Hervorgehobenes
Der Antrag ist vom Antragsteller über eine eigens dafür vorgesehene Online-Plattform, die auf dem Portal der Autonomen Provinz Trient veröffentlicht wird, oder über die Sozialberatungsstellen im Zeitraum zwischen APRIL und SEPTEMBER des Kalenderjahres, das auf das Jahr folgt, in dem die Ausgaben getätigt wurden, einzureichen.
Bei der erstmaligen Anwendung sind die KOSTEN für Bildungs- und/oder Vereinbarkeitsmaßnahmen, die AB DEM 1. SEPTEMBER 2026 entstanden sind, förderfähig, und die Anträge können von April bis September 2027 eingereicht werden.