgezahlt:

a. Nach Einreichung des Antrags auf eine Vorauszahlung wird innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Eingang des Antrags eine Rate in Höhe von 80 % des bewilligten Zuschusses ausgezahlt;

b. Nach Einreichung des Antrags auf Restzahlung wird der Restbetrag innerhalb von sechzig (60) Tagen nach Eingang des Antrags ausgezahlt.

An wen es sich richtet

Die federführenden Organisationen der Familienbezirke sind die Empfänger des Zuschusses. Wie in Artikel 16 Absatz 1 Buchstabe b) des Landesgesetzes über das Familienwohl vorgesehen, können die Organisationen sowohl öffentlicher als auch privater Natur sein, und ihre Rolle ist in Abschnitt 4.2 der Leitlinien festgelegt.

So geht es

Der Förderantrag muss auf den beigefügten Formularen ausgefüllt und von der federführenden Organisation bei der Landesagentur für sozialen Zusammenhalt vom 1. Oktober bis zum 31. Oktober desdes Jahres, das dem Bezugsjahr des Arbeitsprogramms vorausgeht, unter Angabe der veranschlagten Kosten für die Durchführung der Zusammenarbeit oder der Erbringung der Dienstleistung. 

Dem Antrag auf Vorauszahlung sind beizufügen:

  • wenn die federführende Organisation eine öffentliche Einrichtung ist, eine Kopie des Beschlusses über die Vergabe der Dienstleistung sowie Unterlagen, aus denen die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtung hervorgeht;
  • wenn die federführende Organisation eine private Einrichtung ist, eine Kopie des Auftragsvertrags oder eine Schätzung der Unternehmenskosten des R.T.O., sofern dieser bei der federführenden Organisation angestellt ist.

Dem Antrag auf Restzahlung sind beizufügen:

  • ein Formular zur Selbsteinschätzung der Maßnahmen des Arbeitsprogramms auf der Grundlage des von der für Familienpolitik zuständigen Landesbehörde erstellten Standardmodells mit Angabe des Prozentsatzes der Umsetzung der Maßnahmen;
  • ein kurzer beschreibender Bericht, der die Umsetzung der Maßnahmen desArbeitsprogramms bestätigt. Dem Bericht sind Unterlagen beizufügen, diedie tatsächliche Durchführung der Aktivitätenbelegen(Veröffentlichungen, Informationsbroschüren,Plakate usw.);
  • Erklärung gemäß Artikel 47 des Präsidialdekrets 445/2000, in der die zugunsten des R.T.O. oder der mit der Dienstleistung beauftragten juristischen Person geleisteten Zahlungen bestätigt werden.

Zeiten und Fristen

Der Antrag auf den jährlichen Zuschuss muss jedes Jahr vom 1. Oktober bis zum 31. Oktober gestellt werden.

Der Antrag auf eine Vorauszahlung kann im Laufe des Jahres gestellt werden.

Der Antrag auf Restzahlung muss bis zum 31. Januar des auf die Gewährung des Zuschusses folgenden Jahres gestellt werden.

Kosten

Stempelsteuer
16,00 Euro

falls fällig

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Articolo 16, comma 2 ter della legge provinciale 2 marzo 2011, n. 1: approvazione dei nuovi criteri e modalità per la concessione di un contributo a sostegno del costo dei referenti tecnici organizzativi che supportano l''attività dei distretti per la famiglia.

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Legge provinciale 2 marzo 2011, n. 1 e ss.mm., art. 16, comma 2-ter. Approvazione schede di autovalutazione del Programma di lavoro, di cui alla deliberazione della Giunta provinciale n. 1898/2018, e delle attività dei referenti tecnici organizzativi, di cui alla deliberazione della Giunta provinciale n. 1900/2025.

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Approvazione della modulistica per la concessione di contributi a sostegno del costo dei referenti tecnici organizzativi che supportano l'attività dei Distretti per la Famiglia. Art.16 della legge provinciale 2 marzo 2011, n.1 e ss.mm.

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Sistema integrato delle politiche strutturali per la promozione del benessere familiare e della natalità

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Kontakt

Contatti di Ufficio per le politiche familiari gestione degli interventi economici

Pec - Segreteria:
agenzia.coesionesociale@pec.provincia.tn.it

Telefono - Segreteria:
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Contatti di Umse sviluppo e supporto alle politiche di coesione sociale

Email - Segreteria:
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Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 14.10.2026 18:10

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