Beschreibung
Mit Beschluss Nr. 1595 vom 16. Oktober 2026 wurde die Ausschreibung zur Gewährung eines Zuschusses zur Deckung der Kosten für den Betrieb der Notunterkunft für Minderjährige gemäß Art. 36a des Landesgesetzes vom 27. Juli 2007, Nr. 13, für den Zeitraum vom 1. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2031 genehmigt.
Der Sofortaufnahmedienst für Minderjährige gewährleistet Schutz, Fürsorge und eine sofortige Versorgung der Grundbedürfnisse von Minderjährigen (in der Regel im Alter zwischen 12 und 17 Jahren), die gefährdet oder verlassen sind, kein geeignetes familiäres Umfeld haben oder sich in Notsituationen befinden (z. B. unbegleitete minderjährige Ausländer).
Die Ausschreibung legt den Gegenstand und die Merkmale des vom Antragsteller einzureichenden Projektvorschlags, die Teilnahmebedingungen für das Auswahlverfahren, die Modalitäten und Kriterien für die Bewertung der Projekte, Informationen zur Antragstellung und zum Verfahren, die förderfähigen Ausgaben sowie die Modalitäten für die Auszahlung und Abrechnung des Zuschusses fest.