Beschreibung
Der Dienst unterstützt die Umsetzung konkreter Projekte in der Provinz, die der Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern gewidmet sind. Projekte, die von aktiven Einrichtungen und Organisationen eingereicht werden, die im Einheitlichen Nationalen Register des Dritten Sektors und/oder im Nationalen Register für Amateursportaktivitäten eingetragen sind, und die nach einer Bewertung als förderfähig eingestuft und in eine entsprechende Rangliste aufgenommen wurden, können einen finanziellen Zuschuss erhalten. Die Förderung deckt 80 % der im Finanzplan des Projekts vorgesehenen förderfähigen Ausgaben ab, bis zu einem Höchstbetrag von 8.000,00 Euro, sodass kein Überschuss entsteht.
Jede Einrichtung kann nur ein Projekt einreichen. Die Aktivitäten können nach Einreichung des Förderantrags beginnen und müssen bis zum 30. November 2026 abgeschlossen sein.
Nach Bewilligung des Zuschusses kann nach Einreichung der Erklärung über den Beginn der Aktivitäten eine Vorauszahlung in Höhe von 50 % des bewilligten Zuschusses beantragt werden. Die Kriterien für die Gewährung der Fördermittel sind im Beschluss der Landesregierung Nr. 596 vom 20.4.2026 beschrieben.
Die zu verwendenden Formulare, die zur Verfügung stehenden Finanzmittel und der Zeitplan für das Verfahren zur Gewährung von Fördermitteln für Projekte zur Chancengleichheit wurden mitBeschluss Nr. 4380 vom 29.04.2026 genehmigt.
Mit Beschluss Nr. 5177 vom 19.05.2026 wurde die Frist für die Einreichung der Anträge bis Freitag, den 29. Mai 2026, 12:00 Uhr verlängert.
Mit Beschluss Nr. 8920 vom 13. August 2026 wurde die für die Zuschüsse zur Chancengleichheit im Jahr 2026 zur Verfügung stehende Mittelausstattung erhöht und der 30.10.2026 festgelegt. Die Rangliste, die bis zum 27. August 2026 genehmigt wird, verliert an diesem Tag ihre Gültigkeit.
Mit Beschluss Nr. 9422 vom 27.08.2026 wurde die „Rangliste der förderfähigen Projekte – Jahr 2026“ genehmigt, und es wurden Fördermittel für 33 Projekte bewilligt.
Beschränkungen
Der Förderempfänger muss das tatsächliche Datum des Projektbeginns mitteilen, indem er der zuständigen Stelle innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt des Bescheids über die Gewährung des Zuschusses die „Erklärung über den Beginn der Aktivitäten“ vorlegt.
Es reicht aus, eine zertifizierte E-Mail (PEC) an dip.istruzionecultura@pec.provincia.tn.it zu senden, in der das tatsächliche oder geplante Datum des Beginns der Aktivitäten angegeben wird.
Der Zuschuss ist nicht mit anderen Förderungen kumulierbar, die auf der Grundlage anderer Landesgesetze gewährt werden.