Beschreibung
Vom 2. bis 31. Mai jeden Jahres kann bei der Agenzia per la Coesione Sociale - Ufficio per le politiche familiari e gestione interventi economici, UMSE sviluppo e supporto alle politiche di coesione sociale, der Autonomen Provinz Trient, ein Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für die Durchführung von Sommerferienaktivitäten gestellt werden, wobei der Antrag auf Gewährung des Zuschusses für die durchgeführten Aktivitäten spätestens am 20. September eingereicht werden muss.
Mit dem Beschluss der Provinzregierung Nr. 566 vom 31. März 2023, der später durch den Beschluss Nr. 2076 vom 20. Oktober 2023 geändert wurde, wurden die Kriterien und Verfahren für die Gewährung von Zuschüssen für die Durchführung von Tageslagern, Zeltlagern und Daueraufenthalten genehmigt.
Die Beiträge werden für Tagescamps, Campingplätze und Daueraufenthalte gewährt, die ausschließlich auf dem Gebiet der Provinz Trient zwischen dem 1. Juni und dem 15. September eines jeden Jahres zugunsten von in der Provinz Trient ansässigen Jugendlichen im Kindergartenalter und im ersten und zweiten Zyklus der allgemeinen und beruflichen Bildung, die unter 18 Jahre alt sind, organisiert werden
● Tagescamps sind sozialpädagogische Aktivitäten, die tagsüber ohne Übernachtung und mit ständiger Begleitung und Aufsicht organisiert werden. Sie müssen mindestens 5 aufeinanderfolgende Tage dauern, wobei tagsüber mindestens 4 Stunden lang Aktivitäten angeboten werden;
● Camps sind sozialpädagogische Aktivitäten, die mit ständiger Unterkunft, Verpflegung, Betreuung und Beaufsichtigung an einem bestimmten Ort und für eine bestimmte Gruppe von Personen durchgeführt werden und in Form einer kollektiven Selbstverwaltung organisiert und geleitet werden. Sie müssen mindestens 7 Tage und 6 aufeinanderfolgende Nächte pro Schicht dauern;
● Ständige Aufenthalte sind sozialpädagogische Tätigkeiten mit ständiger Unterkunft, Verpflegung, Betreuung und Beaufsichtigung, die mit überwiegend bezahlten Arbeitskräften (Angestellte, gelegentliche Selbstständige, koordinierte und kontinuierliche Arbeitsverhältnisse oder andere gesetzlich vorgesehene ähnliche Formen) durchgeführt werden. Sie müssen mindestens 7 Tage und 6 aufeinanderfolgende Nächte pro Schicht dauern.
Der Beitrag wird nach der Anzahl der Kinder bemessen, die sich tatsächlich jeden Tag auf dem Campingplatz, im Tagescamp oder in der Dauerunterkunft aufhalten, und wird für jede Art der angebotenen Aktivität unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Komplexität und des unterschiedlichen Organisations- und Verwaltungsaufwands für ihre Durchführung differenziert.
Leistungsmaßnahme: Beitrag pro Teilnehmer und pro Tag des Sommerurlaubs:
● 4,10 Euro für das Tagescamp;
● 2,70 Euro für das Ferienlager
● 6,30 Euro für den Daueraufenthalt.
Für jedes Kind/jeden Jugendlichen mit Bescheinigung L. 104/92 beträgt der Beitrag pro Teilnahmetag 40,00 Euro für Lager, 50,00 Euro für Tageslager und 60,00 Euro für Daueraufenthalte.