Beschreibung
Diese Art von Beihilfen ist speziell auf den Tierhaltungssektor und den Pflanzenbau ausgerichtet: Die Maßnahme wurde beschlossen, um den Anbau von Dauergrünland in hochgelegenen Berggebieten zu fördern, wo die Mahd die für die Fütterung der Tiere erforderliche Futtergrundlage sicherstellt, zur Erhaltung und Pflege des Gebiets sowie zur Verhinderung bzw. Eindämmung der Entvölkerung beiträgt und ein wesentlicher Bestandteil der Landschaftspflege ist.
Durch die Förderung des Erwerbs technologisch fortschrittlicher Maschinen und Geräte für die Heuernte zielt die Initiative darauf ab, die Gesamtleistung und die Nachhaltigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe in der Provinz zu verbessern. Die Beihilfen fördern die Anpassung der Produktion an die Marktbedürfnisse und die Besonderheiten der Berggebiete und gewährleisten gleichzeitig mehr Sicherheit für die Landwirte sowie den Schutz der Naturlandschaft, die ein identitätsstiftendes Element und ein Motor der lokalen Tourismuswirtschaft ist.
Diese Beihilfe ist nicht mit anderen öffentlichen Beihilfen für dieselbe Maßnahme kumulierbar.
Die Beihilfen werden als Kapitalzuschuss gewährt.
Nachfolgend Hinweisezur Förderfähigkeit:
-Mindestbetrag7.000,00Euroohne MwSt.
-Höchstbetrag40.000,00Euroohne MwSt.
Die maximale Beihilfeintensität beträgt 50 %.
Es kann nur ein einziger Förderantrag gestellt werden, der mehrere zu finanzierende Vorhaben enthalten kann.
Förderfähig sind ausschließlich der Kauf von fabrikneuen Maschinen und Geräten für den Futterbau (Heuernte), wobei pro Typ nur eine Maschine oder ein Gerät im Rahmen des im Anhang angegebenen Wertes gefördert werden kann.
Zu den förderfähigen Ausgabenkategorien gehören:
- Landwirtschaftliche Maschinen: Motormäher mit mechanischem oder hydrostatischem Antrieb, sofern sie eine Mindestleistung von 8 CV aufweisen.
- Spezialausrüstung: Heurechen (auch mit Pick-up und Multi-Twister-Band) sowie spezielle Räder für den Einsatz an Hängen (z. B. Stachelräder, Klauenräder oder Zwillingsräder).
- Zubehör: Eventuelles Zubehör für die erworbenen Maschinen oder Geräte
Es sind nur Ausgaben zulässig, die nach Einreichung des Beihilfeantrags getätigt wurden; der Beginn von Arbeiten oder rechtliche Verpflichtungen (wie Bestellungen) vor Antragstellung führen dazu, dass das gesamte Vorhaben nicht förderfähig ist.
Beschränkungen
Anträge können vom 6. Mai 2026 bis zum 30. Juni 2026 eingereicht werden .
Förderfähig sind Ausgaben, die vom Begünstigten per Bank- oder Postüberweisung oder per Ri.Ba auf das auf den Namen des Begünstigten lautende Konto gezahlt wurden.
Auf allen Rechnungen und Zahlungen muss der einheitliche Projektcode (CUP) angegeben werden. Der Code wird von der zuständigen Stelle bei der Genehmigung der Initiative zur Gewährung des Zuschusses vergeben.
Der Kauf muss ausschließlich zum Zwecke des Eigentums erfolgen. Finanzierungsformen über Leasing sind nicht zulässig.
Verwendungszweckbindung: Das Unternehmen ist verpflichtet, die erworbenen Güter nicht zu veräußern, nicht abzutreten und ihren Verwendungszweck für mindestens 3 Jahre ab dem Datum der Einreichung des Antrags auf Endabrechnung (Rechnungslegung) aufrechtzuerhalten.