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Zuschüsse zur Förderung von Gleichstellung, Kohäsion und Behinderung (Antrag)

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Informationen, Anweisungen und Regeln für die Beantragung eines Zuschusses für die Durchführung von Werbekampagnen zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter, des sozialen Zusammenhalts und der Eingliederung sowie der Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen.

Beschreibung

Es handelt sich um einen Beitrag zur Durchführung von Kampagnen in der Provinz zur Förderung der Kenntnisse und der Ausübung von sportlichen Aktivitäten mit dem Ziel, auch alternativ
(a) die Gleichstellung der Geschlechter;
b) den sozialen Zusammenhalt und die Eingliederung mit dem Ziel, Situationen der Marginalität, der Ausgrenzung oder der sozialen Härte zu vermeiden
(c) die Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen.

Die im vorstehenden Punkt genannten Werbekampagnen können auch außerhalb der Provinz durchgeführt werden, wenn sie von Sportverbänden und -vereinen mit Sitz in der Provinz Trient durchgeführt werden, die jedoch gezwungen sind, ihre sportlichen Aktivitäten außerhalb der Provinz durchzuführen, weil nachweislich keine geeigneten Sportanlagen zur Verfügung stehen oder diese nicht vorhanden sind.

Zulässig sind Anträge, deren Kosten sich auf mindestens 8.000 € belaufen und die sich auf Initiativen beziehen, die in der Sportsaison durchgeführt werden sollen, die in dem Jahr endet, das auf das Jahr der Antragstellung folgt. Falls sich die Durchführung der Initiativen über zwei Kalenderjahre erstreckt, wird davon ausgegangen, dass sie sich auf das Jahr beziehen, in dem sie abgeschlossen werden.

Die Anträge auf Gewährung einer Finanzhilfe im Rahmen des Bewertungsverfahrens werden eingereicht
a) in einfacher Form durch den einzelnen Verband oder Sportverein
b) in zusammengefasster Form von dem einzelnen Sportverband oder -verein, der als federführender Partner fungiert, in Partnerschaft mit anderen Sportverbänden oder -vereinen oder anderen öffentlichen oder privaten Einrichtungen, die ihren Sitz in der Provinz Trient haben und vom CONI oder CIP anerkannt oder in das gemäß dem Provinzgesetz Nr. 8 vom 13. Februar 1992 eingerichtete Register der Freiwilligenorganisationen eingetragen sind. In diesem Fall liegen alle administrativen und finanziellen Beziehungen bei der federführenden Organisation, während die Partnerorganisationen erklären müssen, dass sie aktiv an dem Projekt beteiligt sind.

Förderfähig sind alle folgenden Ausgaben, die sich auf die Sportsaison beziehen, in der die Aktivität, die Gegenstand des Zuschusses ist, stattfindet und die in dem Jahr endet, das auf das Jahr der Antragstellung folgt
(a) Werbung für die Initiative;
(b) Kauf von Materialien und Dienstleistungen zur Unterstützung der Initiative
(c) Anmietung von Sportgeräten, Einrichtungen oder Räumen
(d) Erstattungen und Entschädigungen für die im Sportbereich tätigen Personen: Trainer, Übungsleiter, Sporttrainer;
(e) Erstattungen und Entschädigungen für registrierte Sporttechniker;
(f) Erstattungen für ehrenamtliche Mitarbeiter im Sport;
(g) medizinische und sportmedizinische Untersuchungen von Sportlern;
(h) Reisekosten von Sportlern, wenn sie direkt vom Sportverband oder -verein getragen werden.

Der Beitrag wird in Höhe von 50 % der zuschussfähigen Ausgaben bis zu einem Höchstbetrag von 40.000 € und in jedem Fall im Rahmen des verfügbaren Defizits und der verfügbaren Mittel gewährt.

Der Zuschuss erhöht sich um 5 Prozentpunkte, wenn die Werbekampagnen die aktive Beteiligung olympischer Testimonials an Aktionen vorsehen, die darauf abzielen, olympische Werte (Fair Play, Partizipation, Freundschaft, Loyalität, Solidarität, Engagement, Respekt, Mut, Selbstvervollkommnung, Frieden, Gleichheit, Internationalismus) und/oder paralympische Werte (Mut, Entschlossenheit, Inspiration, Gleichheit) zu erlernen, in die Praxis umzusetzen und zu verbreiten.

Unbeschadet des Höchstbetrags von 40.000 € kann der Beitrag um 10 % erhöht werden, wenn es sich um Kampagnen handelt, die vom Provinzialrat als besonders wertvoll für die Heranführung junger Menschen an den Sport und für Initiativen zur Förderung des sozialen Zusammenhalts eingestuft werden.

Der Beitrag ist in Artikel 15, Absatz 1, Buchstabe b) des Provinzialgesetzes Nr. 4 vom 21. April 2016 "Provinzialgesetz über den Sport 2016" vorgesehen.

Beschränkungen

Förderfähig sind nur Initiativen mit Ausgaben von mindestens 8.000 €.

Jeder Antragsteller kann maximal eine Initiative pro Jahr beantragen.

Anträge, die weniger als 18 von 51 möglichen Punkten erreichen, sind nicht förderfähig.

CUP
Rechnungen, die sich auf den Erwerb von Gütern und Dienstleistungen beziehen, die Gegenstand öffentlicher Anreize für produktive Tätigkeiten sind und aus irgendeinem Grund und in irgendeiner Form von einer öffentlichen Verwaltung, auch über andere öffentliche oder private Stellen, ausgezahlt werden oder in irgendeiner Weise auf sie zurückgeführt werden können, müssen den eindeutigen Projektcode (CUP) enthalten, der in der Konzessionsurkunde angegeben ist oder zum Zeitpunkt der Gewährung des Anreizes selbst oder zum Zeitpunkt des Antrags auf denselben mitgeteilt wird. Diese Verpflichtung ist in Artikel 5, Absatz 6 des Gesetzesdekrets Nr. 13 vom 24. Februar 2023 - umgewandelt durch das Gesetz Nr. 41 vom 21. April 2023 und geändert durch das Gesetz Nr. 213 vom 30. Dezember 2023 - enthalten.
Die operativen Leitlinien für die Anwendung des CUP sind in Anhang A des Beschluss der Diputación Foral Nr. 728 vom 23. Mai 2024.

An wen es sich richtet

Amateursportverbände und -vereine, die:
(a) im nationalen Register für Amateursportaktivitäten (RAS) eingetragen sind
b) regelmäßig nationalen Sportverbänden (FSN) oder assoziierten Sportarten (DSA) oder Sportförderungseinrichtungen (EPS) oder verdienstvollen Vereinigungen (AB) oder vom CONI oder CIP anerkannten Militärsportgruppen und staatlichen Einrichtungen (GSM) angeschlossen sind
c) sie üben während des Sportjahres regelmäßig Aktivitäten in den Disziplinen aus, die von der FSN oder der vom CONI oder CIP anerkannten DSA geregelt werden
d) sie haben ihren Sitz auf dem Gebiet der Provinz;
e) sie haben ihre eigenen Mitglieder
f) sie üben auf dem Gebiet der Provinz eine spezifische Tätigkeit zur Förderung des Sports in den Jugendbereichen aus, wie sie von der entsprechenden, vom CONI oder CIP anerkannten FSN oder DSA definiert und geregelt werden.

Der Antrag muss vom gesetzlichen Vertreter der Sportorganisation unterzeichnet sein.

So geht es

Die Bewerbungen sind in digitaler Form über die Plattform "Stanza del cittadino" einzureichen, die über die Schaltfläche "Zugang zum Online-Dienst" (siehe unten) aufgerufen werden kann.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

1. Vollständig ausgefüllter, datierter und unterzeichneter Antrag.
2. Beschreibung der durchzuführenden Aktivitäten mit folgenden Angaben: Ziele, Adressaten, erwartete Ergebnisse, beteiligte Personen, Durchführungs- und Überwachungsmethoden, Anfangs- und Enddatum.
3. Plan der geplanten Ausgaben und Einnahmen, datiert und unterschrieben.
4. Erklärung jedes Partners, sich aktiv an dem Projekt zu beteiligen.
5. Informationen gemäß Artikel 13 und 14 der EU-Verordnung Nr. 679 von 2016, datiert und unterzeichnet.
6. Fotokopie eines Ausweises des Antragstellers, wenn der Antrag mit einer handschriftlichen Unterschrift auf einem eingescannten Dokument und nicht in Anwesenheit des zuständigen Mitarbeiters unterzeichnet wird.

Zeiten und Fristen

Der Antrag auf einen Beitrag im Rahmen des Veranlagungsverfahrens muss zwischen dem 1. und dem 30. November eines jeden Jahres gestellt werden, und zwar in Bezug auf die Sportsaison, in der die Aktivität, die Gegenstand des Beitrags ist, stattfindet und die in dem Jahr endet, das auf das Jahr der Antragstellung folgt.

120 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Die 120-Tage-Frist für den Abschluss des Verfahrens beginnt am 1. Dezember, dem Tag nach Ablauf der Frist für die Einreichung der Anträge. Werden zusätzliche Unterlagen angefordert, bleibt die Frist für das Verfahren bis zu deren Eingang ausgesetzt.

Kosten

Steuermarke
16,00 Euro

Steuerbefreiung für gemeinnützige A.S.D. und S.S.D.

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Deliberazione della Giunta provinciale n. 1897 del 22 novembre 2024, modificata con la n. 2215 del 23 dicembre 2024

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Approvazione dei nuovi criteri attuativi della legge provinciale 21 aprile 2016, n. 4 'Legge provinciale sullo sport 2016'.

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Modifica della deliberazione n. 1897 del 22 novembre 2024 'Approvazione dei nuovi criteri attuativi della legge provinciale 21 aprile 2016, n. 4 'Legge provinciale sullo sport 2016'.': correzione di meri errori materiali.

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Articolo 5 del D.L. 24 febbraio 2023, n. 13 convertito con L. 21 aprile 2023, n. 41: approvazione prime indicazioni operative riguardanti l'apposizione del Codice unico di progetto (CUP) e modifica dell'Avviso Nuova Impresa 2023 (approvato con deliberazione di Giunta provinciale n. 2015/2023).

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Promozione dello sport e dell'associazionismo sportivo trentino

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Zusatzinformationen

Verknüpfte Dienste/Sonstige Dienste

Zuschüsse zur Förderung von Gleichstellung, Kohäsion und Behinderung (Auflösung)

Informationen, Anleitungen, Vorschriften und Formulare für die Beantragung eines Zuschusses mit einem Bewertungsverfahren zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter, des sozialen Zusammenhalts und der Eingliederung sowie der Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen

Letzte Änderung: 26.08.2025 18:07

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