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Zuschuss für außergewöhnliche kulturelle Veranstaltungen

  • Aktiv

So beantragen Sie einen finanziellen Zuschuss für die Organisation von Veranstaltungen von besonderer kultureller Bedeutung, die außergewöhnlicher oder unvorhersehbarer Natur sind

Beschreibung

Beschränkungen

Anträge auf Gewährung der in Artikel 13 des Landesgesetzes 15/2007 vorgesehenen Zuschüsse müssen im Bezugsjahr vierteljährlich mindestens 15 Kalendertage vor Beginn der Veranstaltung, auf die sie sich beziehen, eingereicht werden.

1. Quartal:Januar–März

Antragsfrist:

bis zum 15. November des Vorjahres für außerordentliche Veranstaltungen, die vom 1. bis zum 15. Januar bzw. vom 15. Januar bis zum 31. März stattfinden;

2. Quartal: April–Juni

 Einreichungszeitraum: vom 1. April bis zum 30. Juni

3. Quartal: Juli–September

Antragsfrist vom 1. Juli bis zum 30. September

4. Quartal: Oktober–Dezember

Antragsfrist vom 1. Oktober bis zum 15. November

Die Fördermittelempfänger müssen der zuständigen Landesbehörde rechtzeitig, mindestens 10 Tage vor Beginn der Maßnahme, das gesamte Werbematerial der finanzierten Maßnahme und Initiativen (Plakate, Broschüren, Pressemitteilungen, Einladungen usw.) vorlegen, um die Überwachung und Überprüfung der durchgeführten Maßnahme zu ermöglichen.

An wen es sich richtet

Anträge stellen können gemeinnützige Kulturorganisationen mit eigener Rechtspersönlichkeit oder solche, die im Runts eingetragen sind, oder seit mindestens zwei Jahren tätig sind, die gemäß ihrer Satzung oder Gründungsurkunde überwiegend kulturelle Aktivitäten ausüben und deren Sitz oder Geschäftsstelle im Trentino liegt, oder natürliche Personen, die ausschließlich Anträge für Initiativen zur beruflichen Einstiegsförderung junger Künstler einreichen, deren Sitz oder Geschäftsstelle im Trentino liegt.

So geht es

Das Antragsformular kann über einen der folgenden Wege eingereicht werden:

  • persönliche Abgabe bei der zuständigen Landesbehörde oder an den Bürger- und Informationsschaltern der Provinz;
  • per Post als Einschreiben mit Rückschein; für die Zulassung ist das Datum des Stempels der annehmenden Poststelle maßgebend;
  • per Fax an die Nummer der zuständigen Landesbehörde;
  • auf elektronischem Wege an die zertifizierte E-Mail-Adresse serv.attcult@pec.provincia.tn.it.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

- Antrag auf Zuschuss für außergewöhnliche Veranstaltungen;

- Anhang B;

- Kopie der Satzung oder des Gründungsakts der Kulturorganisation (sofern diese nicht bereits bei der Landesverwaltung vorliegt);

- Anhang I, Datenschutzerklärung

- Fotokopie eines Ausweisdokuments des Antragstellers (falls der Antrag eigenhändig unterzeichnet wurde und nicht in Anwesenheit des zuständigen Sachbearbeiters)

Formulare

Zeiten und Fristen

Siehe den Abschnitt zu den „Auflagen“

45 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Kosten

Stempelmarke
16,00 Euro

sofern nicht befreit

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Disciplina delle attività culturali

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Legge provinciale 3 ottobre 2007, n. 15 (Disciplina delle attività culturali) e ss.mm. Modifica dei 'Criteri e modalità per la concessione delle agevolazioni economiche a sostegno delle attività culturali di rilievo provinciale e delle attività che prevedono l'utilizzo della musica per finalità rieducative nei confronti di persone con disabilità' approvati in forma di testo coordinato con deliberazione della Giunta provinciale n. 2186 del 9 dicembre 2014, e successive modificazioni. Approvazione nuovo testo.

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Legge provinciale 3 ottobre 2007, n. 15 (Disciplina delle attività culturali) e ss.mm. Modifica della deliberazione della Giunta provinciale n. 1952 di data 29 novembre 2024 relativa ai criteri per la concessione delle agevolazioni economiche a sostegno delle attività culturali.

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Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 23.09.2026 12:03

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