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Zuschuss für den Betrieb der Notaufnahme für Minderjährige

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Zuschuss für akkreditierte Einrichtungen zur Durchführung des Notunterkunftsdienstes für Minderjährige in Notsituationen im Zeitraum vom 1. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2031

Beschreibung

Mit Beschluss Nr. 1595 vom 16. Oktober 2026 wurde die Ausschreibung zur Gewährung eines Zuschusses zur Deckung der Kosten für den Betrieb der Notunterkunft für Minderjährige gemäß Art. 36a des Landesgesetzes vom 27. Juli 2007, Nr. 13, für den Zeitraum vom 1. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2031 genehmigt.

Der Sofortaufnahmedienst für Minderjährige gewährleistet Schutz, Fürsorge und eine sofortige Versorgung der Grundbedürfnisse von Minderjährigen (in der Regel im Alter zwischen 12 und 17 Jahren), die gefährdet oder verlassen sind, kein geeignetes familiäres Umfeld haben oder sich in Notsituationen befinden (z. B. unbegleitete minderjährige Ausländer).

Die Ausschreibung legt den Gegenstand und die Merkmale des vom Antragsteller einzureichenden Projektvorschlags, die Teilnahmebedingungen für das Auswahlverfahren, die Modalitäten und Kriterien für die Bewertung der Projekte, Informationen zur Antragstellung und zum Verfahren, die förderfähigen Ausgaben sowie die Modalitäten für die Auszahlung und Abrechnung des Zuschusses fest.

An wen es sich richtet

Einen Antrag auf Förderung stellen können Einrichtungen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

a) die Voraussetzungen gemäß den Artikeln 94, 95 und 97 des Gesetzesdekrets Nr. 36/2023 analog und soweit vereinbar erfüllen;

b) über die Zulassung zur Tätigkeit im Bereich der Sozialfürsorge in der Provinz Trient gemäß dem Dekret des Provinzpräsidenten Nr. 3-78/Leg vom 9. April 2018 mit dem Titel „Durchführungsbestimmungen zu den Artikeln 19, 20 und 21 des Landesgesetzes Nr. 13 vom 27. Juli 2007 (Sozialpolitik in der Provinz Trient) über die Genehmigung, Zulassung und Aufsicht von Trägern, die im Sozial- und Betreuungsbereich tätig sind“ im Funktionsbereich „Wohnheime“ des Bereichs „Kindheit und Elternschaft“;

c) mindestens 5 Jahre Erfahrung, auch nicht ununterbrochen, innerhalb der letzten 10 Jahre vor Veröffentlichung dieser Ausschreibung in der Leitung von Sozialhilfemaßnahmen, die in den Funktionsbereich „Wohnformen“ des Bereichs „Kindheit und Elternschaft“ fallen.

So geht es

Der Antrag muss unter Verwendung der dafür vorgesehenen Formulare ausgefüllt und innerhalb der festgelegten Fristen per zertifizierter E-Mail (PEC) an die Adresseserv.politichesociali@pec.provincia.tn.it gesendet werden.

Der Betreff der E-Mail muss genau folgenden Wortlaut enthalten: „ENTHÄLT ANTRAG AUF ZUSCHUSS FÜR DEN BETRIEB DES NOTFALLBETREUUNGSDIENSTES FÜR MINDERJÄHRIGE“.

Die Unterlagen können digital oder handschriftlich unterzeichnet werden (in diesem Fall muss eine Kopie eines gültigen Ausweisdokuments beigefügt werden).

Die Antragsteller können bis spätestens fünf Tage vor Ablauf der Frist für die Einreichung der Anträge über die folgende PEC-Adresse serv.politichesociali@pec.provincia.tn.itInformationen anfordern oder Klarstellungen zum Inhalt der Ausschreibung einholen, wobei im Betreff Folgendes anzugeben ist:„Anfrage zur Ausschreibung für den Zuschuss zur Verwaltung der Notunterkunft für Minderjährige“. Die Klarstellungsanfragen und die entsprechenden Antworten werden auf dieser Seite veröffentlicht.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Dem Förderantrag müssen die nachfolgend aufgeführten Unterlagen beigefügt werden, wobei die auf dieser Seite veröffentlichten Formulare zu verwenden sind:

  • Formular für die Ersatzerklärung über das Vorliegen der Voraussetzungen
  • Kopie des Ausweisdokuments (bei Verwendung einer eigenhändigen Unterschrift)
  • Formular für den Projektvorschlag
  • Gegebenenfalls Absichtserklärung im Falle der Gründung eines Vereins
  • Formular mit den Zahlungsdaten

Formulare

Zeiten und Fristen

Frist für die Einreichung des Förderantrags: 23. Oktober 2026 – 23. November 2026

Kosten

Stempelsteuer
16,00 Euro

falls fällig

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Approvazione del "Bando per la concessione di un contributo a copertura delle spese relative alla gestione del Servizio di pronta accoglienza per minorenni, ai sensi dell''art. 36 bis della legge provinciale 27 luglio 2007, n. 13. Periodo 1 gennaio 2027 - 31 dicembre 2031"(Euro 3.250.000,00=).

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Begleitdokumente

Bando per la concessione di un contributo per la gestione del servizio di pronta accoglienza per minorenni ai sensi dell'art. 36 bis della LP 27 luglio 2007, n. 13 - periodo 01.01.2027-31.12.2031

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MODALITÀ, CRITERI E SUBCRITERI DI VALUTAZIONE DEI PROGETTI CON RELATIVA PONDERAZIONE nell’ambito del bando per la concessione di un contributo per la gestione di un “SERVIZIO DI PRONTA ACCOGLIENZA PER MINORI” PER IL PERIODO 01/01/2027-31/12/2031

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SCHEMA DI CONVENZIONE PER LA GESTIONE DEL SERVIZIO DI PRONTA ACCOGLIENZA PER MINORENNI PER IL PERIODO 01/01/2027-31/12/2031

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Tabella A - personale in servizio presso il Servizio di pronta accoglienza attualmente gestito dall'Associazione provinciale per i minori APPM

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Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 23.10.2026 12:26

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