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Zuschuss für den Kauf von Maschinen und Geräten für den Futterbau

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Kriterien und Modalitäten für den Erhalt von Beihilfen zum Kauf von Maschinen und Geräten für den Futterbau

Beschreibung

Diese Art von Beihilfen ist speziell auf den Tierhaltungssektor und den Pflanzenbau ausgerichtet: Die Maßnahme wurde beschlossen, um den Anbau von Dauergrünland in hochgelegenen Berggebieten zu fördern, wo die Mahd die für die Fütterung der Tiere erforderliche Futtergrundlage sicherstellt, zur Erhaltung und Pflege des Gebiets sowie zur Verhinderung bzw. Eindämmung der Entvölkerung beiträgt und ein wesentlicher Bestandteil der Landschaftspflege ist. 

Durch die Förderung des Erwerbs technologisch fortschrittlicher Maschinen und Geräte für die Heuernte zielt die Initiative darauf ab, die Gesamtleistung und die Nachhaltigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe in der Provinz zu verbessern. Die Beihilfen fördern die Anpassung der Produktion an die Marktbedürfnisse und die Besonderheiten der Berggebiete und gewährleisten gleichzeitig mehr Sicherheit für die Landwirte sowie den Schutz der Naturlandschaft, die ein identitätsstiftendes Element und ein Motor der lokalen Tourismuswirtschaft ist.

Diese Beihilfe ist nicht mit anderen öffentlichen Beihilfen für dieselbe Maßnahme kumulierbar.

Die Beihilfen werden als Kapitalzuschuss gewährt.

Nachfolgend Hinweisezur Förderfähigkeit:

-Mindestbetrag7.000,00Euroohne MwSt. 

-Höchstbetrag40.000,00Euroohne MwSt.

Die maximale Beihilfeintensität beträgt 50 %.

Es kann nur ein einziger Förderantrag gestellt werden, der mehrere zu finanzierende Vorhaben enthalten kann. 

Förderfähig sind ausschließlich der Kauf von fabrikneuen Maschinen und Geräten für den Futterbau (Heuernte), wobei pro Typ nur eine Maschine oder ein Gerät im Rahmen des im Anhang angegebenen Wertes gefördert werden kann.
Zu den förderfähigen Ausgabenkategorien gehören:

  • Landwirtschaftliche Maschinen: Motormäher mit mechanischem oder hydrostatischem Antrieb, sofern sie eine Mindestleistung von 8 CV aufweisen.
  • Spezialausrüstung: Heurechen (auch mit Pick-up und Multi-Twister-Band) sowie spezielle Räder für den Einsatz an Hängen (z. B. Stachelräder, Klauenräder oder Zwillingsräder).
  • Zubehör: Eventuelles Zubehör für die erworbenen Maschinen oder Geräte

Es sind nur Ausgaben zulässig, die nach Einreichung des Beihilfeantrags getätigt wurden; der Beginn von Arbeiten oder rechtliche Verpflichtungen (wie Bestellungen) vor Antragstellung führen dazu, dass das gesamte Vorhaben nicht förderfähig ist.

Beschränkungen

Anträge können vom 6. Mai 2026 bis zum 30. Juni 2026 eingereicht werden .

Förderfähig sind Ausgaben, die vom Begünstigten per Bank- oder Postüberweisung oder per Ri.Ba auf das auf den Namen des Begünstigten lautende Konto gezahlt wurden.

Auf allen Rechnungen und Zahlungen muss der einheitliche Projektcode (CUP) angegeben werden. Der Code wird von der zuständigen Stelle bei der Genehmigung der Initiative zur Gewährung des Zuschusses vergeben. 

Der Kauf muss ausschließlich zum Zwecke des Eigentums erfolgen. Finanzierungsformen über Leasing sind nicht zulässig.

Verwendungszweckbindung: Das Unternehmen ist verpflichtet, die erworbenen Güter nicht zu veräußern, nicht abzutreten und ihren Verwendungszweck für mindestens 3 Jahre ab dem Datum der Einreichung des Antrags auf Endabrechnung (Rechnungslegung) aufrechtzuerhalten.

An wen es sich richtet

Anspruch auf die in dieser Maßnahme vorgesehene Beihilfe haben gemäß dem Landesgesetz 4/2003:

a) Einzelbetriebe der Landwirtschaft im Sinne der geltenden staatlichen und provinzialen Rechtsvorschriften;

b) Gesellschaften, die zum Betrieb von landwirtschaftlichen Betrieben im Sinne von Buchstabe a) gegründet wurden.

Fördervoraussetzungen:

  • Besitz einer landwirtschaftlichen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
  • Vorliegen einer aktuellen elektronischen Betriebsakte bei der Provinz Trient.
  • Verfügbarkeit einer Mindestfläche von 2 Hektar mehrartiger Dauergrünlandfläche in der Provinz Trient, die seit mindestens 12 Monaten in der Betriebsakte verzeichnet ist (vorbehaltlich Ausnahmeregelungen für Junglandwirte).
  • Für Viehzucht- oder Mischbetriebe gilt die Einhaltung spezifischer Parameter im Verhältnis UBA/Hektar: maximal 2,5 für Milchkuh-, Schaf- und Ziegenhaltungen; maximal 2 für sonstige Tierhaltungen.

So geht es

Die Anträge müssen unter Verwendung der auf dem Portal verfügbaren elektronischen Verfahren eingereicht werden https://srt.infotn.it 

Um den Antrag einzureichen, ist Folgendes erforderlich:

- über eine digitale Signatur verfügen;

- Die Person, die den Antrag einreicht (der Antragsteller oder der beauftragte Berater), muss sich auf dem Portal registrieren, wie auf dieser Webseite beschrieben

Der Antrag muss von der zur Unterzeichnung des Dokuments berechtigten Person digital signiert werden, andernfalls ist er unzulässig.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Dem Antrag auf Unterstützung muss ein vom Lieferanten unterzeichneter, datierter und gültiger Kostenvoranschlag auf Briefpapier mit dem Logo des Lieferanten beigefügt werden, auf dem der Firmenname, die Eintragungsnummer bei der C.C.I.A.A., der Steuernummer und/oder der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder ähnlicher Identifikationscodes. Der Kostenvoranschlag muss zudem detailliert und im Vergleich zu den Marktpreisen wettbewerbsfähig sein, und die technischen Merkmale müssen deutlich hervorgehoben sein.

Zeiten und Fristen

2026 30 Jun

Periodo per la presentazione delle domande 06.05.2026 ⇢ 30.06.2026

30 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

ab dem Tag nach Ablauf der Frist für die Einreichung der Anträge.

Die Prüfung der Anträge obliegt der für Landwirtschaft zuständigen Dienststelle, die den technisch-administrativen Bericht erstellt. Das Verfahren wird innerhalb von 90 Tagen ab dem Tag nach der Genehmigung der Rangliste durch den Leiter abgeschlossen; Dieser Beschluss sieht die Gewährung des Zuschusses vor und legt unter anderem Folgendes fest: Begünstigter, förderfähige Ausgaben, Zuschusssatz, Höhe des Zuschusses, CUP-Code und Fristen für die Durchführung der Maßnahmen.

Die Entscheidung über die Gewährung bzw. Ablehnung des Zuschusses wird dem Begünstigten per PEC-Schreiben an den landwirtschaftlichen Betrieb mitgeteilt.

Die Abrechnung der getätigten Ausgaben muss vom Begünstigten innerhalb von 18 Monaten ab dem Datum des Beschlusses über die Gewährung des Zuschusses vorlegen.

Für die endgültige Auszahlung des Zuschusses muss ein entsprechender Zahlungsantrag ebenfalls über das Portalhttps://srt.infotn.it/ eingereicht werden, der vom Antragsteller digital unterzeichnet ist und den beantragten Betrag ohne Mehrwertsteuer und nicht förderfähige Ausgaben angibt.

Bei Anträgen, die die vorgesehenen Voraussetzungen nicht erfüllen, wird ein Ablehnungsbescheid erlassen.

Innerhalb der Frist von 18 Monaten ab dem Datum der Genehmigung der Rangliste kann eine Nachrückung in der oben genannten Prioritätenrangliste erfolgen, sofern zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt oder aus etwaigen Einsparungen aufgrund eines geringeren Bedarfs im Rahmen der Prüfung zurückgewonnen werden.

Kosten

KOSTENLOS

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Sostegno dell'economia agricola, disciplina dell'agricoltura biologica e della contrassegnazione di prodotti geneticamente non modificati

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Criteri generali e modalità attuative per la concessione dei contributi previsti dall''articolo 42 "Agevolazioni per la zootecnia" e dall''articolo 46 "Agevolazioni per le produzioni vegetali" della legge provinciale 28 marzo 2003, n. 4 (legge provinciale in materia di agricoltura), relativamente all''acquisto di macchinari e attrezzature per la fienagione, e contestuale apertura del bando per l''annualità 2026.

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Kontakt

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Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 14.07.2026 12:02

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