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Zuschuss für die Organisation von sozialpädagogischen Sommeraufenthalten

  • Aktiv

Gemeinnützige Organisationen können einen Zuschuss beantragen, um in der Provinz Trentino sommerliche Tages- oder Wohnaktivitäten für Minderjährige mit Wohnsitz im Trentino durchzuführen

Hervorgehobenes

Hervorgehobenes

Anträge können vom 1. bis zum 30. April eines jeden Jahres eingereicht werden.

Beschreibung

Vom 1. bis 30. April eines jeden Jahres kann ein Antrag auf einen Zuschuss für die Durchführung von Sommerferienaktivitäten gestellt werden. Der Zuschussantrag muss ausschließlich von den förderfähigen Einrichtungen nach Abschluss der Aktivitäten und in jedem Fall bis spätestens 30. September eines jeden Jahres eingereicht werden. Mit Beschluss Nr. 247 des Provinzialrats vom 20. Februar 2026 wurden die Kriterien und Verfahren für die Gewährung der Zuschüsse genehmigt.

Sommerzentren, die Tagesaktivitäten anbieten, und Ferienlager oder ständige Aufenthalte, die Aktivitäten zu Wohnzwecken anbieten, kommen für Zuschüsse der Provinz in Frage. Die Aktivitäten müssen auf dem Gebiet der Provinz Trient für Jugendliche organisiert werden, die in der Provinz Trient wohnhaft sind, die sich im Kindergartenalter befinden oder die den ersten und zweiten Zyklus der allgemeinen und beruflichen Bildung absolvieren und die noch nicht 18 Jahre alt sind.

  • Ferienzentren sind Einrichtungen, die an mindestens fünf aufeinander folgenden Tagen in der Woche Tagesaktivitäten anbieten (mit einer Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigung von mindestens vier Stunden pro Tag), die auch höchstens zwei Übernachtungen während der Woche umfassen können, mit ständiger Tagesbetreuung und Aufsicht, die an einem bestimmten Ort und für eine feste Gruppe von Nutzern durchgeführt werden, die in Form einer kollektiven Selbstverwaltung oder durch den Einsatz von bezahlten Arbeitskräften organisiert und verwaltet werden (Angestellte, gelegentliche Selbstständige, koordinierte und kontinuierliche Kooperationsbeziehungen oder andere ähnliche gesetzlich vorgesehene Formen);
  • Ständige Ferienlager oder -aufenthalte (z. B. Campingplätze), die Tätigkeiten umfassen, die mindestens sieben Tage und sechs aufeinanderfolgende Nächte pro Schicht dauern, Unterkunft, Verpflegung, Verpflegung, Betreuung und Bewachung bieten, an einem bestimmten Ort und für eine feste Gruppe von Nutzern durchgeführt werden und in Form einer kollektiven Selbstverwaltung oder durch den Einsatz von bezahlten Arbeitskräften (Arbeitnehmern, gelegentlichen Selbstständigen, koordinierten und kontinuierlichen Kooperationsbeziehungen oder anderen gesetzlich vorgesehenen ähnlichen Formen) organisiert und verwaltet werden.

Der Beitrag wird auf der Grundlage der Anzahl der tatsächlich anwesenden Kinder anerkannt und ist für jede Art der angebotenen Aktivität wie nachstehend beschrieben differenziert.

Sommerzentren:

  • 8,00 Euro für jeden Tag der Ganztagsbetreuung (8 Stunden);
  • 4,00 Euro für jeden Tag mit Teilzeitbetreuung (4 Stunden);
  • 60,00 Euro für jeden Tag der Teilnahme von Personen mit Behinderungen, die gemäß dem Gesetz Nr. 104 vom 5. Februar 1992 zertifiziert sind;

Kolonien oder Daueraufenthalte:

  • 10,00 Euro für jeden Tag der Anwesenheit;
  • 70,00 Euro für jeden Tag der Anwesenheit für Benutzer mit Behinderungen, die gemäß dem Gesetz Nr. 104 vom 5. Februar 1992 zertifiziert sind.

An wen es sich richtet

Antragsberechtigt für den Zuschuss für sozialpädagogische Aufenthalte sind Einrichtungen, Verbände oder andere gemeinnützige Organisationen, die einen eingetragenen Sitz oder einen operativen Sitz in der Provinz Trient haben und die angegebenen Anforderungen erfüllen.

So geht es

Verfahren:

Das Verfahren für die Zulassung und Auszahlung des Beitrags wird in den folgenden Schritten kurz beschrieben:

  1. Der Beitragsantrag muss unter Einhaltung der gegebenenfalls fälligen Stempelgebühren vom 1. April bis zum 30. April eines jeden Jahres über die digitale Plattform "Stanza del cittadino" eingereicht werden, die im Abschnitt "Anmeldung zum Dienst" unten zugänglich ist. Der Zugang zur Webanwendung erfolgt über die Identifizierung mit SPID, CIE, CPS/CNS.
  2. Nach der Einreichung des Antrags, innerhalb von 60 Tagen ab dem Tag nach Ablauf der Antragsfrist, gibt das zuständige Amt der Agentur für sozialen Zusammenhalt nach eigenem Ermessen die für förderungswürdig befundenen Anträge frei und benachrichtigt die Interessenten.
  3. Während der Sommermonate führen die Organisationen die geplanten Aktivitäten an den im Antrag angegebenen Orten und zu den angegebenen Zeiten durch und sind verpflichtet, ein Verzeichnis der täglichen Anwesenheit der Nutzer und Betreiber (in Papierform oder per Computer) und am Ende jeder Schicht eine von einem Erziehungsberechtigten unterzeichnete Anwesenheitsbescheinigung zu erstellen (Formulare im Abschnitt "Dokumente" unten).
    Wichtig: Änderungen des Ortes und/oder des Zeitraums der Aktivität oder eine Erhöhung der Anzahl der Tage der Aktivität gegenüber den Angaben im Antrag müssen vor Beginn der Aktivität mitgeteilt werden.
  4. Die für einen Zuschuss in Frage kommenden Personen müssen nach Abschluss der Aktivität, in jedem Fall aber bis zum 30. September eines jeden Jahres, den Zuschussantrag über die digitale Plattform "Stanza del cittadino" einreichen. (Der Zuschussantrag wird so bald wie möglich auf der Plattform zur Verfügung gestellt).
  5. Die Entscheidung über die Gewährung des Zuschusses wird von der zuständigen Struktur innerhalb von 80 Tagen nach Ablauf der Meldefrist getroffen. In der Entscheidung wird der Betrag für jede Einrichtung beziffert. Die Zahlung erfolgt in einer einzigen Tranche, sobald die Maßnahme vollstreckbar geworden ist.
  6. Die zuständige Struktur führt regelmäßig Kontrollen durch, einschließlich Vor-Ort-Kontrollen am Ort der Durchführung der Aktivitäten, um zu überprüfen, ob die Aktivität in Übereinstimmung mit den Kriterien ausgezahlt wird.

Ausführliche Informationen finden Sie im Anhang des Beschlusses des Provinzialrats Nr. 247 vom 20. Februar 2026: "Kriterien und Modalitäten für die Gewährung von Beiträgen für die Durchführung von sozialpädagogischen Aufenthalts- oder Kolonieaktivitäten in Anwendung von Artikel 2 des Provinzialgesetzes Nr. 6 vom 28. Mai 2009", verfügbar in der Rubrik "Referenzbestimmungen".

Zeiten und Fristen

2026 30 Apr

Termini di presentazione delle domande soggiorni socio-educativi 01.04.2026 ⇢ 30.04.2026

Anmerkung

La domanda di rendicontazione va presentata entro il 30 settembre 2026.

60 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

60 Tage ab dem Tag nach Ablauf der Frist für die Einreichung der Bewerbungen für die Zulassungsphase.

Kosten

Steuermarke
16,00 Euro

wenn nicht gemäß Präsidialerlass 642/72 befreit

Zugang zum Service

Authentifizierung

Elektronischer Personalausweis (CIE)
Gesundheitskarte des Landes (CPS)
Bürgerkarte (CNS)
SPID Stufe 2

Dokumente

Referenzgesetzgebung

L.P. 28 maggio 2009, n. 6 (art. 2). Approvazione "Criteri e modalità per la concessione di contributi annuali per la realizzazione di soggiorni socio- educativi a favore della popolazione giovanile trentina" - in sostituzione di quelli approvati con deliberazione della Giunta provinciale n. 566 di data 31 marzo 2023 e s.m.i.

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Norme per la promozione e la regolazione dei soggiorni socio-educativi e modificazione dell'articolo 41 della legge provinciale 28 marzo 2009, n. 2, relativo al commercio

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