Beschreibung
Beschränkungen
Anträge auf Gewährung der in Artikel 13 des Landesgesetzes 15/2007 vorgesehenen Zuschüsse müssen im Bezugsjahr vierteljährlich mindestens 15 Kalendertage vor Beginn der Veranstaltung, auf die sie sich beziehen, eingereicht werden.
1. Quartal:Januar–März
Antragsfrist:
bis zum 15. November des Vorjahres für außerordentliche Veranstaltungen, die vom 1. bis zum 15. Januar bzw. vom 15. Januar bis zum 31. März stattfinden;
2. Quartal: April–Juni
Einreichungszeitraum: vom 1. April bis zum 30. Juni
3. Quartal: Juli–September
Antragsfrist vom 1. Juli bis zum 30. September
4. Quartal: Oktober–Dezember
Antragsfrist vom 1. Oktober bis zum 15. November
Die Fördermittelempfänger müssen der zuständigen Landesbehörde rechtzeitig, mindestens 10 Tage vor Beginn der Maßnahme, das gesamte Werbematerial der finanzierten Maßnahme und Initiativen (Plakate, Broschüren, Pressemitteilungen, Einladungen usw.) vorlegen, um die Überwachung und Überprüfung der durchgeführten Maßnahme zu ermöglichen.