Beschreibung
Landwirtschaftliche Berufsverbände (landwirtschaftliche Gewerkschaften) können einen Zuschuss für die Informationstätigkeit durch die Erstellung und Verbreitung von Veröffentlichungen erhalten.
Der Zuschuss beläuft sich auf 100 % der als förderfähig erachteten Ausgaben für die Erstellung und Verbreitung von Veröffentlichungen im Rahmen der im Provinzhaushalt verfügbaren Mittel.
Der Zuschuss wird nach den in Punkt 6 des Kriterienbeschlusses beschriebenen und im folgenden Anhang dargelegten Parametern berechnet:
Beschränkungen
Die Frist für die Einreichung des Antrags ist der 31. Dezember des Jahres, das dem Bezugsjahr vorausgeht.