Hervorgehobenes
Der Bericht kann vom 3. September bis zum 30. September 2026 eingereicht werden.
Gemeinnützige Organisationen können einen Zuschuss für die Durchführung von Sommeraktivitäten (tagsüber oder mit Übernachtung) in der Provinz beantragen, die sich an im Trentino ansässige Minderjährige richten.
Der Bericht kann vom 3. September bis zum 30. September 2026 eingereicht werden.
Vom 1. bis zum 30. April eines jeden Jahres kann ein Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für die Durchführung von Sommeraufenthalten gestellt werden. Der Antrag auf Auszahlung des Zuschusses muss ausschließlich von den zur Förderung berechtigten Einrichtungen nach Abschluss der Aktivitäten und in jedem Fall spätestens bis zum 30. September eines jeden Jahres eingereicht werden. Mit Beschluss der Landesregierung Nr. 247 vom 20. Februar 2026 (geändert durch Beschluss der Landesregierung Nr. 967 vom 25. Juni 2026) wurden die Kriterien und Modalitäten für die Gewährung der Zuschüsse genehmigt.
Gegenstand der Landesförderung sind Sommercamps, die Tagesaktivitäten vorsehen, sowie Ferienlager oder Daueraufenthalte, die Aktivitäten mit Übernachtung beinhalten. Die Aktivitäten müssen auf dem Gebiet der Provinz zugunsten von Jugendlichen organisiert werden, die in der Provinz Trient ansässig sind, im Alter für den Besuch des Kindergartens oder für den Besuch der ersten und zweiten Stufe der Schulbildung und Ausbildung sind und jünger als 18 Jahre sind.
Der Zuschuss wird auf der Grundlage der Anzahl der tatsächlich anwesenden Kinder gewährt und ist je nach Art der angebotenen Aktivität wie nachstehend angegeben gestaffelt.
Sommercamps:
Ferienlager oder Daueraufenthalte:
Den Zuschuss für sozialpädagogische Aufenthalte können Einrichtungen, Vereine oder andere gemeinnützige Organisationen beantragen, die ihren satzungsmäßigen oder tatsächlichen Sitz in der Provinz Trient haben und die genannten Voraussetzungen erfüllen.
Die Abrechnung kann von den bereits zur Förderung zugelassenen Antragstellern eingereicht werden.
Vorgehensweise:
Das Verfahren für die Bewilligung und Auszahlung des Zuschusses wird in den folgenden Schritten kurz beschrieben:
Detaillierte Informationen finden sich im Anhang zum Beschluss der Landesregierung Nr. 247 vom 20. Februar 2026: „Kriterien und Modalitäten für die Gewährung von Zuschüssen zur Durchführung von sozialpädagogischen Aufenthalten oder Ferienlagern in Umsetzung von Artikel 2 des Landesgesetzes Nr. 6 vom 28. Mai 2009“, abrufbar im Abschnitt „Relevante Rechtsvorschriften“.
La domanda di rendicontazione va presentata entro il 30 settembre 2026.
80 Tage ab dem Tag nach Ablauf der Einreichungsfrist für die Abrechnungen.
Die Stempelmarke ist bei der Antragstellung erforderlich, jedoch NICHT bei der Abrechnung.
Einreichung von Vorschlägen für öffentlich-private Partnerschaften (PPP) - Ihre Praktiken
L.P. 28 maggio 2009, n. 6 (art. 2). Approvazione "Criteri e modalità per la concessione di contributi annuali per la realizzazione di soggiorni socio- educativi a favore della popolazione giovanile trentina" - in sostituzione di quelli approvati con deliberazione della Giunta provinciale n. 566 di data 31 marzo 2023 e s.m.i.
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