Beschreibung
Der Dienst unterstützt die Durchführung konkreter Projekte in der Provinz , die der Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern dienen. Projekte, die von Einrichtungen und aktiven Organisationen eingereicht werden, die im Einheitlichen Nationalen Register des Dritten Sektors und/oder im Nationalen Register für Amateursportaktivitäten eingetragen sind, die für geeignet befunden und nach einer Bewertung in eine spezielle Rangliste aufgenommen wurden, können einen finanziellen Beitrag erhalten. Die Finanzierung deckt 80 % der im Finanzplan des Projekts vorgesehenen förderfähigen Ausgaben ab, höchstens jedoch 8.000,00 EUR, damit kein Überschuss entsteht.
Jede Organisation kann nur ein Projekt einreichen. Die Aktivitäten können nach der Einreichung des Zuschussantrags beginnen und müssen bis zum 30. November 2026 abgeschlossen sein.
Ein Vorschuss in Höhe von 50 % des gewährten Zuschusses kann nach der Gewährung des Zuschusses und nach Vorlage der Erklärung über den Beginn der Aktivitäten beantragt werden. Die Kriterien für die Gewährung der Zuschüsse sind im Provinzialratsbeschluss Nr. 596 vom 20.4.2026 beschrieben.
Die zu verwendenden Formulare, das zur Verfügung stehende Budget und der Zeitplan des Verfahrens für die Gewährung von Beiträgen für Projekte zur Chancengleichheit wurden mit Beschluss Nr. 4380 vom 29.04.2026 genehmigt.
Mit Beschluss Nr. 5177 vom 19.05.2026 wurde die Antragsfrist bis Freitag, den 29. Mai 2026, 12 Uhr verlängert.
Beschränkungen
Der Zuschussempfänger teilt den tatsächlichen Beginn der Projektaktivitäten mit, indem er der zuständigen Stelle innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt des Zuwendungsbescheids die "Erklärung über den Beginn der Aktivitäten" vorlegt.
Nach Abschluss des Projekts reicht der Zuschussempfänger bei der zuständigen Stelle den Antrag auf Auszahlung des Restbetrags der Finanzhilfe ein.
Der Zuschuss darf nicht mit anderen Leistungen kumuliert werden, die auf der Grundlage anderer Provinzgesetze gewährt werden.