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Zuschuss zugunsten des Trentiner Verbandes der Ortsvereine

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So beantragen Sie den Zuschuss zugunsten des Trentiner Verbandes der Ortsvereine

Beschreibung

Der Zuschuss wird dem Trentiner Verband der Ortsvereine gewährt, damit dieser seine Aufgaben in den Bereichen Vertretung, Unterstützung, Schutz und Koordination seiner Mitgliedsvereine wahrnehmen kann.

Beschränkungen

Der Antrag muss bis zum 30. November für die im folgenden Jahr geplanten Aktivitäten eingegangen sein.

An wen es sich richtet

Verband der lokalen Tourismusvereine des Trentino

Der Antrag muss vom gesetzlichen Vertreter des Verbandes gestellt werden

So geht es

Anträge sind durch Ausfüllen des entsprechenden Formulars und Übermittlung auf einem der folgenden Wege einzureichen:

  1. persönliche Abgabe beim Tourismusamt oder an den Publikums- und Informationsschaltern der Provinz;
  2. elektronisch an die zertifizierte E-Mail-Adresse des Tourismusamtes unter Beifügung:
  • digital signiertes Formular;
    oder
  • ein handschriftlich unterzeichnetes Formular zusammen mit einem Identitätsnachweis;

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

  • Erläuternder Bericht über die geplanten Maßnahmen sowie die damit verbundenen Einnahmen und Ausgaben
  • Datenschutz

Wird der Antrag per Post oder Fax eingereicht, muss eine Kopie eines gültigen Ausweisdokuments des Antragstellers beigefügt werden.

Formulare

Zeiten und Fristen

  

120 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Die 120-tägige Antwortfrist beginnt am Tag nach Ablauf der Frist für die Einreichung der Anträge.

Nach Erhalt des Zuschusses kann eine Vorauszahlung in Höhe von 80 % der bewilligten Förderung beantragt werden; der Restbetrag muss bis zum 31. Dezember des auf das Bewilligungsjahr folgenden Jahres beantragt werden.

Kosten

Stempelmarke
16 Euro

sofern nicht befreit

Dokumente

Referenzgesetzgebung

LEGGE SULLA PROMOZIONE TURISTICA PROVINCIALE 2020

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Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 14.09.2026 18:14

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